Zwei Einladungen in einer Woche

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Magdalene

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ich hatte bereits zu Anfang des Monats eine Einladung für den 25 bekommen.
eben hatte ich plötzlich wieder eine Einladung im Briefkasten für die gleiche Woche nämlich 29.

Muß ich da wirklich hin?
Ich werde natürlich Montag schon mal nachfragen wieso, würde nach dem was ich in der kurzen Zeit hier im Forum aber schon alles gelesen habe es lieber vorab und vorsichtshalber schriftlich machen, (könnte ich da nicht Widersprechen und SGB § 65 und § 78b SGB X vorgeben) könntet ihr da bitte weiterhelfen?
 

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TazD

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Vorab: Gegen eine Einladung ist meines Wissens nach kein Widerspruch möglich. Ich lasse mich aber gerne korrigieren.

Des Weiteren ist diese zweite Einladung aber völlig sinnbefreit, denn offensichtlich liegt der zu besprechende VV ja vor und dann soll dir SB "Merkbefreit" mal erläutern, warum man das nicht in einem Termin zusammenfassen kann und warum der Steuerzahler hier für zweimal Fahrtkosten aufkommen soll.
 

Magdalene

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Vorab: Gegen eine Einladung ist meines Wissens nach kein Widerspruch möglich. Ich lasse mich aber gerne korrigieren.
Jetzt bin ich etwas verunsichert weil ich von Helga das anders gelesen/verstanden hatte.
Ich sollte aber klarstellen das ich dich keinesfalls belehren mag-dazu fehlt mir garantiert das/dein wissen- also bitte den Link nicht falsch verstehen.
Warum muß das immer so schrecklich kompliziert sein?
 

Couchhartzer

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Ich werde natürlich Montag schon mal nachfragen wieso
Nein, nicht nachfragen, sondern beim Termin am Montag dem 25. in aller Deutlichkeit darauf bestehen, dass das Anliegen aus der Einladung zum Freitag den 29. gleich mit besprochen und abgehandelt wird, denn darauf hast du aufgrund der pflichtgemäßen Auswahl des mildesten Mittels und im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beim Umgang mit Steuergeldern einen Anspruch.
Darauf muss man halt diese etwas intelligenzsparsamen SB manchmal hinweisen.
Und sollte SB sich dann weigern wollen, unverzüglich verlangen, dass die Teamleitung des SB hinzugeholt wird und dieser Teamleitung gegenüber deutlich machen, dass man seitens der SB offensichtlich machtmißbräuchlich mehrere Pflichteinladungstermine innerhalb einer Woche ansetzt, mit gleichlautenden Einladungsgründen, die unschwer in einem einzigen Termin abgehandelt werden können.
 

TazD

Super-Moderation
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Jetzt bin ich etwas verunsichert weil ich von Helga das anders gelesen/verstanden hatte.
Ich sollte aber klarstellen das ich dich keinesfalls belehren mag-dazu fehlt mir garantiert das/dein wissen- also bitte den Link nicht falsch verstehen.
Warum muß das immer so schrecklich kompliziert sein?
Helga hat recht. Keine Ahnung wo ich da gedanklich war, aber auch gegen die Meldeaufforderung ist ein Widerspruch möglich.
 

Imaginaer

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Gegen solche Meldeaufforderungen ist natürlich Widerspruch möglich. Steht auch so auf den weiteren Blättern, die aber hier nicht angehangen wurden.

Aus einer "Einladung"
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Aufforderung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei er oben genannten Stellen einzulegen.


Leider sind Widersprüche gegen solche Zwangsvorladungen leider ein zahnloser Tiger. Bevor über den Widerspruch entschieden wurde, ist dieser bereits vorbei gezogen. Eine einstweilige Anordnung braucht ebenfalls Zeit. Einer der vielen Rechtsnachteile im SGB II.

Früher gab es bei Einlegung von Widersprüchen automatisch die aufschiebende Wirkung. Dies wurde aber geändert.
 

Magdalene

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Keine Ahnung wo ich da gedanklich war, aber auch gegen die Meldeaufforderung ist ein Widerspruch möglich.
Absolut gar kein Problem Frau Moderatorin, es gibt weiß Gott bestimmt auch schöner woran man denken kann.:love:
....Leider sind Widersprüche gegen solche Zwangsvorladungen leider ein zahnloser Tiger. Bevor über den Widerspruch entschieden wurde, ist dieser bereits vorbei gezogen.....
Hauptsache die Damen & Herren kommen nicht in Langeweile,:rolleyes: nicht das die noch Harz4 beziehen müßten, nach dem was ich hier im Forum bereits gelesen habe (ca. 0,03%) würden sie wohl NIEMEHR einen Job bekommen.
Danke euch für eure Hilfe .
 

