Zwei Infoveranstaltungen hinter mir, Termin bei SB mit Thema: Teilnahme an einer der Maßnahmen

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Vanyschnucki

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Huhu ihr Lieben,

Kurz zur Vorgeschichte und zu mir: Ich bin 30, keine Kinder und bekomme ALG II . Ich habe am 10.01. und am 11.01. zwei Termine gehabt, wo es sich um Informationsveranstaltungen von Maßnahmen mit fraglichem Inhalt handelte (Finde dich selbst deine Stärken und Schwächen, Schreibe Bewerbungen mit anderen ELOs etc.) Dort wurde nichts unterschrieben und auch direkt von mir gesagt, dass kein Interesse an solch einer Maßnahme besteht, da vor Ort gesagt wurde, diese seien freiwillig. Soweit so gut.

Heut kam dann, wie zu erwarten, Post von meiner SB , neuer Termin am Dienstag den 16.01. mit dem folgenden Gesprächsthema: "Die Teilnahme an einer der Maßnahmen"

Ich habe letztes Jahr im Juli bei meinem letzten Meldetermin erst zwei Stunden mit meiner SB diskutiert, da diese meint, ich MUSS mal so eine Maßnahme machen, egal welche, da ich Arbeitslos bin und noch keine Maßnahme gemacht hätte. Konnte mich da noch im Gespräch raus winden, was wirklich schwer war und mir psychisch an die Substanz ging...

Nun steht wieder so ein Gespräch an und mir geht der ***** auf Grundeis, sorry für den Ausdruck. Da ich keinen Beistand mitnehmen kann und nicht genau weis was ich machen soll, wende ich mich nochmals an Euch. Meine SB will mich auf Biegen und Brechen in so eine Maßnahme verdonnern, egal wie gut meine Argumente dagegen sind, sie behauptet einfach, es muss sein und legt sich die Gesetze so, wie sie es braucht...

Sollte ich es im Gespräch nun darauf anlegen, dass die SB gleich eine Zuweisung für eine der Maßnahmen fertig macht, bzw. eine EGV per VA ? Da ich keine EGV unterschreiben werde, wo einfach eine Maßnahme zugewisen wird und mitnehmen darf ich diese nie. Meine jetzige EGV läuft nur noch bis zum 16.01. dort steht auch nix von irgendwelchen Maßnahmen, daher denke ich, sie will direkt eine neue EGV mit eine der beiden Maßnahmen fertig machen.

In der Zuweisung muss doch auch stehen, wieso ich dahin soll, also welche Hemmnisse vorliegen und inwieweit mich diese Maßnahme in Arbeit bringt? Wie kann die SB das beurteilen, wenn sie gar nicht weis, was dort angeboten wird?

Ich bin nun sehr nervös, da ich Angst habe, einen Fehler zu machen, daher bitte ich um Hilfe , ich bin nicht sehr gut mit Worten bei solchen Terminen. Falls noch Dokumente erwünscht sind, kann ich diese gerne hochladen.
 

ZynHH (R.i.P.)

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und mitnehmen darf ich diese nie.

Also erstens, sagt man nie, das man die egv nicht unterschreibt, man lässt sie sich aushändigen, als wollte man sie unterschreiben und steckt sie dann ungelesen ein und sagt, man nimmt sie zur Prüfung durch wissende mit, damit man über den Inhalt sinnvoll verhandeln kann.

Natürlich darfst du sie mitnehmen, du hast es nur nicht getan bzw. durchgesetzt.

Ein Beistand lässt sich auch hier im Forum suchen.
 

Vanyschnucki

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hey ZynHH, danke für deine Antwort. Also, dass ich meiner SB dies nicht so sage, ist mir Bewusst, danke dennoch für den Hinweis, ich bin momentan etwas aufgebraucht wegen dem Termin.

Ich habe schon zweimal versucht meine EGV vorher zum Prüfen mitzunehmen, die SB droht dann mit einem VA , den sie mir ja direkt mitgeben kann, auch ohne Unterschrift. Zu der Zeit wusste ich nicht, dass dies der bessere Fall gewesen wäre und habe unterschrieben. Diesmal möchte ich dies jedoch nicht, da sie ja die Teilnahme an einer der Maßnahmen enthalten wird.

Bei meinem anstehenden Termin mit ihr wird sie sicher auch fragen, wieso ich nicht an den Maßnahmen teilnehme und was mir denn an den Maßnahmen nicht passend erscheint etc. Hat hier jemand eventuell noch hilfreiche Gedankenanstöße? Zum einen lern ich da nichts Neues, sehe auch nicht wie es mir hilft in Arbeit zu kommen, wenn ich meine Stärken und Schwächen kenne, da ich sowieo keine Wahl habe und mich auf das bewerben muss, was zumutbar und erreichbar ist.

Dies ist schon lange kein Wunschkonzert mehr und Bewerbungen schreibe ich wirklich mehr als genug, auch außerhalb von Maßnahmen.
 
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Gelöschtes Mitglied 49359

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Ich habe schon zweimal versucht meine EGV vorher zum Prüfen mitzunehmen, die SB droht dann mit einem VA , den sie mir ja direkt mitgeben kann, auch ohne Unterschrift.

Der Vorgang ist aber so wie beschrieben rechtswidrig!!! Les mal hier im Forum, wie man in solch einem Fall dagegen angeht!!

Dann: warum machste mal keinen Gegenvorschlag in Sachen Maßnahme z.b eine nette Weiterbildung auf Bildungsgutschein!!
Such Dir einen passenden Kurs aus im Kursnet oder lass dich beraten von guten Weiterbildungsinstituten wie du dich entwickeln kannst und mit welchen Weiterbildungen.

Sitzt doch nicht immer auf euren Hintern die Zeit ab, dann handelt und entscheidet nämlich SB für euch und das heißt dann Sinnlosmaßnahme in Sachen Zeit absitzen!!
 

Sonne11

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Eine Maßnahme kann man schwer verhindern. Diese werden eingekauft und dann gefüllt. Nötig sind die wohl kaum für Menschen, die sich engagiert bewerben und zuverlässig sind. Mehr kann man nicht tun ohne Vitamin B! Wenn Du Argumente hast, wiederhole sie, bringe sie vor, aber mache Dich nicht damit verrückt! Schon gar nicht über Stunden! Wenig sagen, Termin hinter sich bringen, gehen, Tag genießen und dann überlegen!

Wenn Du etwas schriftlich hast, kannst Du gucken was Du machen könntest. Die wenigsten Zuweisungen oder EGV sind haltbar.
 

hartzerkaese

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AW: Zwei Infoveranstaltungen hinter mir, Termin bei SB mit Thema: Teilnahme an einer der Maßnahmen

Nur mal so am Rande - gute Weiterbildungsinstutute zu finden könnte außerhalb von Großstädten schwierig werden - je nach dem, in welcher Region man lebt - bei mir gibts auch fast nur noch E-learning-Anbieter. WBS/IBB genießen in dem Forum hier keinen guten Ruf.

Aber sie könnte, so wie ich auch hier reinschauen - wichtig hier, die Kurse müssen AZAV oder AZWV zertifiziert sein:
Fernstudium Infos und Weiterbildung Ubersicht | Vergleich

korrigiert mich, wenn mein Tipp falsch ist.
 

