Werden denn abfragen diesbezüglich getätigt? (Abfragen eines Zweitens Kontos)
Hast Du ein öffentlich rechtlichen Gläubiger (Finanzamt,Krankenkasse,Rentenversicherung,Stadtkasse etc.) an der Backe, dann kannst Du absolut davon ausgehen, das unter diesen ein Datenaustausch stattfindet und dieser Gläubiger somit ggfls. fix an Informationen kommt, neuer Arbeitgeber, zweites Konto.
Ein "normaler" Gläubiger würde dieses Konto und auch neuer Arbeitgeber ggfls. wohl erst über die Vermögensauskunft rausbekommen, aber das erst, ist auch nicht absolut sicher.
Mir wurde von Schuldnern die einen Vergleich aushandeln wollten berichtet, das der Gläubiger vorab eine Kopie einer Lohnabrechnung sehen wollte bevor er sich auf einen Vergleich einlässt und auch auf einen teil seiner Forderung verzichtet. Schuldner schickt die Kopie nicht ausreichend anonymisiert an den Gläubiger und das wars und das neue oder ebend zweite Konto war dicht. Schuldner tätigt eine Überweisung von diesen Konto an den Gläubiger und selbiges passierte, da einige Banken auch Daten des Auftraggeberkontos mit der Überweisung weitergeben. Nur mal so als Beispiele jetzt.
Gibt es andere Möglichkeiten?
Wie ist diese Fragestellung gemeint, um ggfls. pfändbare Beträge am Pfändungsgläubiger vorbei zu bekommen, darauf gibt es natürlich von mir und sicher auch von allen anderen hier, sicher keinen Ratschlag und Antwort.
Mal aus Neugier, würdest Du denn überhaupt mit den Einkommen deines zukünftigen Arbeitgebers, die Pfändungsfreigrenze auf deinen
P-Konto überschreiten und dies ggfls. auch erheblich ??
Ich möchte meine Schulden regulieren. Reicht es eine Ratenvereinbarung einzugehen um die Pfändung von Konto zu nehmen?
Das kann ich Dir nicht sagen, das hängt vom Gläubiger ab, ob er sich ggfls. darauf einlässt. Grundsätzlich sind Vergleiche ja frei aushandelbar und Du könntest durchaus versuchen dieses in einen Vergleich mit einzubringen.
Dazu möchte ich aus Erfahrung dann noch sagen, das man die günstigsten Vergleiche aus Sicht eines Schuldners, wo auch ein Gläubiger ggfls. auf einen teil seiner Forderung verzichtet, in form einer Einmalzahlung aushandeln kann, wobei ggfls. ein Dritter die Summe vorstrecken würde, das jetzt aber nur mal am rande.
Über eins solltest Dir auch im klaren sein und es betreffend der Vergleichsverhandlungen dann auch gleich mit einkalkulieren, da ja so wie ich verstanden habe, die Abgabe der letzten EV schon einige Jahre zurückliegt und in dieser Zeit auch Stillstand zwischen Dir und deinen Gläubigern herrschte, das Du mit den von Dir angkündigten Vergleichsverhandlungen mit ihnen, ggfls. einen aus der Reserve lockst und dieser den
GV beauftragt um Dir erneut die Vermögensauskunft abzunehmen und somit würde dann auch der neue Arbeitgeber und auch ein Zweitkonto bekannt werden und daraufhin würde ganz sicher auch gleich an der Quelle gepfändet und es trudelt eine Lohnpfändung beim neuen Arbeitgeber ein und der Gläubiger macht somit den Sack auch zu.