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Gelöschtes Mitglied 41016
Gast
Wie Tarifverträge der Leiharbeitsreform die Zähne ziehen
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Allerdings zeigt die vorliegende Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen, dass Tarifverträge die Mindeststandards der Reform aushöhlen, vor allem in Hinblick auf die maximale Verleihdauer. Laut Antwort der Bundesregierung bestanden im April 2019 109 Tarifverträge, in denen die maximale Dauer der Überlassung an das selbe Unternehmen auf mehr als 18 Monate ausgeweitet wurde. Die Höchstdauer wurde in den Tarifverträgen auf 24 bis zum Teil sogar 120 Monate ausgeweitet. Die beschäftigten Leiharbeitnehmer könnten also abweichend von den in der Reform vorgesehenen eineinhalb Jahren bis zu zehn Jahre in dem selben Betrieb eingesetzt werden.
Wie Tarifverträge der Leiharbeitsreform die Zähne ziehen | O-Ton Arbeitsmarkt
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Die erwähnte Kleine Anfrage:
http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/wp-content/uploads/2019_05_BuReg_Reform-der-Leiharbeit.pdf