Regensburg

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Dein Tipp ist nicht Falsch - aber
Wer soll das bezahlen?
Hier springt JC sehr Wahrscheinlich nicht ein.

Bei einer JC - Maßnahme geht nur um Steuerverteilung.
 
E

ExUser 2606

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MAl so als Tipp für die Diskussion: Nicht der Elo muss begründen, warum eine Massnahme nincht passt, sondern SB muss begründen, was genau diese Massnahme bringen soll.

Und: Elo muss mal eine MAssmahme machen, weil atbeitslos ist keine Begründung. Wenn SB sowas sagt, das würdeich schriftlich verlangen.
 
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Gelöschtes Mitglied 49359

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Wer soll das bezahlen?
Hier springt JC sehr Wahrscheinlich nicht ein.

Bei einer JC - Maßnahme geht nur um Steuerverteilung.

Wie hartzerkaese bereits schrieb, ist auf die Zertifizierung zu achten, dann sind die Kurse/Weiterbildungen auch auf Bildungsgutschein machbar und der auch vom JC !!!

Die TE ist 30 J. und hat gerade aufgrund ihres Alters die besten Chancen einen Bildungsgutschein zubekommen! Die Weiterbildungen müssen nur schlüssig sein und bestenfalls mit ihrer beruflichen Vorerfahrung zutun haben.

Übrigens habe ich solch ein Teil - Bildungsgutschein mit 56 erhalten - unsere BundesMutti hat es möglich gemacht - Wahljahr 2017 - 16 Milliarden € für Kopfarbeit der Erwerbslosen, damit die Smarte Lady den Erguss von nur 2.5 Mio. Erwerblosen der Presse auftischen kann. Ich gehörte allerdings zu den fast 1 Mio. in Maßnahmen oder Weiterbildungen.
 

Vanyschnucki

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MAl so als Tipp für die Diskussion: Nicht der Elo muss begründen, warum eine Massnahme nincht passt, sondern SB muss begründen, was genau diese Massnahme bringen soll.

Danke für eure Antworten, das mit der eigens gesuchten Weiterbildung wird, zumindest im Gespräch, immer alles abgelehnt, schriftlich habe ich dazu bisher nichts angefragt, wird wohl Zeit.

Morgen ist es dann soweit, ich hoffe ich bin gut vorbereitet, da meine SB wirklich gerne viel erzählt. Antworten, was mir diese oder jene Maßnahme bringen soll, bleiben mir meistens verwehrt oder sind an den Haaren herbeigezogen, wie z.B. soziale Kontakte oder aber das es sein MUSS da ein Arbeitsloser ja alles in seiner macht stehende tun muss, um in Arbeit zu kommen, diese Maßnahmen gehören, laut meiner SB , dazu.

Ich denke ich werde mich morgen bedeckt halten, ihr sagen, dass ich bei den beiden Informationsveranstaltungen nicht das Gefühl hatte, dass mich diese Maßnahmen wieder in Arbeit bringen können oder ich dort irgendetwas sinnvolles lerne. Sollte ich nämlich zu viel sagen, kann die SB den kommenden VA ja dahingehend berichtigen und ich habe weniger Chancen auf einen Widerspruch .

Wenn SB anderer Meinung ist, muss sie eine Zuweisung und eine neue EGV per VA machen, denn ich will es diesmal zur Prüfung mitnehmen, nochmal unterschreib ich dort direkt vor Ort nichts. Beide Maßnahmen starten außerdem schon diese Woche.

Ist es denn besser mehrere Argumente zu sammeln, die gegen diese Maßnahmen sprechen und diese der SB aufzuzeigen, oder die SB machen lassen das sie ja auch erklären muss, wieso ich dahin soll, bzw. sollte ich die SB mit Fragen zu den Maßnahmen bombardieren? Sie kann ja eh keine beantworten, da das Motto gilt: hauptsache Maßnahme, egal welche!

Werde morgen auf jeden Fall berichten, sobald der Termin vorbei ist, mir geht es körperlich auf jedenfalls schon mal so richtig kacke deswegen.
 
Z

ZarMod

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Hat hier jemand eventuell noch hilfreiche Gedankenanstöße?
Ich habe mich mal näher mit Deinem Thema beschäftigt und möchte dazu ein paar Gedanken loswerden.
Schon alleine, weil ich Deine Lage durchaus nachvollziehen kann und seinerzeit selbst vor ähnlichen Fragen stand.
Zunächst einmal ist es sehr wichtig, sich der Angst zu entziehen. Einfacher gesagt, als getan.
Aber es gibt durchaus probate Mittel, mit welchen der Angst vor- und während des Termines begegnet werden kann.
Vor dem Termin kannst Du viel tun, indem Du die Zeit mit der Suche nach Argumenten füllst.
Das funktioniert von Termin zu Termin besser, wenn Du jedes Gespräch detailliert protokollierst.
Hier hast Du die erste Möglichkeit, Dich festzuhalten, Dir Denkzeit zu verschaffen und gleichzeitig Deinen SB zu verunsichern.
Schreibe den Gesprächsverlauf detailliert mit, lasse Dich dabei nicht unterbrechen.
Anderenfalls erinnerst Du Deinen SB stur an seine Pflichten.
Der SB hat nach § 13 SGB I bis § 15 SGB I die Pflicht zu Aufklärung, Beratung und Auskunft.
Diesen Satz solltest Du Dir ganz oben als Leitsatz ins Protokoll schreiben.
Kann der SB eine Frage nicht beantworten, schreibst Du im Protokoll mit: Frage nicht beantwortet.
Diese Anmerkungen bauen Deine Argumentation für kommende Termine auf und lassen sich später hinterlegen.
Vielleicht findest Du in diesem Beitrag noch hilfreiche Infos ► Kommunikation mit Behörden und Sachbearbeitern
Ich habe schon zweimal versucht meine EGV vorher zum Prüfen mitzunehmen,
die SB droht dann mit einem VA , den sie mir ja direkt mitgeben kann, auch ohne Unterschrift.
Dann verweist Du auf die gesetzlichen Bestimmungen zur EGV und erinnerst sie an den Zweck einer solchen Vereinbarung.
Nach § 15 SGB II soll die Behörde mit dem LE eine öffentlich rechtliche Vereinbarung (gegenseitige Willenserklärung) abschließen.
Zum Abschluß eines Vertrages gehören immer zwei und beide Parteien haben das Recht auf Verhandlung.
Dazu gehört auch das Recht auf Prüfung des Vertragsentwurfes durch Deine rechtliche Vertretung (die brauchst Du nicht nennen).
Zum Thema EGV hier noch ein paar Infos ► Eingliederungsvereinbarung (EGV) vs. Verwaltungsakt (VA)
... das mit der eigens gesuchten Weiterbildung wird, zumindest im Gespräch, immer alles abgelehnt,
schriftlich habe ich dazu bisher nichts angefragt, wird wohl Zeit.
Ja, das wird allerhöchste Zeit, denn mit der Aufzählung nachweisbar abgewiesener Anträge unterstützt Du am wirksamsten Deine Argumentation.
Nicht nur im Gespräch, sondern auch ggf. bei später notwendigen Klagen vor dem SG .
... bzw. sollte ich die SB mit Fragen zu den Maßnahmen bombardieren?
Unbedingt. Und zwar sehr detailliert. Hier gilt es, die Ziele der Maßnahme einzeln der Realität und eigenen Situation gegenüberzustellen.
Sie kann ja eh keine beantworten, da das Motto gilt: hauptsache Maßnahme, egal welche!
Wenn eine Frage nicht beantwortet wurde, notierst Du Dir das in Dein Protokoll.
Auch Unwissenheit gilt es zu dokumentieren, um im nächsten Gespräch nachzuhaken,
ob sich denn SB zu dieser oder jener Frage inzwischen weitergebildet hat.
Ersetze Deine Angst ganz einfach durch eigene Aufgaben. Nehme alles vorgelegte auseinander und schreibe mit.
Ein Beispiel: Ich wurde mit dem Ziel der "Integration auf den ersten Arbeitsmarkt" einer AGH zugewiesen.
Meiner Angst vor diesem Unsinn bin ich mit intensiver Recherche begegnet.
Ich habe das Geflecht der MT auseinandergenommen, die anstehenden Aufgaben hinterfragt,
fehlende Zusätzlichkeit und Wettbewerbswidrigkeit selbiger nachgewiesen und mich zum VG beim MT entsprechend verhalten.
Neben meinem Angebot zur Zusammenarbeit habe ich von ihm für zu leistende Arbeit entsprechende Entlohnung gefordert.
Beim zu erwartenden Folgegespräch war es mir eine Freude, meinen SB über die Gegebenheiten aufzuklären.
Das I-Tüpfelchen war mein Auskunftsverlangen, wie viele der bisherigen Maßnahmeteilnehmer
nachweisbar auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert wurden.
Es waren im Verlauf von 10 Jahren bei durchschnittlich 25 regelmäßigen AGH -Teilnehmern gerade mal ZWEI.
Also arbeite aktiv an der Kommunikation und Argumentation.
Du wirst mit der Zeit immer sicherer und die Angst verfliegt zunehmend. Viel Glück für morgen. :icon_wink:
 

