Zwei Wochen zu wenig Lohn?

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Joenson

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Moin Allerseits.

Kommen wir direkt mal zur Sache: Ich fing am 20.08.2018 an bei einer Zeitarbeitsfirma zu arbeiten. Meinen ersten Lohn bzw. Abschlag bekam ich aber erst am 15.09. Meine Lohnabrechnung bekam ich am selben Tag dort steht die Abrechnung August vom 20.08. - 31.08. Da wurde ich stutzig, denn mir fehlt ja noch Gehalt.

Denn war ich dort und habe gefragt, wo mein Rest bleibt. Mir wurde gesagt, es sei normal, da immer erst am 15. Werktag abgerechnet wird für den letzten Monat.

Nun haben wir den 06.11.2018. Nächste Abrechnung kommt dann für Oktober am 15. das wäre der 5. Abschlag von 6. Nur wann kriege ich denn meinen 6. Abschlag bezahlt? Theoretisch habe ich doch dann zwei Wochen umsonst gearbeitet?

Ich kann das alles nicht nachvollziehen irgendwie oder ich verstehe das einfach nicht.

Liegen die richtig oder ist das Humbuk? Denn theoretisch habe ich ja vom 03.09. - zum 15.09. umsonst gearbeitet, weil ab da mein erster Abschlag kam, aber nur der von August. Schlussendlich verschieben sich die zwei Wochen doch jedesmal wieder.

Ich danke für eure Antworten und kann mich darüber mal genau aufklären, denn mich nervt es tierisch.

Gruß
 
Du hast Deinen Lohn für August am 15. September bekommen. Und so geht das immer weiter.
Septemberlohn am 15.10.
Oktoberlohn am 15.11.
Novemberlohn am 15.12.

Steht sowohl im Tarif- als auch im Arbeitsvertrag so.
 
Ich kann das alles nicht nachvollziehen irgendwie oder ich verstehe das einfach nicht.

Bei Lohn ist es, im Gegensatz zu Gehalt, üblich das erst am 15ten für den Vormonat gezahlt wird. Die Firma kann ja nicht am Monatsende zahlen da sie noch nicht alle Stundennachweise hat. Üblich ist das die Mitarbeiter die Stundenzettel bis zum 5ten eingereicht haben müssen, die Firma bis zum 10ten den Lohn rechnet und dann überweist damit das Geld am 15ten auf deinem Konto ist.

20.8 - 31.8 = Zahlung am 15.9
1.9 - 30.9 = Zahlung am 15.10
1.10 - 31.10 = Zahlung am 15.11
1.11 - 30.11 = Zahlung am 15.12
1.12 - 31.12 = Zahlung am 15.1

und so weiter...
 
Nur so nebenbei, was viele nicht beachten bzw. vergessen. "Bis zum 15. Bankarbeitstag"!

Heißt also nicht, dass das Geld auch am 15. wie es im Kalender steht auf dem Konto ist, sein muss. :wink:
 
Moin. Danke für die Antworten. Ich hab`s verstanden wie abgerechnet wird.

20.08. - 31.08 = 15. September Lohn erster Abschlag

03.09. - 30.09. = 15. Oktober Lohn zweiter und dritter Abschlag

01.10. - 31.10. = 15. November vierter und fünfter Abschlag.

So, nun ist heute schon der 08.11. und nächste Woche bin ich dann schon 12 Wochen arbeiten, aber 10 Wochen wurden bezahlt, weil immer am 15. die Abrechnung stattfindet, dass heißt ja, dass ich immer zwei Wochen im Voraus arbeite und mir dieser eine Abschlag doch dann immer fehlt. Zwei Wochen schieben sich dann doch immer wieder hin.

Gruß
 
So, nun ist heute schon der 08.11. und nächste Woche bin ich dann schon 12 Wochen arbeiten, aber 10 Wochen wurden bezahlt, weil immer am 15. die Abrechnung stattfindet, dass heißt ja, dass ich immer zwei Wochen im Voraus arbeite und mir dieser eine Abschlag doch dann immer fehlt. Zwei Wochen schieben sich dann doch immer wieder hin.
Ist das Dein erster Job?

