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#1 |
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Hallo erstmal,
ich möchte mich erstmal vorstellen. Ich bin die Eva, bin 18 und wohne in Dortmund. Vor kurzem wurde ich arbeitslos und musste einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Ich bekam einen Termin beim Sachbearbeiter und als ich dann zum termin erschien, fiel dem Sachbearbeiter so ganz ZUFÄLLIG auf,dass ich 18 bin und sagte zu mir ich brauche überhaupt keinen antrag stellen, da meine Eltern für mich sorgen müssen. Da ich aber keinen Kontakt zu meinen Eltern habe und ganz bestimmt nicht mit ihnen kontakt aufnehmen werde, nur weils son dahergelaufener futzi sagt, bin ich zum anwalt gegangen und klage jetzt das geld ein. Doch das hat sich jetzt über 2 monate gezogen und da es deutschland sch....egal ist, was aus den leuten wird, die solche probleme mit dem amt haben, muss ich die ganze zeit hungern.... ich weiß echt nicht was ich machen soll. ich kenne keine einrichtungen wo ich hingehen kann und die nette frau vermieterin will mich rausschmeissen,da ich 3 monate keine miete bezahlt habe... sie nimmt sich sogar das recht fast jeden tag vor der tür zu stehen und zu versuchen mir weiss zumachen, sie "müsste mal kurz rein". Was soll ich jetzt überhaupt machen?? |
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#2 |
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Tja, das ist nicht einfach, leider hat das Amt recht das Deine Eltern erst mal für Dich aufkommen müssen, wenn sie es KÖNNEN, und aus falschem Stolz keinen Kontakt mit ihnen haben zu wollen, würde ich jetzt an Deiner Stelle nicht auf der Strasse leben wollen.
Ansprechpartner für Dich wären noch das Jugentamt, Sozialamt, Caritas etc. allerdings hätte Dein Anwalt auch schon etwas erreichen müssen, ausserdem hätte er Dich auch darauf aufmerksam machen müssen das die Unterhaltspflicht Deiner Eltern erstmal geklärt werden muss. Erzähl doch mal mehr
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#3 |
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hallo,
soweil ich es mitbekommen habe, haben meine eltern durch irgendwelche unterlagen vorgelegt, dass sie nicht genug verdienen und für mich unterhalt zu zahlen. aber das ist der arge irgendwie egal. ausserdem können die nicht nach 3 jahren von mir erwarten,dass ich zu meinen eltern zurückgehe oder? |
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#4 |
Redaktion
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Hallo Eva,
grundsätzlich sind Deine eltern unterhaltsverpflichtet, bis Du 25 Jahre bist oder eine abgeschlossene Ausbildung hast. Nicht richtig ist, dass man dich wieder wegschickt mit der Begründung: Deine eltern wären zuständig. Die ARGE kann in Vorleistung gehen und das Geld von Deinen Eltern zurückfordern. Ich würde dir raten, dass Du dich morgen an das Jugendamt wendest und die um Hilfe bittest. Die können auch gegen Deine Eltern Zwangsmaßnahmen einleiten.
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Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 IBAN: DE95 3705 0198 1900 0573 06 BIC: COLSDE33XXX Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland ![]() |
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#5 |
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Das Problem ist ja, dass meine eltern nicht genug verdienen um für mich aufzukommen. Beim Jugendamt war ich auch schon. Dort wurde mir gesagt, von denen bekomme ich auch nix.... Man kann doch meine ellis nicht zwingen, dass wenn sie kein geld für sich haben, dass sie dann für mich aufkommen... Ich fühle mich irgendwie total abgeschoben von allen seiten...
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#6 |
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Wenn Deine Eltern nicht genug Geld haben um Dich unterhalten zu können, dann ist die ARGE für Dich zuständig, allerdings muss da wohl etwas schief laufen, hast Du denn einen Ablehnungsbescheid?
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#7 |
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Ja, den Ablehnungsbescheid habe ich schon vor 3 monaten oder so meinem anwalt eingereicht. Ich sag ja die ARGE arbeitet so langsam wie möglich.... Jetzt hab ich vor kurzem einen neuen bescheid erhalten. Drin steht aber, dass die miete von meinem lebensmittelgeld abgezogen wird, da ich nach hause gehen kann. Diesen bescheid habe ich auch beim Anwalt eigenreicht. Die Arge scheint es völlig zu ignorieren, dass ich nicht nachhause (is noch nicht mal mein zuhause) gehen kann. ich sag ja die wollen nur zeit gewinnen. Das beste ist immer noch, dass im bescheid steht, dass ich 2134 euro nachgezahlt bekomme und im zweiten berechnungsabschnitt steht "einmalige einbehaltung". Die Erklärung im 4.Brechnungsabschnitt fehlt gänzlich. Die wollen mich einfach nur verars....
