Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen Bitte nur Beiträge posten, die mit Weiterbildung/Umschlung und sinnlose Maßnahmen zu tun haben |
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#1 |
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Registriert seit: 25.06.2009
Beiträge: 3
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Hallo zusammen,
nachdem ich nichts passendes gefunden habe, hier meine Frage: Kann man in einen Pflegeberuf hineinkomplimentiert (um nicht zu sagen gezwungen) werden? Genau geht es um eine Initiative "zur beruflichen Förderung von Frauen" (EVA). Im Unterricht enthalten sind u.a. "bedarfsgerechte berufliche Qualifizierungen (Fachbereich Pflege, Tagesmutter) Kann man in eine Fortbildung gezwungen werden, bei der man verantwortungsvoll mit Menschen umgehen muss? Außerdem ist es doch ein Zweig, der einem liegen sollte. Noch dazu gibt es dermaßen viele arbeitslose (Alten-)Pfleger - wieso sollten denen minderqualifizierte Hart IVler den Job wegschnappen? Danke im voraus |
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#2 |
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Registriert seit: 30.08.2005
Ort: Deutschland
Beiträge: 280
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Hallo
"wieso sollten denen minderqualifizierte Hart IVler den Job wegschnappen?" Na das ist einfach zu beantworten, weil diese "minderqualifizierte" ja auch weniger kosten! Nein - man kann Dich natürlich nicht dazu zwingen, es gibt einige Punkte, die da erfüllt werden müssen. (kannst Du es gesundheitlich?,schafftst Du die Qualifikation, ist ein Profil erstellt wurden? etc.) Mit einem Lehrgang allein, hast Du sicherlich noch keinen Arbeitsplatz. gruß goweidlich
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"Das Arbeitslosengeld II stellt einen Angriff auf den sozialen Frieden dar!" Die Zukunft liegt auch in Deiner Hand! |
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#3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Richtig. Die Umschulungspraktik der BA hat sich in den letzten 20 Jahren nicht wirklich verändert, lediglich die Berufe wurden angepasst. Wurden vor 15-16 Jahren (zumindest hier in den neuen Bundesländern) sämtliche Schlosser -ungeachtet ihrer Eignung- zu Gas-Wasser-Installateuren umgeschult,so sind es heute Umschulungen zu Lageristen oder in Pflegeberufe. Hauptsache die Statistik war für 2 Jahre bereinigt. Wie war das im Grundgesetz mit der freien Berufswahl ?
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#4 |
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Beiträge: 3
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Danke für Eure Antworten.
Also, nachdem ich den Brief mit der Einladung bekommen habe und ein paar Tage später antreten musste, habe ich mir den EVA-Kurs mal angesehen. Auf jeden Fall den ersten Tag. Kursleiterin für die Altenpflegehelfer-Ausbildung ist eine... (Achtung jetzt wirds lustig:) arbeitslose Altenpflegerin! ![]() Da bildet uns also eine Dame aus für einen Beruf, in dem sie selbst keine Anstellung findet. Die Gelder für den Kurs waren anscheinend auch lange nicht gesichert. Erst drei Tage vorher wurden die Mittel bereitgestellt. Aber 25 Mütter haben die Knallerbsen vorsichtshalber schon mal eingeladen. Übrigens ist dieser EVA-Kurs speziell für Mütter gemacht. Deswegen fängt er nämlich jetzt kurz vor Beginn der Sommerferien an, damit man sein(e) Kind(er) in den Schlot hängen kann. Für Geld für die Kinderbetreuung fült sich die ARGE auch nicht zuständig... Kuddelmuddel hoch zehn! MfG Quatsch IV |
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#5 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 6.742
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ja es geht auf die wahlen zu die arbeitslosenstatistik muss wieder geschönt werden....
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JobCenter we have Just Chaos Meine Beiträge stellen keine Rechtshilfe dar, sondern sind lediglich Erfahrungswerte und meine Meinung, welche ich weiter gebe. |
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#6 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 16.03.2008
Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 6.174
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vielleicht sollte man mit dem EU Recht winken? Danach muss die Kinderbetreuung mindestens bis 14 Jahren gesichert sein. Mein Sohn wurde 14 als ich eine durch den EU Fond geförderte Anstellung fand. Ich brauchte eine Bescheinigung eines Hortes, dass er dort keinen Platz bekam. Daraufhin bekam ich einen Betrag zum Gehalt, damit ich selber eine Tagesmutter beauftragen konnte. Meine Nachbarin hat dann unterschrieben, dass sie auf meinen Sohn aufpasst. |
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#7 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Man müsste hier mehr wissen. |
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#8 |
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Registriert seit: 09.01.2009
Ort: Rheinland
Beiträge: 22
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Ich denke Stellen in der Altenpflege gibt es genug. Wenn ich hier die Zeitung aufschlage sind bald 50% der offenen Stellen in diesem Bereich!
Daher sehe ich das Problem in der absoluten Unterbezahlung für diese Tätigkeit. Wenn ich mir überlege das dies Harte körperliche arbeit (Heben) ist, mit einer sehr grossen Verantwortung, im Schichtdienst mit Nacht und Wochenendschichten und dann gibt es dafür so viel Geld das manche noch eine ALG2-Aufstockung bekommen? FRECHHEIT ! Und dann wundert man sich über arbeitslose Plegekräfte die da für den Job nicht mehr machen wollen? Aber die Lösung ist ja durch solche Massnahmen in sicht >> Über EVA werden jetzt so lange Frauen zwangsgebildet und dann auch recht schnell in diese unterbezahlten Jobs Vermittelt werden bis das problem was eigentlich die Plegeversichung verursacht gelöst ist. Gruß Apfel |
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#9 |
Elo-User/in
Registriert seit: 27.04.2009
Beiträge: 215
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#10 |
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Beiträge: 3
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Hallo zusammen,
meine Tochter ist 6 Jahre alt. Eine EGV habe ich nicht unterschrieben, wollten die noch nachholen. Im übrigen habe ich ein Attest in dem mir mein Hausarzt "aus medizinischen Gründen" von der Tätigkeit abrät. Allerdings habe ich den Kurs "unter Vorbehalt" unter Angabe des Attests angefangen, da zum einen ein Tagesmutterlehrgang dabei gewesen wäre, der mich interessiert hat, zum anderen habe ich echt Angst davor, von meinem Berater noch dümmer angemacht zu werden als vorher. Den Tagesmutterlehrgang haben die Verantwortlichen vom CBW (Christliches Bildungswerk) schon aus finanziellen Gründen auf ein paar Stunden zusammengestrichen. Auf meine Tochter passt meine Mutter auf, und dafür ist anschinend keine Aufwandsentschädigung vorgesehen... Viele Grüße |
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gezwungen, pflegeberuf, zwang |
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