widerspruchx10
Elo-User*in
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hallo,
ich habe vor einigen Tagen ein Gespräch gehabt, über die berufliche Situation, im Zuge dessen wurde mir die EGV vorgelegt. Zeit habe ich bis nächste Woche bekommen, das Ding unterschrieben, oder einen Gegenvorschlag einzureichen. Heute habe ich eine Einladung zu einem weiteren Termin übernächste Woche zugestellt bekommen. Wieder geht es um die berufliche Situation. Kann der mir da nun eine andere EGV vorlegen, weil er "gemerkt" hat, das die erste rein rechtlich nicht haltbar ist? Ehrlich gesagt frage ich mich ob es überhaupt eine EGV gibt, die rechtlich nicht zu beanstanden wäre. Aber ist das so die neue Methode?
ich habe vor einigen Tagen ein Gespräch gehabt, über die berufliche Situation, im Zuge dessen wurde mir die EGV vorgelegt. Zeit habe ich bis nächste Woche bekommen, das Ding unterschrieben, oder einen Gegenvorschlag einzureichen. Heute habe ich eine Einladung zu einem weiteren Termin übernächste Woche zugestellt bekommen. Wieder geht es um die berufliche Situation. Kann der mir da nun eine andere EGV vorlegen, weil er "gemerkt" hat, das die erste rein rechtlich nicht haltbar ist? Ehrlich gesagt frage ich mich ob es überhaupt eine EGV gibt, die rechtlich nicht zu beanstanden wäre. Aber ist das so die neue Methode?