Zwei Wochen Ortsabwesenheit sind vom Jobcenter genehmigt. Muß ich dort auch den Urlaub im Minijob nachweisen?

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Poppilein

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Hallo, ich habe für die nächsten 2 Wochen ortsabwesendheit beim Jobcenter beantragt und bestätigt bekommen. Muss ich denen da nachweisen dass ich gleichzeitig auch in meinem Minijob Urlaub hatte?

Vielen Dank schonmal
 

Regensburg

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AW: Urlaub und Ortsabwesendheit

Hi :)

Dazu sehe ich kein Grund.
Du hast Dich für 2 Wochen von JC "Abgemeldet" - das war´s.
 

vidar

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AW: Urlaub und Ortsabwesendheit

Muss ich denen da nachweisen dass ich gleichzeitig auch in meinem Minijob Urlaub hatte?
Da du sicherlich bereits vorher deinen Mini-Jobverdienst an das JC gemeldet hast, würde ich jetzt auch den von deinem Arbeitgeber genehmigten Urlaub mitteilen. Denn ich nehme doch an, dass du trotzt deines Urlaubs auch deinen Lohn weiter erhältst.
 

Regensburg

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AW: Urlaub und Ortsabwesendheit

Mit Verlaub, aber dazu sehe ich wirklich kein Grund.
OAW ist kein Erholungsurlaub und kein Zwang mein Wohnort wirklich zu verlassen.
Bei genehmigter OAW kann ich auch weiter Arbeiten - oder nicht => meine Entscheidung.

JC bekommt wie gewöhnlich eine Lohnbescheinigung / Abrechnung für August 2018 - und das wars auch.
 

Poppilein

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AW: Urlaub und Ortsabwesendheit

Okay danke. Weil meine ab möchte sehen ob ich auch wirklich Urlaub gehabt habe und ja den bekomme ich bezahlt
 

Curt The Cat

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Moinsen Poppilein ...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]Urlaub und Ortsabwesendheit[FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt![/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
 

Regensburg

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AW: Urlaub und Ortsabwesendheit

Weil meine ab möchte sehen
Du meinst SB - oder?
ob ich auch wirklich Urlaub gehabt habe
Geht deinem SB wirklich nichts an.
Sehr grob: OAW heißt - Du bist für JC nicht erreichbar.
Wo Du bist und was Du machst ist rein deine Sache.
und ja den bekomme ich bezahlt
Dann freue dich auch - es geht aber trotzdem dem SB nix an. Er bzw. Leistungsabteilung bekommt die Lohnbescheinigung für August 2018 und damit muss er zufrieden sein.

Es hört sich als Privates Gequatsche an - aushören.
 
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