Vanyschnucki

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Hier hast Du die erste Möglichkeit, Dich festzuhalten, Dir Denkzeit zu verschaffen und gleichzeitig Deinen SB zu verunsichern.

Vielen Dank dafür, ich bin seit Tagen eifrig am lesen und sammle alles, was mir hilft in einem Ordner, den ich immer wieder aktualisiere, damit ich, wenn’s Hart auf Hart kommt, auch vorbereitet bin. Bisher musste ich keinen Widerspruch schreiben.


Schreibe den Gesprächsverlauf detailliert mit, lasse Dich dabei nicht unterbrechen.

Habe ich noch nie gemacht, werde ich definitiv morgen machen, mal schauen wie das so ankommt :bigsmile:

Zum Abschluß eines Vertrages gehören immer zwei und beide Parteien haben das Recht auf Verhandlung.
Dazu gehört auch das Recht auf Prüfung des Vertragsentwurfes durch Deine rechtliche Vertretung (die brauchst Du nicht nennen).

Danke, ich werde die EGV zur Prüfung mitnehmen und dann hier auch mal hochladen, sofern die SB nicht direkt einen VA ausdruckt :frown:

Unbedingt. Und zwar sehr detailliert. Hier gilt es, die Ziele der Maßnahme einzeln der Realität und eigenen Situation gegenüberzustellen.
Wenn eine Frage nicht beantwortet wurde, notierst Du Dir das in Dein Protokoll.

Nochmal bezüglich der Fragen an den SB zu den Maßnahmen: Soll ich diese ganzen Fragen die ich habe auch stellen, obwohl ich schon bei den beiden Informationsveranstaltungen war? Dort wurde nur das Übliche Bla Bla vorgetragen. Die SB wird sicherlich darauf verweisen, sollte ich weitere Fragen haben, oder holt wieder einen Flyer raus. Wie kann ich das entkräften?

Denn ich habe erhebliche Bedenken bzgl. der Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen, allem voran sehe ich nicht inwiefern diese mir helfen in Arbeit zu kommen, was dort für Kenntnisse vermittelt werden und was ich dort für Hemmnisse aufarbeiten soll, mir sind keine bekannt.

Darüber hinaus dann noch die übliche Frage zur Fahrtkostenübernahme. Ich kann sicher nicht wochen- bzw. monatelang in Vorkasse treten, was ja verlangt wird, da der MT die Kosten nicht übernimmt und man beim JC nur nachträglich etwas erstattet bekommt.

Viel Glück für morgen. :icon_wink:

Danke dir!
 

Vanyschnucki

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Ich habe einmal alle Fragen, die ich bisher als wichtig betrachte, aufgeschrieben und werde diese auch mitnehmen. Fällt noch jemandem etwas ein? Auch im Bezug darauf, dass ich schon bei den Informationsveranstaltungen war.

- Welche neuen Kenntnisse sollen dort genau vermittelt werden?

- Wie helfen mir diese Kenntnisse dabei einen Arbeitsplatz zu finden?

- Welche Vermittlungshemmnisse werden durch die Maßnahme aufgearbeitet?

- Warum sollte genau ich zu dieser Maßnahme gehen und nicht jemand anderes?

- Wie ist die Fahrtkostenerstattung geregelt? (Da ich nicht wieder in Vorkasse treten werde/kann)

- Die in den Maßnahmen durchgeführten Tätigkeiten, welche ich bei den Informationsveranstaltungen kennenlernen durfte, helfen mir keineswegs eine Arbeit zu finden, warum glauben Sie, dass mir genau diese Maßnahmen dabei helfen wird?

- Ist dieses Angebot individuell auf mich zugeschnitten und meiner persönlichen Situation angepasst?

- Welche Ziele verfolgt diese Maßnahme, bezugnehmend auf meine Integration in den Arbeitsmarkt?

- Sind alle für die Durchführung der Maßnahme relevanten Daten dem MT bereits bekannt?

- Muss ich weitere Daten angeben?

- Welche Daten wurden bereits mit dem MT ausgetauscht?

Kann sein, dass ich mich in den Fragen wiederhole, jedoch sehe ich es als Pflicht und Aufgabe meiner SB genau diese Fragen zu beantworten, anstatt einfach einen Flyer auszuhändigen oder mich einfach nur zu einer Infoveranstaltung zu schicken, denn diese Fragen sind dort auch unbeantwortet geblieben.
 

Sebi1988

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huhu, habe mir alles mal durchgelesen und kann mich den anderen nur anschließen, lass dich nicht verrückt machen. es gibt dazu auch gar keinen grund für dich!

was ich an deiner stelle grundsätzlich anders machen würde, wäre die ganze frage- und diskutiererei. das hauptproblem was du nämlich bei solchen diskussionen hast und haben wirst: du hast nichts und noch weniger in der hand. gesagtes wirst du nur schwer bis gar nicht beweisen können, wenn es mal hart auf hart kommen sollte.
deswegen bin ich immer so verfahren, dass ich alles was mir gesagt wurde, schriftlich verlangt habe, damit waren die unterhaltungen recht schnell wieder beendet.

ich habs anfangs genau so versucht wie du und meinen SB drauf aufmerksam gemacht, dass mir maßnahme xy doch relativ wenig oder rein gar nichts bringt. trotzdem stand die jeweilige maßnahme im anschluss in der EGV die ich unterschreiben sollte. mein fazit da raus: nützt alles nix und ist zeitverschwendung.
mit einwenig pech wird dir obendrein noch eine weigerungshaltung vorgeworfen, wenn du permanent dagegen argumentierst - ob das im späteren verlauf so hilfreich ist, weiss ich nicht.

