Hallo zusammen ich bin auf der Suche nach Antworten im Internet auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass mir eventuell Andere bei meinen Fragen helfen können. 
Zuerst einmal zu mir:
Ich bin 30 Jahre jung und leide seit nunmehr knapp 5 Jahren an einer posttraumatischen Belastungsstörung mit Panikattacken. (ADHS käme da auch noch bei aber das ist eher Nebensache...)
Ich habe mit 19 mein Fachabitur abgeschlossen und danach eine Lehre als Industriekaufmann gemacht, die ich ebenfalls erfolgreich abgeschlossen habe. Danach habe ich 1 Jahr in diesem Beruf gearbeitet aber das war mir etwas langweilig daher habe ich ein Studium begonnen.
Im Verlauf dieses Studiums erkrankte Ich leider im 4ten Semester kurz vor Weihnachten schwer und musste ins Krankenhaus. Auf Grund dort leider erfolgter falscher Behandlung entwickelte Ich dann nach mehreren Monaten die oben genannte Belastungsstörung, die mich im Alltag nun doch sehr einschränkt.
Mein Studium musste ich, trotz nicht schlechter Noten, abbrechen, da Ich schlichtweg nicht in der Lage war die Vorlesungen zu besuchen. Nach einer gewissen Zeit der Suche, was Ich denn nun stattdessen tun könnte fand ich dann einen neuen Berufszweig, den Ich gern fortführen würde. Namentlich des Fachinformatikers.
Ich fand hier auch einen Ausbildungsplatz und begann meine Ausbildung. Allerdings konnte Ich diese Ausbildung (Im Gegensatz zu meiner Ersten) nicht erfolgreich weiter führen und dementsprechend auch nicht beenden, da ich es momentan schlicht nicht schaffe 5 Tage die Woche 8 Stunden zu arbeiten...meine Kräfte sind in jeder Hinsicht erschöpft.
Nach Beratung mit meinem Arbeitgeber, der IHK und dem Integrationsfachdienst (Ich bin auf Grund meiner Krankheit schwerbehindert) kam die Möglichkeit auf, die Ausbildung in Teilzeit fortführen zu können. Dies würde Ich auch gerne tun nur kam Anfang dieses Monats ein Schreiben meiner Krankenkasse, bei dem Ich schlicht unsicher bin was mich nun erwartet.
Der Brief beginnt damit, dass man mich bittet eine "Rehabilitationsmaßnahme im Zusammenhang mit ihrer Arbeitsunfähigkeit" zu absolvieren. So weit so gut dagegen hätte Ich nichts, im Gegenteil würde ich mich darüber freuen, wenn es mir dann hilft die Ausbildung in Teilzeit erfolgreich abzuschließen.
Allerdings verunsichert mich ein Teil des Schreibens.
Dort steht nämlich dass
Was hat das nun für mich zu bedeuten?
Ich will nicht in (Früh-)Rente...ich habe ja die letzten Jahre nicht einmal wirklich gearbeitet sondern eben nur studiert bis zu meiner Krankheit. (Und eben der jetzt begonnenen, dann abgebrochenen Ausbildung um diese in Teilzeit dieses Jahr erneut beginnen zu können)
Wirklich "gearbeitet" habe ich Vollzeit nur 1 Jahr....was erwartet mich da an "Rente" und muss Ich das wirklich...?
Ich wäre für jede Antwort dankbar und entschuldige mich für den Textwall....
Grüße vom Phobiker

Zuerst einmal zu mir:
Ich bin 30 Jahre jung und leide seit nunmehr knapp 5 Jahren an einer posttraumatischen Belastungsstörung mit Panikattacken. (ADHS käme da auch noch bei aber das ist eher Nebensache...)
Ich habe mit 19 mein Fachabitur abgeschlossen und danach eine Lehre als Industriekaufmann gemacht, die ich ebenfalls erfolgreich abgeschlossen habe. Danach habe ich 1 Jahr in diesem Beruf gearbeitet aber das war mir etwas langweilig daher habe ich ein Studium begonnen.
Im Verlauf dieses Studiums erkrankte Ich leider im 4ten Semester kurz vor Weihnachten schwer und musste ins Krankenhaus. Auf Grund dort leider erfolgter falscher Behandlung entwickelte Ich dann nach mehreren Monaten die oben genannte Belastungsstörung, die mich im Alltag nun doch sehr einschränkt.
Mein Studium musste ich, trotz nicht schlechter Noten, abbrechen, da Ich schlichtweg nicht in der Lage war die Vorlesungen zu besuchen. Nach einer gewissen Zeit der Suche, was Ich denn nun stattdessen tun könnte fand ich dann einen neuen Berufszweig, den Ich gern fortführen würde. Namentlich des Fachinformatikers.
Ich fand hier auch einen Ausbildungsplatz und begann meine Ausbildung. Allerdings konnte Ich diese Ausbildung (Im Gegensatz zu meiner Ersten) nicht erfolgreich weiter führen und dementsprechend auch nicht beenden, da ich es momentan schlicht nicht schaffe 5 Tage die Woche 8 Stunden zu arbeiten...meine Kräfte sind in jeder Hinsicht erschöpft.
Nach Beratung mit meinem Arbeitgeber, der IHK und dem Integrationsfachdienst (Ich bin auf Grund meiner Krankheit schwerbehindert) kam die Möglichkeit auf, die Ausbildung in Teilzeit fortführen zu können. Dies würde Ich auch gerne tun nur kam Anfang dieses Monats ein Schreiben meiner Krankenkasse, bei dem Ich schlicht unsicher bin was mich nun erwartet.
Der Brief beginnt damit, dass man mich bittet eine "Rehabilitationsmaßnahme im Zusammenhang mit ihrer Arbeitsunfähigkeit" zu absolvieren. So weit so gut dagegen hätte Ich nichts, im Gegenteil würde ich mich darüber freuen, wenn es mir dann hilft die Ausbildung in Teilzeit erfolgreich abzuschließen.
Allerdings verunsichert mich ein Teil des Schreibens.
Dort steht nämlich dass
Wenn eine erfolgreiche Rehabilitation nicht zu erwarten ist, oder wenn eine Maßnahme zur Rehabilitation die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert hat, gilt der Antrag auf Rehabilitationsmaßnahmen als Antrag auf Rente (§ 116 SGB VI).
Was hat das nun für mich zu bedeuten?
Ich will nicht in (Früh-)Rente...ich habe ja die letzten Jahre nicht einmal wirklich gearbeitet sondern eben nur studiert bis zu meiner Krankheit. (Und eben der jetzt begonnenen, dann abgebrochenen Ausbildung um diese in Teilzeit dieses Jahr erneut beginnen zu können)
Wirklich "gearbeitet" habe ich Vollzeit nur 1 Jahr....was erwartet mich da an "Rente" und muss Ich das wirklich...?
Ich wäre für jede Antwort dankbar und entschuldige mich für den Textwall....

Grüße vom Phobiker