Ich meine selbst bei den seriösen Firmen gibts keinen Abschlag und teilweise erst gegen Ende des nächsten Monat Geld für den vergangenen Monat.
 
Ich kenne das nur von ZAF so, das sie mit unserer Kohle arbeiten. Ich bekomme und bekam immer Lohn für den 1. des Monats bis zum letzten des Monats, am Ende desselben Monats.

In verständlichen Zahlen: Gearbeitet 1.10.-31.10., Lohn meist schon 27./28.10. rum auf dem Konto. Wenn noch Überstd. nicht berechnet werden konnten, wenn ich das richtig im Kopf habe werden diese bis zum 14. berücksichtigt, werden diese im Folgemonat ausgezahlt oder - wenn man Minus schafft - Im Folgemonat abgezogen. Das ist nach meiner Meinung seriös und gut.
 
Ja, so war das lange Jahre.

Es gab aber viele Firmen, die das umgestellt haben, da ja z.B. Rente auch nicht mehr im Voraus bezahlt wird, Krankengeld rückwirkend etc.

Das hat sich alles mit den Jahren so eingeschlichen.
Das waren mal Einmaleffekte, wo man ein Jahr super Abschluss hatte, weil im Umstellungsjahr nur 11 Monate ausgezahlt wurden.

Der den Sparorden bekommen hat ist längst über alle Berge. ;-)
 

Was meinst Du damit? M.E. sind Abschläge nicht vorgesehen (bzw. gibt es nur in Ausnahmefällen).

Nur so nebenbei, was viele nicht beachten bzw. vergessen. "Bis zum 15. Bankarbeitstag"!

Heißt also nicht, dass das Geld auch am 15. wie es im Kalender steht auf dem Konto ist, sein muss.
In welchem Tarifvertrag soll das so stehen? Nicht in denen der ZAF jedenfalls...
 
Wenn was in Tarifverträgen steht dann steht immer Kalendertag drin.Also wenn da steht der 15 ist Zahltag dann hat der Lohn spätestens am 15 auf dem Konto des Arbeitnehmers gebucht zu sein damit er darüber verfügen kann.:wink::wink:
 
In verständlichen Zahlen: Gearbeitet 1.10.-31.10., Lohn meist schon 27./28.10. rum auf dem Konto. Wenn noch Überstd. nicht berechnet werden konnten, wenn ich das richtig im Kopf habe werden diese bis zum 14. berücksichtigt, werden diese im Folgemonat ausgezahlt oder - wenn man Minus schafft - Im Folgemonat abgezogen. Das ist nach meiner Meinung seriös und gut.

Am letzten Tag des Monats zahlen geht am besten bei Gehalt.Aber im Enddefekt ist es egal ob du am 31 des Monats so zusagen Abschlag und am 15 den Rest bekommst oder du bekommst am 15 alles überwiesen.Für mich ist das eine Milchmädchenrechnung.:wink::wink:
 
Nicht in denen der ZAF jedenfalls...

Welchen TV sind die denn angeschlossen, oder ist die ZAF garnicht Tarifgebunden?

IGZ/DGB TV

§11, Die Arbeitnehmer erhalten ein Monatsentgelt...
das spätestens bis zum 15. Bankarbeitstag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats fällig wird

BAP/DGB TV

§13.1...das spätestens bis
zum 15. Bankarbeitstag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats fällig wird.

dann steht immer Kalendertag drin
Siehe oben. :wink:
 
Wenn was in Tarifverträgen steht dann steht immer Kalendertag drin.Also wenn da steht der 15 ist Zahltag dann hat der Lohn spätestens am 15 auf dem Konto des Arbeitnehmers gebucht zu sein damit er darüber verfügen kann.:wink::wink:
Wenn man schon solche Behauptungen aufstellt könnte man sie ja auch vorher mal fix prüfen. Bei ZAFs ist in den einschlägigen TVs immer von Bankarbeitstagen die Rede damit die Zeitspanne zwischen Lohnzahlung und Zahlung des Auftraggebers nicht so groß ist.
 
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