Claus.

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Gegen eine Einladung ist meines Wissens nach kein Widerspruch möglich. Ich lasse mich aber gerne korrigieren.
Das war "früher" so. Bis vor etwa 5 Jahren war strittig ob eine Meldeaufforderung als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist oder nicht.

Die JC ´s haben natürlich fleißig ´nöö´ gesagt; damit sind se allerdings irgendwann auf die Nase gefallen. Es sind VA ´s, und damit sind auch Widersprüche möglich.

Leider sind Widersprüche gegen solche Zwangsvorladungen leider ein zahnloser Tiger. Bevor über den Widerspruch entschieden wurde, ist dieser bereits vorbei gezogen. Eine einstweilige Anordnung braucht ebenfalls Zeit.
Ich hab da andere Erfahrungen; zahnlos ist es allenfalls beim ersten Mal.

Die JC ´s brauchen ja leider für Umdenkprozesse immer erstmal eine "Belobigung" vom SG . Und die Anzahl der Klagen gegen Meldeaufforderungen scheint tatsächlich verschwindend gering zu sein. Derweil stehen einem hier Möglichkeiten ohne Ende offen ...

Widerspruch (bzw. 2 Widersprüche ) mit gleichzeitigem Antrag nach § 86a SGG an das JC .
Richtige Klageart ist die FSK nach § 55 SGG -> kein Vorverfahren nötig, keine Sanktion nötig. Die FSK wird mit dem Termindatum "falsch", entsprechend stellt man dann halt um auf eine FFSK mit Begründung ´Wiederholungsgefahr´.

Käme eine Sanktion (wegen einem nicht wargenommenem Termin), dann läuft das bis zum Erlass des W-Bescheides noch auf FFSK (allerdings geht so ein W-Bescheid dann plötzlich irre schnell). Und nach Erlass des W-Bescheides käme halt von seitens des Gerichts eine Umstellung auf irgendwas nach § 54 SGG.

Spinnt das JC bei dem § 86a SGG -Antrag rum, bleibt (auch nachdem eigentlich die Erledigung eingetreten ist) die Möglichkeit, das SG über (noch) einen Antrag nach § 86b SGG zur Überprüfung der JC -86a-Entscheidung zu schieben - und "irgendwie" scheinen SG -Richter auf falsche 86a-Entscheidungen ganz leicht allergisch zu reagieren.

Ich sehe die 2 Meldeaufforderungen hier als schikanös an (... Schikaneverbot :icon_mrgreen:). Sollten dies Anhörungen nach § 24 SGB X darstellen sollen, kämen leichte Fragen auf ob der Wahl des Mittels (zweckmäßig, verhältnismäßig, ... ect.). Sollte es dagegen um noch gar nicht gegackerte VV ´s gehen sollen, hieße die Frage ´warum erst in 11 bzw. 15 Tagen?´.

Für mich riecht das daher eher nach [an den Haaren herbeigezogene] lediglich vorgeschobene Meldezweckbehauptungen, in Richtung ´Monatsende - Quartalsende - Fahrtkostenproblematik - Sanktionen provozieren´.

[OT:] Könnte evtl. der Admin den Admin zur Ordnung rufen ... nicht zielführend und so :icon_hihi: [/OT]
 

Pixelschieberin

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Hmm - schon mal darüber nachgedacht, daß es sich um ein Versehen handeln kann?
Ehe ich 'ne Riesenwelle machte, würde ich das bei Date 1 klären und vorzugsweise auf der zweiten Einladung ein "entfällt" - nebst Stempel und Signatur der SB anbringen lassen.
Zur Sicherheit.
Wenn SB eine Nachricht ausdruckt und signiert, in der Termin 2 aufgehoben wird, wäre mir das auch recht.
 

twitmarsh

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Hmm - schon mal darüber nachgedacht, daß es sich um ein Versehen handeln kann?
Ehe ich 'ne Riesenwelle machte, würde ich das bei Date 1 klären und vorzugsweise auf der zweiten Einladung ein "entfällt" - nebst Stempel und Signatur der SB anbringen lassen.
Zur Sicherheit.
Wenn SB eine Nachricht ausdruckt und signiert, in der Termin 2 aufgehoben wird, wäre mir das auch recht.

Ich hab leider nicht aufgepasst, ich hätte schon früher reagieren können.

Es ist sehr gut möglich das der 1er Termin durch den 2er Termin ersetzt wird und es war nicht möglich dies telefonisch zu übermitteln. Dies war bei mir der Fall letztes Jahr, zwei Einladungen, zweimal telefonisch verschoben, keine erneuter Einladung für letzer Termin.

