Gegen eine Einladung ist meines Wissens nach kein
Widerspruch möglich. Ich lasse mich aber gerne korrigieren.
Das war "früher" so. Bis vor etwa 5 Jahren war strittig ob eine Meldeaufforderung als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist oder nicht.
Die
JC ´s haben natürlich fleißig ´nöö´ gesagt; damit sind se allerdings irgendwann auf die Nase gefallen. Es sind
VA ´s, und damit sind auch
Widersprüche möglich.
Leider sind
Widersprüche gegen solche Zwangsvorladungen leider ein zahnloser Tiger. Bevor über den
Widerspruch entschieden wurde, ist dieser bereits vorbei gezogen. Eine einstweilige Anordnung braucht ebenfalls Zeit.
Ich hab da andere Erfahrungen; zahnlos ist es allenfalls beim ersten Mal.
Die
JC ´s brauchen ja leider für Umdenkprozesse immer erstmal eine "Belobigung" vom
SG . Und die Anzahl der Klagen gegen Meldeaufforderungen scheint tatsächlich verschwindend gering zu sein. Derweil stehen einem hier Möglichkeiten ohne Ende offen ...
Widerspruch (bzw. 2
Widersprüche ) mit gleichzeitigem Antrag nach § 86
a SGG an das
JC .
Richtige Klageart ist die FSK nach § 55 SGG -> kein Vorverfahren nötig, keine Sanktion nötig. Die FSK wird mit dem Termindatum "falsch", entsprechend stellt man dann halt um auf eine FFSK mit Begründung ´Wiederholungsgefahr´.
Käme eine Sanktion (wegen einem nicht wargenommenem Termin), dann läuft das bis zum Erlass des W-Bescheides noch auf FFSK (allerdings geht so ein W-Bescheid dann plötzlich irre schnell). Und nach Erlass des W-Bescheides käme halt von seitens des Gerichts eine Umstellung auf irgendwas nach § 54 SGG.
Spinnt das
JC bei dem § 86
a SGG -Antrag rum, bleibt (auch nachdem eigentlich die Erledigung eingetreten ist) die Möglichkeit, das
SG über (noch) einen Antrag nach § 86
b SGG zur Überprüfung der
JC -86a-Entscheidung zu schieben - und "irgendwie" scheinen
SG -Richter auf falsche 86a-Entscheidungen ganz leicht allergisch zu reagieren.
Ich sehe die 2 Meldeaufforderungen hier als schikanös an (... Schikaneverbot

). Sollten dies Anhörungen nach § 24
SGB X darstellen sollen, kämen leichte Fragen auf ob der Wahl des Mittels (zweckmäßig, verhältnismäßig, ... ect.). Sollte es dagegen um noch gar nicht gegackerte
VV ´s gehen sollen, hieße die Frage ´warum erst in 11 bzw. 15 Tagen?´.
Für mich riecht das daher eher nach [an den Haaren herbeigezogene] lediglich vorgeschobene Meldezweckbehauptungen, in Richtung ´Monatsende - Quartalsende - Fahrtkostenproblematik - Sanktionen provozieren´.
[OT:] Könnte evtl. der Admin den Admin zur Ordnung rufen ... nicht zielführend und so

[/OT]