bowlingkugelmitfransen
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was versteht der gesetzgeber unter "zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittel"?
Als Reisekosten können die berücksichtigungsfähigen Fahrtkosten übernommen werden. Berücksichtigungnsfähig sind die bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittel anfallenden Kosten der niedrigsten Klasse des zweckmäßigen öffentliche Verkehrsmittels, wobei mögliche Fahrpreisermäßigungen zu berücksichtigen sind.
QuelleKosten für Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen können übernommen werden.
wie viel?
Es können die Fahrkosten übernommen, werden, die bei Benutzung der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels anfallen. Mögliche Fahrpreisermäßigungen müssen berücksichtigt werden. Bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel ist ein Betrag in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 6 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetztes berücksichtigungsfähig (maximal 0,20 Euro je Kilometer).
Bei mehrtägigen Fahrten können zusätzlich für jeden vollen Kalendertag, ein Betrag von 16 Euro und für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung der Fahrt, ein Betrag von jeweils 8 Euro gezahlt werden.
Also wahrscheinlich nicht gerade die teuerste Variante der Beförderung wählen ...er könnte ja auch auf die Idee kommen, zu fliegen ... loooooooooooooool
Wobei ich dasselbe geschrieben habe, aber du hast dir scheinbar nicht die Mühe gemacht, in den Link zu schauen.danke heiko, genau das meinte ich.
Das Flugzeug natürlich. Nicht jeder arbeitet im Ausland.auf die idee bin ich der tat schon gekommen und die arge zahlte auch.
berlin - zürich and back mit der bahn 259€, mit flugzeug 98€
was wäre hier das zweckmäßigste?
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