Was mit auffällt ist dass es scheint das JC / AfA sehr primitive Werkzeugen verwenden, es würde mich nicht verwundern wenn dieses Werkzeug zur Erstellung von Einladungen kein Funktion hat eine schon bestehender Einladung durch eine neue Einladung mit Änderungsmitteilung zu erstellen.
 

Claus.

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Was mit auffällt ist dass es scheint das JC / AfA sehr primitive Werkzeugen verwenden
:icon_lol: An dem Werkzeug namens "EDV-Technik" liegt es nicht. Könnte höchstens sein daß das zweite dort eingesetzte Werkzeug, nennt sich "Sachbearbeiter" oder so ähnlich, etwas primitiv gestrickt ist.

Man glaubt es kaum^^ aber die könnten durchaus auch "ganz normale" (vom Briefkopf mal abgesehen) leere Blätter mit Text füllen.
Müsst man mal fragen ob die das nur deshalb gar so selten hinbekommen weil a) evtl. die Textvorlage ´Leere Seite´ ganz blöd im Vorlagenmanager versteckt ist, oder b) evtl. denen schlicht noch der einwöchige Kurs "Komputergrundlagen: ein Schreibprogramm aufrufen" fehlt, oder c) evtl. "Bedenken" bestehen weil auf so einer leeren Seite ja noch nichtmal eine Sanktionsandrohung vorhanden ist.

Aber auch in einer Meldetermins-Vorlage ist der Bereich [Ich möchte mit Ihnen einen Vermittlungsvorschlag besprechen.] ein Freitextfeld von mindestens 2 Zeilen Höhe.

Die Überlegung von @Pixelschieberin ist glatt noch ausbaufähig; die Termine sind ja erst übernächste Woche. Wie wäre es mit einem Fax an das JC ala
"Welcher Termin nu? Ich hab nicht unbegrenzt Kohle für Fahrtkosten zur Verfügung /müsste sonst einen Arzttermin verlegen (Friseurtermin :biggrin:, ...) /... .".
Wenn der liebe SB "sofort" reagieren würde, müsste die Antwort eigentlich bis Do - Fr - Sa da sein. Reagiert er nicht, oder besteht er auf beiden Terminen, könnte man ihn immer noch zum Thema ´Rechtsmissbrauch´ impfen.
 
E

ExUser 2606

Gast
Naja, die Jobboerse und alles, was da dranhängt ist schon gewöhnungsbedürftig und aus Anwendersicht eine Zumutung.

Und Textbausteine gaukelt zumindest sowas wie Rechtssicherheit vor.
 

Magdalene

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Hmm - schon mal darüber nachgedacht, daß es sich um ein Versehen handeln kann?
Ja natürlich, ...aber nach dem was ich in meiner kurzen Zeit hier im Forum bereits gelesen habe, werden "Versehen" der SB zumeist abgetan,
wenn aber der ELO aus "Versehen" einen Fehler macht handhabt das/der JC (AfA ) (SB ) das zumeist mit einem Sanktions -versuch.
Hmm - schon mal darüber nachgedacht, daß es sich um ein Versehen handeln kann?
Ehe ich 'ne Riesenwelle machte, würde ich das bei Date 1 klären und vorzugsweise auf der zweiten Einladung ein "entfällt" - nebst Stempel und
Das sehe ich "mittlerweile" anders. Ich schreibe denen lieber (doppelt-fax/brief) und habe was in der Hand, ich stell mir gerade vor ich wäre beim
Date1 aus i.e. Grund verhindert, schon wäre man wieder die/der blöde. Nee nee.:icon_evil:

Ich habe das so wie u.a. Claus(danke nochmal)vorgeschlagen hat. 2mal Widerspruch & Antrag §86 gemacht, die brauchen Beschäftigung sonst entfällt der "Lerneffekt"!
 

Pixelschieberin

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Ja natürlich, ...aber nach dem was ich in meiner kurzen Zeit hier im Forum bereits gelesen habe, werden "Versehen" der SB zumeist abgetan, [...]
Damit habe ich lediglich zu bedenken geben wollen, mit welchen Winkelzügen die kungelnden SBs den Vorwurf - zunächst - abstreiten werden.

Solange ich keinen Beweis in den Händen habe, KANN es so sein wie SB behaupten wird.
Solange ich keinen Beweis in den Händen habe, kann ich abgewatscht werden.
Solange ich keinen Beweis in den Händen habe, hänge ich mich nicht mit Beschwerden aus dem Fenster.

Keiner wird mir dort beipflichten, wenn ichs nicht - wie mitterweile vorgetunrt - belegen jann, daß der SB tillt.
 
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