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#1 |
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Registriert seit: 21.06.2006
Beiträge: 41
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ich, alleinerziehend habe meinen sohn 20 zu hause, erhat bisher geld bekommen nun bekommt er einen neuen bescheid das er keine leistungen mehr bekommt , da er zu hause wohnt.
was bedeutet das für die haushaltskasse konkret was steht uns zu. ich mit mein minerjährigen plus der 20 jährige-- was ist mit miete???? sollen wir widerspruch machen??? danke im voraus :dampf: |
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#2 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.272
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allerdings steht in diesem Bescheid nicht das er jetzt wieder in deine BG rutscht und du deshalb selber einen Neuantrag oder Veränderungsantrag stellen mußt ? ? ? Also du bekommst Alg2 mit dem 1. Kind - und jetzt NEU dann wieder mit 2 Kinder ! ! ! Der Unterschied ist dann allerdings das dein Sohn nicht mehr 345 RL bekommt sondern nur noch 276 Euro und sein Mietanteil geht in die BG zurück - also für 3 Personen bei dir.... |
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