Zwingendes Teilnehmen an einer freiwilligen Maßnahme

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jopl

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Guten Tag !

Da ich zurzeit auf der Arbeitssuche bin, und dem JC nicht klappt, mich wegen meiner Möglichkeit zu arbeiten(nur nach 15.00 aus bestimmten Gründen) einzustellen, wurde nach dem Ablauf einer alten EGV, eine neue EGV angeboten.

Und zwar soll ich an einer Maßnahme bei PNG teilnehmen, die bei der Arbeitssuche u.mehr hilft.

Man müsste mindestens 1x wöchentlich den Maßnahmeträger besuchen.

Zusätzlich sagte die Chefin, dass die Hilfe nur freiwillig angeboten werden kann, aber warum wird es mir angeboten, die EGV mit Rechtsfolgebelehrung und möglichen Sanktionen zu unterschreiben ?

Ich möchte mich selbstständig um die Arbeitssuche kümmern, und meine persönlichen Daten nicht an Dritte weiterleiten.
Wie kann ich meine Ablehnung argumentieren ? Bitte schauen Sie die Anhänge. Danke !
 

Anhänge

  • PNT 1.pdf
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  • PNT 2.pdf
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  • Aktivierungsgutschein 1.png
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  • Aktivierungsgutschein 2.png
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    1,2 MB · Aufrufe: 341
  • Zitat aus der EGV 1.jpg
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Texter50

Super-Moderation
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Wie so bei der Firma? :icon_stop:
Gibt es einen Hinweis irgendwo darauf, dass Du genau die Firma nehmen musst?
Das sollte es nicht, denn das darf das JC , zumindest soweit ich informiert bin nicht.
Im Bildungsgutschein steht da auch nix zu.
Es steht auf einem Deiner Zetteln dass die Nichteinlösung des Gutscheins keine Sanktion auslöst. :peace:
 

Claus.

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Der Flyer löst bei mir Brechreiz aus.

Im Grunde^^ braucht man nur ´PNT 2.pdf´ abschreiben, um -bei normalen Menschen- die Denkmaschine anzuheizen. Glaube man muß zwingend zu einem der auf der rechten Seite beispielhaft abgebildeten 3 Leutchen gehören um dieses Programm gut zu finden [von li. nach re. ... LSD, Koks, Tabletten - würde ich sagen^^].

Schreibe doch -irgendwann- (immer schön mit der Ruhe!)
"Lieber SB , Sie haben mir lediglich einen -1- Flyer zu lediglich einem -1- Maßnahmeträger überreicht. Die Suche nach dem >für mich besten< Angebot wird daher noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Nebenbei wird angemerkt daß bei Vorhandensein "zufällig" lediglich eines zum Maßnahmeinhaltes passenden Trägers von einer missbräuchlichen, rechtswidrigen, Einschränkung des AVGS auszugehen ist. LmaA. MfG".

Man müsste mindestens 1x wöchentlich den Maßnahmeträger besuchen.
An mindestens 2 Tagen, für 1-2 Termine :biggrin: vielleicht ist das ein Internat, frag´ doch mal nach der Matratzenhärte, und ob eine Minibar aufm Zimmer ist :popcorn:

Hast du die neue EGV schon unterschrieben? Stelle die doch am besten auch noch komplett, anonymisiert, ein.
 

jopl

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Danke für eure Antworten !

Ich war heute beim JC und äußerte mich zu der Maßnahme, dass ich nicht teilnehmen möchte, weil man wegen unentschuldigtem Versäumnis sanktioniert werden kann (da ich eine alte Person pflege, ist schon öfters dazu gekommen, dass ich bei dringenden besonderen Fällen gefehlt habe, und keinen Krankenschein erhielt), weil die mitgeteilten Daten aus der Datenbank oft gestohlen und weiterverkauft werden, und weil ich die selben Suchmaschinen benutzen kann, dass meine Bewerbungen schon professionell aussehen und keine Korrektur gebrauchen.