mein vorschlag wäre:

schlage dort morgen auf, lass den SB sagen, was er zu sagen hat, lass dir die EGV aushändigen und packe sie ungesehen in die tasche. sollte die frage aufkommen was das nun solle, antwortest du, dass du die EGV erst prüfen und ggf. prüfen lassen möchtest PUNKT! auf die üblichen sprüche wie "was verstehen sie denn nicht ? ich erkläre es ihnen gerne" oder "nö,dann gibts direkt den VA " gar nicht groß eingehen, auch nicht auf das letztere! soll er doch nen VA erlassen, ja und ? dann gibts später eben ne kelle vom SG und dann ist das thema durch. du bist NICHT dafür zuständig, dem zu erklären was er darf und was er nicht darf. entweder weiss er das selbst oder er hat eben pech gehabt und muss mit den konsequenzen leben.

die EGV auch auf gar keinen fall wieder raus geben, da im falle des direkten VA ´s das datum der beiden dokumente identisch ausfallen würde, wäre schon klar, dass man dir gar keine bedenkzeit gegeben hat. das wäre selbstverständlich schlecht für das jobcenter ;)
 

Vanyschnucki

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Guten Morgen,

der Termin ist heute nachmittag, ich bin schon ganz nervös =(
Werde es wohl so machen, wie Sebi88 vorgeschlagen hat, wenig sagen, EGV einstecken und darauf bestehen, dass Gesagtes in schriftlicher Form kommt.

Es wird heute wohl eher um die Maßnahmen gehen, ne neue EGV wird immer erst erstellt, sofern ich dann einer Maßnahmen zustimme oder SB keine Lust mehr hat zu diskutieren und einfach beschließt, was in die EGV kommt. Stimme ich keiner der Maßnahmen zu bzw. der vorraussichtlichen EGV , wird sie direkt einen VA ausdrucken (hatte ich schonmal, da bin ich eingeknickt) und dann gabs ja keine EGV vor dem VA zu Vergleich. Darf die SB das eigentlich so direkt einen VA erstellen ohne EGV Verhandlungen?

Ich denke ich werde mich weiterhin darauf beziehen, dass ich dort nichts Neues lerne und nicht sehe, wie diese Maßnahmen mich in Arbeit bringen sollen, sollte SB das anders sehen, will ich das schriftlich haben!

Ist das Ganze nicht auch etwas kurzfristig gehalten? Also sollte ich heute zugewiesen werden, fängt eine der Maßnahmen ja schon morgen an, wie soll man in der Zeit z.B. das mit den Fahrtkosten regeln? Kann ich diese überhaupt als Vorauszahlung erhalten?
 

Pixelschieberin

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[...] Darf die SB das eigentlich so direkt einen VA erstellen ohne EGV Verhandlungen? [...]
Nein.
Auch nicht un-eigentlich.
Wenn dir jedoch rausrutschen sollte:
DAS DA unterschreibe ich nicht!
kann SB den VA sofort über den Tisch schnippen.
SB kann behaupten, es ließ sich - lt. Bekunden des HE - keine Einigung erzielen.
Die Verhandlung ist vom HE abgebrochen worden, indem er deutlich machte, nicht unterschreiben zu wollen.
Der VA gilt dann als persönlich zugestellt.

Das ist mir passiert, weil ich mit der Ansage durchzudrücken suchte, daß eine Passage geändert wird.
Es war die Abänderungsklausel.

Seither achte ich dort noch besser auf meine Worte und sage:
DAS da erscheint mir nicht koscher.
Sofern Sie DAS-und-DAS nicht ändern/entfernen/whatever, werde ich mir zuerst Rat einholen.
Von Personen MEINES Vertrauens.
Soweit mir bekannt, gesteht mir der Gesetzgeber dafür 14 Tage zu, da nicht davon auszugehen ist, daß kluge Ratgeber auf Stand-By unter meinem Schreibtisch hocken.
 

Vanyschnucki

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Hey ich gebe mal Rückmeldung wegen dem Meldetermin heute.

Den Termin hatte ich in 20 Minuten hinter mich gebracht, so schnell ging’s noch nie. Ich werde nachher ein neues Thema eröffnen, wo ich die nicht unterschriebene EGV hochladen, diese durfte ich zur Prüfung mitnehmen, bis zum 30.01. habe ich nun Zeit, da dann eine Maßnahme (Bewerbungscoaching) mit mir als Teilnehmer starten soll :doh:

Auf mehrmaliges Nachfragen, wieso ich denn Teilnehmen müsse, meinte SB nur immer wieder das dies so im Gesetz steht, dass ich teilnehmen muss. Ebenso ist sie der Meinung das Maßnahmen im allgemeinen immer hilfreich sind sei es nur, um auf andere Ideen zu kommen etc. auf meine Fragen wurde gar nicht eingegangen, sondern immer nur geantwortet dies müsse sein.

Gesprächsverlauf (Gedächtnisprotokoll)

SB : Sie waren ja bei den beiden Informationsveranstaltungen zu welchen ich sie eingeladen hatte, was ist denn nun mit diesen Maßnahmen?

KUNDE: Ich habe, nachdem diese Veranstaltungen vorbei waren direkt mit dem MT gesprochen und auf die Frage hin, ob dies denn was für mich sei, dankend abgelehnt. Der MT betonte auch noch die Freiwilligkeit dieser Maßnahme.

SB : Aha wieso ist das denn nichts für sie? Sie wissen schon, dass sie vom Gesetz her verpflichtet sind an solchen Maßnahmen teilzunehmen.

KUNDE: Da ich nicht sehen konnte, wie mich die dort angebotenen Aktivitäten, in Arbeit bringen oder mich dabei unterstützen können. Ich lerne da außerdem nichts Neues. Können sie mir das bitte schriftlich geben, dass ich dazu verpflichtet bin?

SB : Dies geht so aber nicht, sie müssen als Arbeitsloser an solchen Maßnahmen teilnehmen, sie haben ja noch keine gemacht und sie sind schon eine ganze Weile arbeitslos. Ein Bewerbungscoaching kann sicherlich nicht schaden, vor allem da sie ja, trotz ihrer vielen Bewerbungen, immer noch nicht in Arbeit sind. Da sehe ich Handlungsbedarf.

KUNDE: Geben sie mir das doch bitte schriftlich, dass ich diese Maßnahmen laut Gesetz machen muss, für mich wirkt das hier gerade sehr aufgezwungen von Ihnen und sie können mir gar nicht genau sagen, was mir diese Maßnahme im Einzelfall genau bringt.

SB : Dies steht so im Gesetz, schauen sie dort halt mal nach. Ich halte ein Bewerbungstraining für angebracht bei ihnen.
SB : Ich werde nun eine EGV fertig machen wo sie dann an dieser Maßnahme teilnehmen oder kann ihnen auch direkt einen VA zuschicken, da sie aber heute hier vor Ort sind, werde ich ihnen nun eine EGV erstellen

SB druckt mal eben dann ganz schnell in 2-3 Minuten ne fertige EGV aus und überreicht sie mir dann. Ich habe mir weiteres Diskutieren bzgl. der Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen an dieser Stelle dann erspart-

KUNDE: Diese EGV würde ich gerne zur Prüfung mit nach Hause nehmen

SB : Wie lange brauchen Sie denn dafür?

