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#1 |
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Registriert seit: 08.11.2006
Beiträge: 56
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Hallo,
ich bin nun schon einige Zeit auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz (ich hoffe das es dieses Jahr endlich klappt) und habe dazu eine Frage: Zu dem Zeitpunkt wo ich eine Ausbildung anfange, und somit aus dem ALGII Bezug rausfalle, bilden meine Mutter (ALGI + aufstockendes ALGII) und ich denn noch eine Bedarfsgemeinschaft wie es derzeit der Fall ist? Wenn ja heisst dass, das ich von meiner Ausbildungsvergütung meine Mutter Finanziell unterstützen muss, wenn die Vergütung dieses zu lässt?... es sei denn ich ziehe aus, sehe ich das richtig? |
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#2 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Das heißt du mußt netto plus Kindergeld dann mindestens so viel haben wie jetzt an ALGII. Und du mußt drauf achten, daß du deine erste Ausbildungsvergütung nicht in dem Monat bekommst, wo du die Ausbildung beginnst. (Also Ausbildungsbeginn 01.09. - erstes Geld erst im Oktober, sonst mußt du das ALG II für September zurück zahlen. Du mußt dann deiner Mutter deinen Mietantei, Strom usw, was sie für alle überweist, geben...richtig... ziehst du aus, bekommt es der neue Vermieter bzw der Stromversorger usw. GEZ mußt dann selbst anmelden. Solange du noch zu Huase wohnst, bist noch in manchen Versicherungen bis Ausbildungsende drin (falls deine Mutter welche abgeschlossen hat natürlich nur) Ich würds mir mit dem Ausziehen überlegen: so bequem wie zu Hause hat man es alleine nicht :-) |
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