Darauf antwortete die SB, dass von Ihr aus brauche ich die EGV nicht zu unterzeichnen, aber auf einen Anruf von Maßnahmenträger abwarten (da ich in der Reihenfolge stehe) um ersten Termin zu vereinbaren. Fragte noch ob ich mit dem Auto oder Bus regelmäßig hinfahren möchte usw.

Verstehe ich es richtig, dass ich keine offizielle Pflicht habe für die Maßnahme und die dortigen Termine ignorieren darf ?
Beim Erhalt der EGV der VA, muss ich trotzdem zu den Terminen erscheinen, in der Zeit wenn ich den Widerspruch gegen die EGV einlege ?

Danke !
 

Pixelschieberin

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Gesprochene Worte sind im Streitfall Schall und Rauch - insbesondere wenn du keine Belege (Beistand) hast.
Allein das, was dir schriftlich vorliegt, ist gerichtsverwertbar.
Das ist doch ganz einfach zu verstehen - oder?
 

Claus.

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aber auf einen Anruf von Maßnahmenträger abwarten (da ich in der Reihenfolge stehe) um ersten Termin zu vereinbaren
Wie kommt die /wie kommen die an deine Telefonnummer?

Beim Erhalt der EGV der VA , muss ich trotzdem zu den Terminen erscheinen, in der Zeit wenn ich den Widerspruch gegen die EGV einlege ?
Dann hast du (erstmal) ein Problem, ja.

Ich war heute beim JC und äußerte mich zu der Maßnahme, dass ich nicht teilnehmen möchte
Wer hat denn gesagt daß du dich mündlich äußern sollst? Bei ´mündlich´ kommt regelmäßig so ein Käse raus.

Man sagt zum JC niemals "Nein!". Sondern allerhöchstens "Dazu kann ich noch nichts sagen", "Stellungnahmen ausschließlich schriftlich", "Die Prüfung wird noch wenige Tage in Anspruch nehmen" ect. . Immer schön in der Mitte zwischen Ja und Nein bleiben.

Wie wäre es nun mit einer Flucht nach vorne? Suche dir doch einen Kurs der dir gefallen könnte, und schlage den deiner Trulla schriftlich vor. Oder suche dir einen Kurs den du von deiner Trulla bestimmt nicht bekommst, und schlage den ihr schriftlich vor.

Wenn das dir zuviel Aufwand sein sollte, oder du dazu keine Zeit haben solltest, oder die von dir gepflegte Person immer genau dann Pflege benötigt während du dich um deine Sachen kümmern müsstest - dann gehst du halt zu der "Freude über alles" -Maßnahme oder lässt dich halt bis auf Null runtersanktionieren ...
 

berlinerbär

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Das ist immer ein "Glücksspiel", es muss nicht sein, dass eine Sanktion kommt, kann sein oder nicht, es geht da nach Lust und Laune, ich habe selber Massnahmen abgebrochen, meine SBin sagte: haben sie einen besseren Vorschlag? Wenn nicht,dann wieder spätere Teilnahme.(Bringt ja eh Punkte für die Statistik, wozu noch eine Sanktion?)
Oder es hilt nur eine Krankschreibung: bringt wieder Punkte für die Statistik.
 

jopl

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Meine Telefonnummer habe ich selber mitgeteilt, weil die SB gestresst hat, ich weiss dass man lieber nicht weitergeben sollte.

Bezüglich anderen Kursen, die man vorschlagen könnte - die SB hatte mir einen Flyer ausgehändigt über die Online Akademie, wo man das Wissen und die Fähigkeiten in bestimmten Sphären verbessern könnte, durch sogenannte Online-Konferenzen. Davon haben mir einige gefallen und habe persönlich meine Interesse beim Treffen mitgeteilt, aber die SB sagte, dass die zu meiner Berufssuche alle nicht passen, dass man selber finanzieren muss...