KUNDE: Mindestens 14 Tage

SB : Gut dann kann die Maßnahme für sie ja am 30.01. beginnen! Sollten sie nicht unterschreiben, müssen sie die beigefügte Gegenerklärung unterschreiben und uns Gründe dafür nennen wieso sie die EGV nicht unterschreiben, dann prüft unsere Rechtsstelle, ob dem stattgegeben werden kann oder nicht. Hier können sie dann gerne ihre Bedenken hinsichtlich der Zumutbarkeit äußern.

SB : Da sie ja die EGV sowieso Prüfen wollen, werde ich nun auch nicht weiter darauf eingehen

Ich werde nun alles Weitere dazu in einem neuen Thema posten, auch die EGV werde ich dort hochladen und einen Flyer der besagten Maßnahme (Bewerbungscoaching)
Ich hoffe ich habe diesmal alles richtig gemacht, habe keine EGV unterschrieben und sie zur Prüfung mitbekommen.

Mir bleibt ja dann wohl nichts anderes, als erst einmal die Gegenerklärung auszufüllen bzw. selbst eine zu verfassen, da ich ja keinen Widerspruch einlegen kann. Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen, habe so etwas bisher nicht gemacht.
 

Pixelschieberin

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Komm mal aus dem Hamsterrad raus,
immer alles zu glauben, was dir SB erzählt.
[...]
SB : [...] Sollten sie nicht unterschreiben, müssen sie die beigefügte Gegenerklärung unterschreiben und uns Gründe dafür nennen wieso sie die EGV nicht unterschreiben, [...]
Very nice try.
Seit wann kommt denn der Knochen zum Hund?
WACH endlich AUF und erkenne selbst, wenn dir Bockmist erzählt wird.

Du hast doch mittlerweile gelernt, daß eine EGV ein Vertrag ist.
Und?
Wie geht das so mit Verträgen?

Es wird ja immer besser:
[...] dann prüft unsere Rechtsstelle, ob dem stattgegeben werden kann oder nicht. [...]
Läßt du z. B. die Rechtsabteilung deines Bäckers "prüfen", ob deinem "Einwand", den Vertrag, die häßliche Motiv-Torte zu ordern NICHT zu unterzeichen "stattgegeben werden" kann?!
[...] Hier können sie dann gerne ihre Bedenken hinsichtlich der Zumutbarkeit äußern.[...]
Der aufgeweckte HE kann unterdessen auch die Füße hochlegen und/oder sich zuerst die immer noch offenen Fragen beantworten lassen!
[...] Mir bleibt ja dann wohl nichts anderes, als erst einmal die Gegenerklärung auszufüllen bzw. selbst eine zu verfassen,[...]
Wie kommst du auf die Idee?
[...] da ich ja keinen Widerspruch einlegen kann. [...]
Das hast du richtig erkannt.
Einem selbst unterschriebenen Vertrag kannst du quasi im Vorfeld "widersprechen" - indem du ihn EINFACH NICHT UNTERSCHREIBST.

Dem VA KANN widersprochen werden, da er fremdbestimmt aufdiktiert ist.

Angst vorm VA ist völlig irrational.
Mach dir klar: WAS soll denn passieren, wenn dir ein VA zugeht?!
Eben!
Der VA muß rechtskonform sein, eine EGV hingegen kann und darf u. U. deine Rechte beschneiden.
Sag selbst: Wo ist der Fehler sobald du eine EGV unterschrieben hast, die dich benachteiligt?
[...] Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen, habe so etwas bisher nicht gemacht.
Dein Mental-Durcheinander ist ja kaum aufzulösen.
Hol dir erst mal nen Tee und sortiere deine Gedanken.

Mach dir ZUERST klar, was ein Vertrag ist und was ein VA .
Und - daß es nichts Schlimmes sein KANN, einen VA zu erhalten.

Der ist nur schlimm für den SB .
Weil SB
a) keine Fleißpunkte bekommt und
b) nahezu jeder VA Angriffsfläche fürs Sozialgericht birgt.
 

Vanyschnucki

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Also sollte ich meiner SB weiterhin Fragen stellen, also schriftlich und nachweisbar (habe da schon ein paar unangenehme Fragen) wieso sie denkt ich muss an der in der EGV vereinbarten Maßnahme teilnehmen? Ich steige da nun gar nicht mehr durch, da ich dachte, man verschafft sich Zeit dadurch, dass man die EGV nicht direkt unterschreibt und dann weiteres Vorgehen plant.

Wenn am 30.01. diese "tolle" Maßnahme nun startet und ich nicht dabei bin, kann ich ja gar nicht sanktioniert werden, da es keine unterschriebene EGV gibt, dies ist mir bewusst. Dennoch erwartet SB nun in irgendeiner Weise eine Reaktion meinerseits.
Ist das denn verkehrt? Ich habe ja um Prüfzeit gebeten, dann sollte ich doch auch prüfen? Oder nicht? Soll ich einfach auf einen VA warten? Ich bin überfordert.

In der EGV stehen viele Dinge mit denen ich nicht einverstanden bin:

- ganz vorne Weg natürlich diese sinnlos Maßnahme

- eine feste Anzahl an Bewerbungen im Monat

- festgelegte Termine wann die Nachweise der Eigenbemühungen vorgelegt werden müssen

- es gibt keine konkrete Fahrtkostenregelung

- Mit dieser EGV willig ich darin ein, dass der Arbeitgeberservice und Dritte mich zu Vorstellungsgesprächen und/oder Praktika/Probearbeiten einladen können

- ebenso öffne ich dem Jobcenter in dieser EGV alle Tore bezüglich meiner persönlichen Daten und der Weitergabe an Dritte

- AU soll an die Kursleitung der Maßnahme gehen im Krankheitsfalle

Mir erschließt sich nur einfach nicht, was ich nun weiterhin tun kann, da meine SB nicht mit sich reden lässt und erwartet, dass ich da am 30.01. dort aufschlage oder zumindest eine Gegenerklärung abgebe.

Anbei mal im Anhang die EGV und der Flyer der Maßnahme.
 

0zymandias

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Ich würde keine Fragen stellen, sondern am Ende der Prüfzeit meine Gegenvorschläge nachweisbar und schriftlich lancieren, ideal wäre Fax mit qualifiziertem Sendebericht.

Gegenerklärung wollen wir nicht. Wir wollen eine anständige, gemütliche Vereinbarung, vgl. § 2 SGB II. :biggrin:

Maßnahme streichen, da die Eingliederung in Arbeit hierdurch nicht erkennbar begünstigt wird.

Datenschutzermächtigungen komplett raus. Entweder handelt das JC im Rahmen der Gesetze und dann ist meine Einwilligung unnötig, oder man kommt im Einzelfall auf mich zu und ich werde dann ganz individuell und passgenau entscheiden.

