Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen Bitte nur Beiträge posten, die mit Weiterbildung/Umschlung und sinnlose Maßnahmen zu tun haben |
![]() |
Themen-Optionen | Ansicht |
![]() |
#1 |
Elo-User/in
Registriert seit: 06.02.2017
Beiträge: 2
![]() |
![]()
Hallo,ich habe in den letzten drei Monaten eine maßnahme bei der Jobbörse wahrgenommen
Dies nachdem man mir eine Weiterbildung verweigerte,meine damalige Fallmanagerin mich fast ein Jahr ignorierte und ich eine neue bekam. Sehr jung, schien ganz nett aber eben ne Arbeitsamttante. Sie sagte mir dass es ja blöd gelaufen wäre und wir uns jetzt bemühen eine neue Stelle zu finden..Dann kam in die Jobbörse. EGV bis zum 25.04.2017. Die Jobbörse ginh genau bis 25.1.2017. Genau am 25.1 bekam ich eine Einladung zur Joboffensive,ein Bewerbertag für Sportartikel. In der Jobbörse hat man mir den sozialen Bereich ans Herz gelegt und sagte mir ich passe überhaupt nicht in den Verkauf. Weder wusste ich was die Joboffensive ist noch wie ich dorthim gelangt bin. Den Termin konnte ich absagen weil ich noch Einzelbewerbungstraining bei der Jobbörse bekam. Doch schon bekam ich für den 8.2.2017 den nächsten Termin, diesmal bei einer Sachbearbeiterin die mit mir über "meine berüfliche Situation" sprechen möchte. Daraufhin schrieb ich meine Fallmanagerin an,wie sie mich einer neuen Maßnahme zuweisen kann ohne den Abschlussbericht der jobbörse abzuwarten, mit dringender Bitte um einen Termin bei Ihr. Antwort :Es handelt sich nicht um eine Maßnahme sondern um eine Einladung einer Kollegin von mir. Ich bitte Sie den Termin wahrzunehmen. (Ist mit Rechtsnelehrung der Termin ). Ich antwortete Ihr, dass sie meiner Bitte um einen Termin leider nicht nachgekommen ist und ich erneut um einen Termin bitte. Aufeinmal rief mich die Sachbearbeiterin der Joboffensive an und sprach auf Mailbox, dass man Ihr mitgeteilt hätte ich möchte mit Ihr reden. Sie wird mir beim Termin alles erklären und ich soll keine Angst haben,oder mir keine Sorgen machen. Ich wurde nur eingeladen weil ich eine so tolle Kundin bin.bla bla.. Meine Fallmanagerin hat sich nicht mehr gemeldet.. Frage:Muss ich zum Termin gehen? Muss ich die neue.EGV akzeptieren obwohl meine noch bis April steht ? Muss ich an der Maßnahme teilnehmen? Bitte um Antwort. Dankeee |
![]() |
![]() |
![]() |
#2 | |
Mod.Vorlagen
Registriert seit: 30.01.2015
Ort: Utopia
Beiträge: 2.781
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Zunächst einmal herzlich willkommen im Forum.
![]()
so enthält diese i.d.R. auch eine Rechtsfolgenbelehrung (RFB) aus der ersichtlich wird, was passiert, wenn Du diesen Termin nicht wahrnimmst. Mündlich gesagtes ist weder verbindlich, noch rechtssicher, da schwer nachweisbar. Hier würde ich Dir dringend empfehlen, die Kommunikation mit der Behörde über Mail oder Telefon in Zukunft einzustellen. Um das durchzusetzen, gibt es hier ein schriftliches Muster zum Download: Widerspruch - Antrag auf Löschung bereits erhobener, aber nicht erforderlicher Daten Was die Gültigkeit der EGV betrifft, sind die Konditionen im Vertrag festgelegt. Hast Du den Vertrag selbst unterschrieben, solltest Du auch wissen, was drinsteht. Ob Du an einer Maßnahme teilnehmen mußt, hängt ggf. auch vom Inhalt Deiner EGV ab. Allerdings werden Maßnahmen auch ohne vorher getroffene Vereinbarungen zugewiesen. Das erfolgt über eine sog. Maßnahmezuweisung, welche ebenfalls mit einer RFB beschwert ist. Um Deine Fragen genauer beantworten zu können, erfordert es Details zu den o.g. Dokumenten. Du hast die Möglichkeit, diese hier anonymisiert einzustellen. Dazu gibt es eine Anleitung. |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#3 |
Elo-User/in
![]() Registriert seit: 06.02.2017
Beiträge: 2
![]() |
![]()
Hallo, vielen Dank, ich bin froh dass es solch ein Forum gibt.
In meinem Fall kenne ich wede meine Rechte, noch weiss ich wozu ich verpflichtet bin im Bezug auf die Arge. Ich habe im Anhang mal den aktuellen EVG hochgeladen. Was ich noch nicht erwähnt habe, meine alte Fallmanagerin sagte mir, dass ich einen Termin bein Psychologischen Dienst erhalten werde und dort wird geprüft ob meine Weiterbildung erfolgt. Dies wie gesagt war vor einem Jahr....Und ich habe nie wieder etwas gehört. Vielen Dank für den Tipp mit den Daten, das werde ich sobald wie möglich einreichen. |
![]() |
![]() |
![]() |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Einladung zur Joboffensive Köln - kann ich mich wehren? | Daveman | Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen | 16 | 21.02.2017 16:55 |
Kann ich gegen eine Einladung zur "Joboffensive Köln" Widerspruch einlegen? | buffalohn | Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen | 12 | 26.05.2015 22:02 |
Kann ich die Reha ablehnen? | Schlumpfmine | Eingliederungsvereinbarung (EGV +VA) | 7 | 17.05.2013 19:38 |
Kann ich den 1-€-Job ablehnen? | AlmaChua | Ein Euro Job / Mini Job | 15 | 18.12.2009 02:48 |
wie kann ich mich verhalten egv jobbörse | nudel | Eingliederungsvereinbarung (EGV +VA) | 17 | 21.06.2007 11:36 |