Etwas anderes kann ich in meinem Ort nicht finden und sehe dahinter keinen richtigen Sinn, da in der Nähe kaum etwas durchgeführt wird.

Würdet Ihr empfehlen den zukünftigen Anruf vom Maßnahmeträger zu ignorieren, und die nachkommenden Einladungsbriefe dorthin auch ? Abwarten bis die EGV per VA ankommt, und den Widerspruch erlegen ? :icon_kinn:

Danke )
 

Claus.

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Meine Telefonnummer habe ich selber mitgeteilt, weil die SB gestresst hat, ich weiss dass man lieber nicht weitergeben sollte.
Jetzt weißt du ja für was die die Telefonnummer brauchen und missbrauchen.
Wieder löschen lassen wäre z.B. auch eine Möglichkeit.

Bezüglich anderen Kursen, [...]
Dann hast du dir ja schon erste Gedanken gemacht. Dann schreib die doch noch auf ein Blattl Papier, und lasse die SB das >schriftlich< ablehnen. Dafür braucht se dann allerdings eine Begründung die über ´verdammt, ich will dir aber die Drangsalier-Maßnahme reindrücken´ hinausgeht.

Etwas anderes kann ich in meinem Ort nicht finden und sehe dahinter keinen richtigen Sinn, da in der Nähe kaum etwas durchgeführt wird.
Vielleicht steht im Kursnet nur recht wenig zu deiner Gegend drin, oder/und kaum vernünftiges - aber dann "müsste" halt der Suchkreis etwas vergrößert werden, und evtl. aus dem Kursnet rausgegangen werden ...

Zum Vergleich: die Berufsschulen und Meisterschulen für angehende Müller /Landwirte / Uhrmacher /Goldschmiede / Steinmetze /Kuckucksuhrenbauer ect. sind auch nicht alle 30 km zu finden. Wie wär´s mit einem bezahlten Urlaub auf Sylt :biggrin: oder mit einem bezahlten Großstadtabenteuer, oder mit Ruhe und frischer Luft gaaanz tiiieeeef in den bayrischen Bergen :love:

Die IHK´en und HWK´en haben üblicherweise ebenfalls umfangreiche Kursangebote. Die können ihre Kursteilnehmer allerdings nicht via Zwangszuweisung akquirieren, und müssen daher eher auf Qualität achten. Und Qualität kostet nunmal. Das ist aber das Problem der Steuerzahler und nicht deines, daß die JCs lieber 3x für einen komplett unsinnigen Kurs 130€ die Woche ausgegeben als nur 1x für einen vernünftigen Kurs 240€ die Woche. Und zumindest meiner IHK ist der Aufwand mit AVGS, Bildungsgutschein, und ähnlichen "tollen JC -Ideen" zu blöd; ist aber ebenfalls nicht unser Problem. Auch diese Kurse sind förderbar. Da muß das JC halt die Kohle ohne verschlungene Pfade direkt überweisen, und das ggf. in den Bereich ´freie Förderung´ nach § 16f SGB II reinpacken.

Das bloße auffüllen von bereits eingekauften, völlig am Bedarf vorbeigehenden, Sinnlosmaßnahmen dient zwar vielleicht der Tarnung und Arbeitsplatzerhaltung von Leuten die im Grunde gefeuert gehören, aber halt nicht der Förderung von Erwerbslosen.
"Dass die zu meiner Berufssuche alle nicht passen" ist ja auch witzig ... wo wir doch andererseits völlig flexibel sein sollen bei unseren "Jobvorstellungen".

Würdet Ihr empfehlen den zukünftigen Anruf vom Maßnahmeträger zu ignorieren, und die nachkommenden Einladungsbriefe dorthin auch ?
Das liefe wohl auf eine 30%-Sanktion hinaus. Daher wohl besser schon im Vorfeld diese Ansinnen "kaputtmachen".
 
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