Pflichtpraktika ist nicht wegen geht nicht. Man weiß ja überhaupt nicht, um welche Praktika es geht und welche hochfeinen Spezialkenntnisse vermittelt werden sollen (Probearbeit ist ja etwas anderes :wink:).
Als Hintergrundinfo:
Kein EGVA mit Verpflichtung zur Probearbeit
Im Übrigen sind die Regelungen des Eingliederungsverwaltungsaktes entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB II dahingehend zu verstehen, dass von dem Antragsteller nur zumutbare Tätigkeiten, zu denen er körperlich, geistig und seelisch in der Lage ist, verlangt werden. Die Frage der Zumutbarkeit einer bestimmten Tätigkeit betrifft den Einzelfall und kann nicht Regelungsgegenstand eines Eingliederungsverwaltungsaktes sein. Bedenken unterliegt aber bereits die Verpflichtung des Antragstellers, sich innerhalb von drei Tagen auf alle Stellenangebote des Jobcenters oder der Arbeitsagentur zu bewerben. Diese Regelung lässt nicht erkennen, in welchem Umfang von dem Antragsteller Bewerbungsbemühungen verlangt werden. Sie enthält nicht einmal eine Obergrenze der erwarteten Bemühungen. Die in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem sie ersetzenden Verwaltungsakt festgelegten Pflichten müssen aber hinreichend bestimmt sein. Es muss dem Leistungsberechtigten - nach seinem Empfängerhorizont - klar erkennbar und nachvollziehbar sein, was von ihm gefordert wird (vgl. S. Knickrehm/Hahn in: Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 31 Rdnr. 22 f.). Diesen Anforderungen genügt die genannte Regelung ebenso wenig wie die weitere Regelung, wonach der Antragsteller Arbeitgebern eine kostenlose Probearbeit mit dem Ziel der Festeinstellung anbietet bzw. eine Praktikumsstelle (betriebliche Trainingsmaßnahme) annimmt mit dem Ziel des Erhalts und Erlangung beruflicher Kenntnisse und einer späteren Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis. Insoweit ist schon fraglich, ob von dem Antragsteller das Anbieten einer kostenlosen Probearbeit oder die Aufnahme einer Praktikumsstelle verlangt werden kann. Ungeachtet dieser Frage lässt aber auch diese Bestimmung in keiner Weise erkennen, welches konkrete Handeln und in welchem Umfang von dem Antragsteller gefordert wird. Es fehlt daher schon an der hinreichenden Bestimmtheit der dem Antragsteller auferlegten Pflichten.
Unter Berücksichtigung der erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Eingliederungsverwaltungsakts vom 18. September 2013 überwiegt das private Interesse des Antragstellers, vom Vollzug des Verwaltungsaktes bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens verschont zu bleiben, das öffentliche Interesse an der Vollziehung der behördlichen Entscheidung.
Hessisches Landessozialgericht, L 9 AS 846/13 B ER , 16.01.2014, rechtskräftig

Kompletteinsicht in die Korrespondenz: Öh nö-nö-nö! :icon_evil:
Einerseits mein Datenschutz und wenn der potentielle Arbeitgeber mitbekommt, dass ich seine Datenschutzrechte einfach mal so verletze, bin ich bei dem verbrannt.

Abgabetermine für den Bewerbungsnachweis: Unsinn, denn der Nachweis bringt nicht in Arbeit. (Der 15.04. ist übrigens sowas von dermaßen Sonntag. :icon_hihi:)

Die Nachweisregelung ist auch unsinnig, da immer der Nachweis aller zurückliegenden Bewerbungen gefordert wird.
Im April also auch vom März und Februar.

Bewerbungen auf VVs zählen selbstverständlich zu den Eigenbemühungen.

Die Teilnahme an Bewerbungsgesprächen ist schon gesetzlich geregelt und kann nicht vereinbart werden.

Bewerbungskostenerstattung:
Geht so nicht. Fixe Pauschbeträge sonst nixe Unterschrift. :wink:
Die EGV ist auf einer einheitlichen Urkunde abzuschließen, irgendwelche Antragsformulare, die sich ändern können und irgendwelche unbekannten Inhalte haben, können also nicht Bestandteil der EGV sein.

Nachbesserung, sinnigerweise ausgerechnet unter Rechtsfolgen :)doh:):
Entweder bekommt jeder Vertragspartner dieses Recht oder keiner.
Wäre ja noch schöner. Immerhin ist das ein Austauschvertrag. :biggrin:

Sollte die Maßnahme als VA kommen und nur dann:

Es fehlt jedes Ermessen und Integrationskonzept.
Warum die Maßnahme nötig ist, wie sie Dir in Arbeit hilft und was genau Du dort zu tun hast, bleibt offen.
Inhaltlich ist die Maßnahme unbestimmt und in unverschämter Weise unkonkret ("verschiedene Integrationskonzepte" - Ach, und eine Tüte mehrerer Eingliederungsversuche, oder wie? :biggrin:).
In der zeitlichen Verteilung ist sie auch unbestimmt, denn Dauer, Frequenz und Zeitpunkte für die Einzelcoachings fehlen.

Warte bitte noch ein paar Tage, denn vermutlich werden andere Leute auch noch etwas Verbesserungswürdiges finden. :wink:

Nachtrag: Wenn Dir noch etwas Schönes einfällt, dann nimm es bitte in die Gegenvorschläge auf.
Ist ja Deine Vereinbarung und die soll Dir gefallen. :biggrin:
 
Z

ZarMod

Gast
Was mir noch so einfällt:
Die absurde SB -Bastelvorlage "Gegenerklärung" solltest Du zu Deinen Akten legen.
Ein allzu offensichtlicher Versuch, dem Erklärenden einen Tritt auf die Sanktionsmine zu erleichtern.
Also dort bloß nichts eintragen, geschweige denn zurückgeben. :icon_evil:
Gesprächsverlauf meinte:
Kunde: ... Der MT betonte auch noch die Freiwilligkeit dieser Maßnahme.
So etwas sollte man sich vom betonenden schriftlich geben lassen. Eventuell läßt sich da noch was nachordern.
Vielleicht kannst Du auf dem Webauftritt des MT Hinweise auf eine Förderung durch den ESF finden.
Die Teilnahme an so geförderten Maßnahmen ist tatsächlich freiwillig. Hier wird das ausführlicher erklärt:
Identifizierung und Nachweis der ESF-Förderung einer Maßnahme
 

Pixelschieberin

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Vanyschnucki, don't panic.
Ozymandias hat dir doch schon den Scheiterhaufen am Ende des Tunnels angezündet.
Lauf darauf zu.
[...] Ich steige da nun gar nicht mehr durch, da ich dachte, man verschafft sich Zeit dadurch, dass man die EGV nicht direkt unterschreibt und dann weiteres Vorgehen plant.[...]
Das ist völlig richtig und das hat auch keiner in Abrede gestellt.
[...] kann ich ja gar nicht sanktioniert werden, da es keine unterschriebene EGV gibt, dies ist mir bewusst. [...]
Elisa Doolittle: Es grünt so grün, wenn Spaniens Blüten blühen...
Professor Higgins: Mein Gott, jetzt hat sie's. :icon_wink:

[...] Dennoch erwartet SB nun in irgendeiner Weise eine Reaktion meinerseits.[...]
Wartest du nicht auch jeden Tag auf den Boten, der dir den Jackpot vorbei bringt?

Mach dir mal bewußt:
DU bist der König Kunde.
Der kann sich seine Reaktion gegenüber Personal und Dienstleistern aussuchen.

