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#1 |
Elo-User/in
Registriert seit: 09.06.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 137
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Hallo Ihr Lieben.
Also eins vorweg, das mit der bundeswehr bei meinen sohn hat nicht hingehauen und er ist wieder zuhause. Warum und weshalb ist uninteressant und deshalb geh ich darauf nicht weiter ein. So haben am 23.02 unseren ersten termin bei seiner beraterin im Jobcenter, er hat auch schon paar ausbildungsangebote bekommen und sich auch schon beworben. Nun wollte ich mal wissen auf was ich zu achten habe bei u25 . Ich weiss wie ich mich verhalten muss für meine altersklasse :-) aber bei meinen junior bin ich mir nicht ganz so sicher. Wie sieht es mit egv aus , unterschriftzwang? Will auch gleich nachfragen zwecks auszug aus wohnung , krankheitsbedingt . Ich erwerbsminderungsrentner mit körperlichen und psychischen problemen , und in behandlung und frau auch in therapie. Klar das es durch den kleenen zu viel konfliktpotenzial kommt. Muss ich vorher jugendamt oder sind die ab 18 raus? Ahso er ist frsich 18 geworden. Wäre dankbar für paar tips. mfg kranzi |
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#2 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 19.04.2012
Ort: Im wilden Süden
Beiträge: 1.277
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1. Dein Sohn sollte einen Beistand dabei haben (bist dann ja wohl du)
2. EGV nicht sofort unterschreiben, sondern zur Prüfung mitnehmen (und hier anonymisiert reinstellen)
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Macht doch, was ihr wollt
![]() aber macht es richtig ![]() |
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#3 |
Elo-User/in
Registriert seit: 15.05.2017
Beiträge: 8
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Mein erster Jobcenter Besuch sah so aus: Hier 5 Bewerbungen abschicken, obwohl ich Abitur machen wollte, nach Zusage nie wieder was von denen gehört.
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#4 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 02.09.2009
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Hu Hu Kranzi :-)
U25 wird schärfer sanktioniert - sonst allgemein wie Ü25. Nein - zur Prüfung mitnehmen, Gegenvorschlag machen (hauptsächlich wegen SG ![]() Würde ich pesönlich nicht machen. Eine sicherere Methode ist, das Du Ihn aus deinem Wohnung "rausschmeißt".
Interessiert im JC keinen. In jede Familie gibt es mehr oder weniger Probleme. Er ist volljährig - ich laufe mit meinen 53 nicht zum Jugendamt. Außer es gäbe "Vorteile". LG aus der Ostfront |
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#5 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 19.03.2014
Beiträge: 1.034
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@Regensburg
Guck mal aufs Datum, der Termin ist lange vorbei ![]() |
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#6 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 02.09.2009
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#7 |
Elo-User/in
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Beiträge: 137
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Huhu
Also der Beitrag hier kan zu gemacht werden. Aber kurz noch kleines Upgrade.. Sohn hat erste lehre wegen gesundheitlichen Problemen abbrechen müssen. Wohnung hat er mit 18 Geburtstag bewilligt bekommen, nachdem erst abgelehnt worden war. Hab dann an das Familien und Gesundheitsministerium geschrieben und fall geschildert, innerhalb kürzester zeit kam Antwort vom zuständigen amt hier nach dem Motto, oh wir haben da wohl was falsch verstanden und es tut uns leid und sicher braucht er seine eigene wohnung ![]() Also im mom alles bestens. kranzi |
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#8 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 21.12.2008
Beiträge: 10.348
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Wenn das so ist ... könnte man sich noch erkundigen, inwieweit das Jugendamt noch "flankierend" Hilfe leisten kann.
denn auch wenn man "erwachsen" ist gibt es dennoch die "Hilfe für junge Volljährige" unter bestimmten Bedingungen. § 41 SGB VIII siehe: Hilfen für junge Volljährige - Familien-Wegweiser des Bundesfamilienministeriums also ruhig hin und fragen!
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Wer berühmt genug ist, muss nicht fürchten, zur Vernunft gebracht zu werden. aus: "Altersglück" - Vom Segen der Vergesslichkeit Autor: Dietmar Bittrich (Gummibärchenorakel) ![]() |
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