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#8 |
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Also was da jetzt wirklich läuft wird nur ein Anwalt klären können, allerdings sieht es nicht so aus, als wenn Deiner da sehr fähig wäre
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#9 |
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ja das is es ja.... aber wat soll ich machen.... einfach verhungern und sterben?
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#10 |
Gast
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Eilantrag auf einstweilige Anordnung hätte der Anwalt schon längst beim Sozialgericht einreichen müssen. Ihn SOFORT darauf ansprechen. Er möge auf den Ernst der Lage unbedingt beim Gericht hinweisen. Desweiteren wäre das Sozialamt evtl. auch noch ein Ansprechpartner für die Zwischenzeit bis der Eilantrag entschieden ist.
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#11 |
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Enstweilige verfügung hat er schon am anfang gestellt, aber da kommen immer irgendwelche für mich unlogische argumente gegen mich von der arge. dann gibt es meinungsverschedenheiten. auf argumente von der arge reagert mein anwalt mit einer erklärung ans das gericht. dann dauerts wieder vier wochen bis überhaupt was kommt und bis dahin hat die Arge neue argumente.... ich brauche unbedingt jemanden der mit mir zum jobcenter geht und alles aufklärt...
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#12 |
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Gibt es bei Euch keine Erwerbslosen-Ini, woran Du Dich wenden könntest?
An die Technik: Bevor man hier antworten kann, wächst ein Bart ![]()
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#13 |
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Eine einstweilige Anordnung darf nicht so lange dauern, i.d.R. sollten es ein bis zwei Wochen sein. Und das die Arge mit Gegenargumenten das Gericht bzgl. einer einstwlg. Anordnung hinhält, erscheint mir fast unglaubhaft. Bei einer gewöhnlichen Klage ist dies eher der Fall. Hast Du das schriftlich, dass Dein Anwalt einstweiligen Rechtsschutz eingelegt hat? Schließlich ist so eine Anordnung ja genau dafür da, schlimmste Notlagen in komplizierten Situationen zu vermeiden, bis die Sache abschließend geklärt ist. Wenn Deine Eltern nachgewiesen haben, dass sie nichts haben, ist die Arge dran. Sämtliche dieser Unterlagen, ggf. Räumungsandrohung der Vermieterin sollte in Kopie bei Gericht vorliegen.
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damals: "... 200 gehen durch. Boot ist nicht zu halten, Herr Kaleu'n." heute: "... 05 Millionen rutschen durch. Das Land ist so ![]() |
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#14 |
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@arania:
Was ist denn genau eine erwerbslosen ini überhaupt? ich habe überhaupt keine ahnung was ich jetzt im moment genau tun soll..... ![]() ![]() |
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#15 |
Gast
Beiträge: n/a
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Eine Erwebsloseninitiative oder auch Erwerbslosenselbsthilfegruppe. Gibt es in vielen Städten und können einem oft auch weiterhelfen, da halt näher dran am Ort des persönlichen Problems.
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#16 | |
Elo-User/in
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Denen schilderst du deinen Fall und evt. begleiten die dich sogar zum Gespräch mit dem SB und schauen dem §- Reiter mal tief ins Gesicht. Denn nur hinter dem SGB verstecken ist für die Betroffenen auf Dauer nicht gut, dann kommen nämlich solch dämlichen Ergebnisse bei raus. |
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#17 |
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braucht man einen bestimmten termin oder kann man einfach so dahin??
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#18 |
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So weit ich weiss kann eine bereits ausgezogene Person unter 25 die vorher keine Leistungen bezogen hat bei Eintreten von Leistungsbezug nicht dazu gezwungen werden wieder bei den Eltern einzuziehen.
HÄTTEN Deine Eltern überhaupt Wohnraum für Dich? |
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#19 |
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@münchnerkindl:
meine eltern haben sogar für sich viel zu wenig wohnraum. ausserdem wohnen die in trier. ne ziemlich weite strecke von dortmund.. |
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#20 | |
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Wegen Hunger: Geh zur ARGE und sagt denen klar, dass Du hungern mußt. (Schon am Empfangsschalter) und bitte um Lebensmittelgutscheine |
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#21 |
Redaktion
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Ja Eva88, wenn das stimmt, dass Du schon 3 Jahre nicht mehr bei den Eltern wohnst, immerhin warst Du beim Auszug erst 15 und hast bestimmt nicht die Masse an Kohle verdient, wovon hast Du die Miete und Deinen Lebensunterhalt bestritten? Wer unterstützt Dich zur Zeit?
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#22 |
Gast
Beiträge: n/a
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In welcher Stadt wohnst du denn?
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#23 |
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In Dortmund, schreibt sie
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#24 |
Gast
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#25 |
Forumnutzer/in
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Das ALZ oder Alido kämen wohl in Frage:
http://www.werkstadt-dortmund.de/wer...s_Beratung.php Gruß, Arwen
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Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell |
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