Das bedeutet in deinem Fall:
Entweder du meldest dich innerhalb der vereinbarten Zeit und machst kluge Anmerkungen, WAS du alles geändert haben möchtest - oder -
du läßt selbst das sein und kaprizierst dich auf die Autopsie des vermutlich rechtswidrigen VAs, der höchstwahrscheinlich - nach Ablauf der Frist - bei dir eintrudeln wird.

Das ist Temperamentssache und deine Entscheidung, wann du dir wie viel Arbeit machen willst.
Ein halbherziger Verhandlungsversuch könnte dem SG vorgaukeln, daß du sowas von verhandlungsbereit warst, der pöse SB halt trotzdem den VA raus gehauen hat.

Ich tendiere mittlerweile dazu, SBs, die mir Dreck an die Backe heften wollen, ins Messer laufen zu lassen und nicht vorab aufzuschlauen - dahingehend wie ein wasserdichter VA auszusehen hätte.
[...] Ist das denn verkehrt?[...]
Nein.
[...] Ich habe ja um Prüfzeit gebeten, dann sollte ich doch auch prüfen? [...]
Richtig.
Wenn überhaupt, meldet sich der selbstbewußte HE auch erst nach angemessener Zeit.
[...] Oder nicht? Soll ich einfach auf einen VA warten? Ich bin überfordert.[...]
Siehe oben.
Nimm dir ein paar Tage Auszeit von dem Thema und laß erst mal sacken.
[...] In der EGV stehen viele Dinge mit denen ich nicht einverstanden bin: [...]
Was du kritisierst, wäre im Fall eines Verwaltungsaktes RECHTSWIDRIG.
Wahrscheinlich ist SB deshalb auch so hinter (d)einer Unterschrift her wie der Teufel hinter der Seele.

Nur am Rande:
DIESE EGV würde ich nie und nimmer unterschreiben.

[...] Mir erschließt sich nur einfach nicht, was ich nun weiterhin tun kann, da meine SB nicht mit sich reden lässt und erwartet, dass ich da am 30.01. dort aufschlage oder zumindest eine Gegenerklärung abgebe. [...]
Du solltest DIR mal für dich selber überlegen, ob du auf der Welt bist, um andrer Leuts Erwartungshaltung zu erfüllen oder ob du die Regie über dein Leben irgendwann selbst übernehmen willst.
Dazu gehört unter Anderem, den Leuten die Stirn zu bieten, die Verhalten von dir "erwarten", die du gar nicht bedienen willst - und mußt.

Denk im Zusammenhang mit SBs zuerst über KONSEQUENZEN nach:
WAS passiert denn, wenn du dich nicht "erwartungsgemäß" meldest?
Solange du nichts unterschrieben hast, dich bis dann und dann zu melden, kann SB dir genau WAS?
Eben.
GAR nichts.

Argumentationshilfe:
Deine Prüfung hat halt ergeben, daß diese EGV deine Rechte in inakzeptabler Weise beschneiden würde.
DIE unterschreibst du nicht.
Feddisch.
Spielball beim SB .

Btw, Briefe kosten Geld.
SB merkt doch selbst wenn nicht unterschrieben wurde.

Da du nicht so gut geharzt wirst wie deine SB , sollen sie dir fürs Geld eine neue, akzeptable EGV schreiben.
Die auszuarbeiten, gehört nicht zu deinen Aufgaben.

Arbeite an deiner Einstellung:
Bist du deren Qualitätssicherung?
Nein - du bist der Kunde, dem zum Ärger des SBs auffällt, wenn der Vorschlag nicht koscher ist.
Das reicht mir für den Anfang an Wissen.
 

Vanyschnucki

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Ich würde keine Fragen stellen, sondern am Ende der Prüfzeit meine Gegenvorschläge nachweisbar und schriftlich lancieren, ideal wäre Fax mit qualifiziertem Sendebericht.

Wenn Dir noch etwas Schönes einfällt, dann nimm es bitte in die Gegenvorschläge auf.
Ist ja Deine Vereinbarung und die soll Dir gefallen. :biggrin:

Danke 0zymandias, das sind wirklich gute Ansätze! Vorallem jedoch der Punkt über die Nachbesserung, dies ist mir erst beim dritten Durchlesen der EGV aufgefallen, weil du es angesprochen hast, danke. Was ist das bitte für ein einseitiger Mist mit dieser EGV ...

Hier habe ich nun einmal meine bisherigen Punkte aufgeschrieben, welche ich in dieser EGV beanstande und wo ich den SB um Streichung bzw. Abänderung bitten werde.

Diese würde ich auch so an meinen SB weitergeben (ein bis zwei Tage vor Ablauf der Frist versteht sich, als Fax und nochmals mit bezeugtem Briefeinwurf).

Sind diese Einwände denn bisher so in Ordnung und auch berechtigt? Bitte nochmal drüber schauen, da mir langsam der Kopf brummt... Ich kann mir kaum vorstellen, dass die SB auf diese Änderungswünsche von mir eingehen wird, besonders in Bezug auf diese Maßnahme, jedoch finde ich es besser Gegenvorschläge zu machen, als einen VA abzuwarten.

Sehr geehrte Frau SB ,

Ihre EGV vom XX.XX.2018 habe ich ausführlich geprüft und möchte nun folgende Punkte ansprechen und Ihnen einen Gegenvorschlag machen:

- Die angebotene Maßnahme kann so nicht von mir akzeptiert werden, da sie mich nicht erkennbar bei der Eingliederung in Arbeit unterstützt, daher bitte ich um Streichung

- Eine zusätzliche Datenschutzermächtigung benötigen Sie von mir nicht, daher bitte ich auch hier um Streichung, denn eine Einwilligung meinerseits ist nur dann erforderlich, wenn es sich um Daten handelt, die über das vom Gesetzgeber geforderte Mindestmaß hinaus gehen. Sollten Sie Daten dieser Art benötigen, würde ich gerne selbst entscheiden welche dies sind und an wen diese übermittelt werden (Datenschutz)

- Pflichtpratika sollten ebenfalls nicht Bestandteil dieser EGV sein , da diese mit mir nicht besprochen wurden und ich darüber hinaus auch gar nicht weis, welche Kenntnisse mir dort vermittelt werden sollen

- Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU ) werde ich nur dem Jobcenter vorlegen, da ich hierzu laut Gesetz verpflichtet bin, der MT muss sich im Krankheitsfall beim Jobcenter erkundigen, da ich mit dem MT keinerlei Verpflichtungen eingegangen bin, daher bitte ich auch hier um Anpassung der EGV

- Meine Eigenbemühungen soll ich dokumentieren und bei schriftlichen Bewerbungen das Anschreiben als Kopie dem Jobcenter vorlegen. Dies bitte ich ebenso zu streichen bzw. abzuändern, da ich aus Datenschutztechnischen Gründen nur dokumentieren werde, wo und wann ich mich beworben habe (Adresse der Firma, Datum) und auf welchem Wege dies geschehen ist. Diese Angaben sind ausreichend für den Nachweis meiner Eigenbemühungen

- Ebenso sind fixe Abgabetermine für die Eigenbemühungen in der EGV nicht sinnvoll, dies bitte ich ebenfalls zu streichen, da ich Ihnen gerne auf Anfrage meine bisher getätigten Bewerbungsbemühungen rückwirkend vorlege. Anzumerken sei hierbei das Vermittlungsvorschläge seitens des Jobcenters ebenfalls unter die Eigenbemühungen fallen

- Die festgelegte Anzahl von vier Bewerbungen im Monat ist nicht sinnvoll, da ich mich immer nur dem aktuellen Arbeitsmarkt entsprechend bewerben kann und es deswegen nicht immer garantiert ist, das ich dieses Soll monatlich auch erfüllen kann

- Die Vereinbarung von Vorstellungsgesprächen ist gesetzlich schon geregelt und muss nicht extra noch in der EGV vereinbart werden, dies bitte ich ebenfalls zu streichen

- Die Erstattung von Bewerbungskosten ist zu unbestimmt. Hier reicht es nicht aus einfach zu schreiben, dass diese auf Antrag übernommen werden können. Es müssen fixe Pauschalbeträge pro Bewerbung in der EGV aufgeführt werden. Ich halte 5€ pro schriftlicher Bewerbung und 2,50€ pro Email Bewerbung für sinnvoll

- Die Fahrtkostenerstattung ist ebenfalls zu ungenau. Ich soll die Fahrtkostenanträge vorab beim Jobcenter stellen um dann im Nachhinein Fahrtkosten zu Terminen und Maßnahmen erstattet zu bekommen. Dafür brauche ich jedoch, laut Ihrem Fahrtkostenantrag, einen Nachweis, dass ich bei besagtem Termin/Maßnahme war. Diesen Nachweis kann ich nur erbringen, wenn ich schon in Vorauszahlung getreten bin, ich bitte dies auch abzuändern und mir zukünftig anfallende Fahrtkosten im Voraus zu zahlen

- Mir erschließt sich auch nicht wieso das Jobcenter hier eine Nachbesserungsfrist von 4 Wochen hat, jedoch in dieser Zeit keine Rechtsfolgen zu befürchten. Da eine EGV einen Vertrag zwischen zwei Vertragspartnern darstellt, sollte auch mir eine Nachbesserungsfrist von 4 Wochen eingeräumt werden da Vertragspartner gleichwertig sein sollten, daher bitte ich dies dahingehend abzuändern

danke für eure Unterstützung bisher!


Nachtrag:

Was mir noch so einfällt:
Die absurde SB -Bastelvorlage "Gegenerklärung" solltest Du zu Deinen Akten legen.
Ein allzu offensichtlicher Versuch, dem Erklärenden einen Tritt auf die Sanktionsmine zu erleichtern.
Also dort bloß nichts eintragen, geschweige denn zurückgeben. :icon_evil:

Mich hat diese Gegenerklärung sehr verunsichert und ich dachte, man muss diese abgeben :doh:

Mitlerweile weis ich ja, dass ich diese nur abhefte und einfach ignorieren kann. Die SB drängte halt schon sehr auf diese Gegenerklärung und machte mir deutlich, wie unerlässlich diese sei, sollte ich die EGV nicht unterschreiben, nun weis ich ja auch wieso.


So etwas sollte man sich vom betonenden schriftlich geben lassen. Eventuell läßt sich da noch was nachordern.
Vielleicht kannst Du auf dem Webauftritt des MT Hinweise auf eine Förderung durch den ESF finden.
Die Teilnahme an so geförderten Maßnahmen ist tatsächlich freiwillig. Hier wird das ausführlicher erklärt:
Identifizierung und Nachweis der ESF-Förderung einer Maßnahme

Danke. Ich werde mal schauen, ob die aktuelle Maßnahme bzw. das Bewerbungscoaching welches in der EGV vereinbart wurde, darunter zu finden ist oder ich Infos dazu im Web finde. Die ersten beiden Maßnahmen sind ja sowieso erst einmal vom Tisch, daher kann ich wohl nicht auf die Freiwilligkeit der beiden vorherigen Maßnahmen, bezugnehmend auf meine jetzige EGV , eingehen.

Ich tendiere mittlerweile dazu, SBs, die mir Dreck an die Backe heften wollen, ins Messer laufen zu lassen und nicht vorab aufzuschlauen - dahingehend wie ein wasserdichter VA auszusehen hätte.

Hey Pixelschieberin, erst mal auch ein großes Danke an dich, denn deine Texte sind sehr aufbauend und machen mir Mut, da ich mich, bis auf hier im Forum, sehr allein gelassen fühle und wie kein wertiger Mensch mehr.

Da hast natürlich recht, ich bin auch ein wenig hin- und hergerissen, ob ich denn diese Gegenvorschläge überhaupt machen sollte, da ich den SB ja dann auf seine Fehler hinweise und dieser dann einen wasserdichten VA erlassen kann. Doch ist es nicht so, dass der VA und die EGV , die von mir nicht unterschrieben wurde, identisch sein müssen? Sprich, SB kann den garnicht abändern? Oder ist dies auf zukünftige VAs der SB bezogen?
 
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ZarMod

Gast
Sind diese Einwände denn bisher so in Ordnung und auch berechtigt?
Sieht doch schon mal prima aus. Alles berechtigt und gut formuliert.
Übrigens hast Du noch ganze 10 Tage Zeit. Also nichts übereilen.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die SB auf diese Änderungswünsche von mir eingehen wird, besonders in Bezug auf diese Maßnahme, ...
Was erwartest Du? Es geht mehr um den vorbereitenden Nachweis des Verhandlungsversuches.
Gehen wir von einem ersetztenden VA mit einhergehender Maßnahme aus,
wirst Du für die wirksame Gegenwehr ein paar Joker brauchen.
... jedoch finde ich es besser Gegenvorschläge zu machen, als einen VA abzuwarten.
Soll aber nicht heißen, daß man nach Verhandlungsende solch einen Wisch unterschreibt.
Oder bist Du mit den Sanktionsandrohungen der RFB einverstanden?
Dir sollte auffallen, daß es in der Vereinbarung keine RFB für die Gegenseite gibt.
Natürlich hast Du das Recht, spaßhalber eine RFB für die Gegenseite auszuarbeiten. :icon_wink:
 

Vanyschnucki

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Sieht doch schon mal prima aus. Alles berechtigt und gut formuliert.

Danke, ich werde diese Liste weiterhin aktualisieren, sobald ich hier eventuell auch noch ein paar Vorschläge bekommen habe oder mir noch etwas einfällt.

Was erwartest Du? Es geht mehr um den vorbereitenden Nachweis des Verhandlungsversuches.
Gehen wir von einem ersetztenden VA mit einhergehender Maßnahme aus,
wirst Du für die wirksame Gegenwehr ein paar Joker brauchen.

Und solch ein Joker ist der nachweislich erbrachte, schriftliche Versuch auf Verhandlungen meinerseits bzw. diese Gegenvorschläge? Danke, dies hätte ich nicht erwartet, dann ists ja gut, wenn ich diese dem SB noch nachweislich zukommen lasse.

Soll aber nicht heißen, daß man nach Verhandlungsende solch einen Wisch unterschreibt.
Oder bist Du mit den Sanktionsandrohungen der RFB einverstanden?
Dir sollte auffallen, daß es in der Vereinbarung keine RFB für die Gegenseite gibt.

Nein, natürlich werde ich diesen Wisch nicht unterzeichnen, vor allem nicht so wie er jetzt ist, eventuell nachdem alle meine genannten Punkte abgeändert wurden, doch selbst da wäre ich weiterhin skeptisch, da ich gelernt habe, dass eine EGV nur dazu da ist, mich zu Sanktionieren, Punkt.
 
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