Zwangsverrentnung, Unbilligkeit wird ignoriert.

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manok

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Nach einem sehr langem hin und her wird meine Mutter aufgefordert eine geminderte Altersrente zu beantragen. Die Leistungen ruhen dann ab September.

Die Neuregelung von Jan/2017 der Unbilligkeitsverordnung §6 wird dabei vom Jobcenter ignoriert.

Diese besagt ja, wenn der Betrag in Höhe von 70 Prozent der bei Erreichen der Altersgrenze ( zu erwartenden monatlichen Regelaltersrente niedriger ist als der zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Unbilligkeit maßgebende Bedarf der leistungsberechtigten Person nach dem SGB 2, die Inanspruchnahme unbillig ist.

Der Bedarf meiner Mutter: 549€
zu erwartende Altersrente: 688€

688*0,7 = 481

481€ < 549 ---> also unbillig

Ich weiss jetzt nicht was ich genau tun solle. Bis zum 30.08 solle ein Nachweis über den Antrag einer geminderten Altersrente abgegeben werden. Erst dann wird der Weiterbewilligungsantrag ab September 18 bearbeitet. Also es gibt kein Geld.

In einem Telefonat von gerade eben, ist der Sachbearbeiterin die Neuregelung der Unbilligkeitsv. nicht bekannt und ist sturr geblieben.

Danke Schön
 

Archibald

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[...]In einem Telefonat von gerade eben, ist der Sachbearbeiterin die Neuregelung der Unbilligkeitsv. nicht bekannt und ist sturr geblieben.

Danke Schön
Die Kommunikation mit dem Amt immer schriftlich führen, nicht anderst. Formuliert das was du hier schreibst in einem Schreiben ans Amt und beantrage zugleich unter Hinweis darauf die Weiterbewilligung von Leistungen. Fruchtet das nicht sollte beim Sozialgericht ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt werden.
Dazu brauchst du neben den Papieren zum früheren WBA auch das Schreiben in Kopie das ihr dem Amt nun noch zusenden solltet. (Siehe weiter oben.)
Da kommen sicher noch andere Hinweise, ist nicht mein Fachgebiet...
 

Seepferdchen 2010

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Willkommen @manok:welcome:

zunächst bitte eine Verständnisfrage:

Der Bedarf meiner Mutter: 549€

Bei diesem Betrag sind aber keine Kosten der Unterkunft enthalten, weil der Regelsatz beträgt 416€ bleiben 133€.

Daher meine Frage, was hat das Jobcenter bisher deiner Mutter
für Leistungen gezahlt, Regelsatz plus Kosten der Unterkunft?

Bekommt deine Mutter ggf. noch eine Versicherungsleistung also keine Sozialleistung, eventuell Witwenrente?
 
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manok

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Willkommen @manok:welcome:

zunächst bitte eine Verständnisfrage:



Bei diesem Betrag sind aber keine Kosten der Unterkunft enthalten, weil der Regelsatz beträgt 416€ bleiben 133€.

Daher meine Frage, was hat das Jobcenter bisher deiner Mutter
für Leistungen gezahlt, Regelsatz plus Kosten der Unterkunft?

Bekommt deine Mutter ggf. noch eine Versicherungsleistung also keine Sozialleistung, eventuell Witwenrente?

Der Regelbedarf liegt bei 374. Mein Vater als Rentner ist noch in der Bedarfsgemeinschaft und eine Person über 25+

Also die Kommunikation lief immer über die Post, nur heute dachte ich mir das ich anrufe, weil das ganze zeimlich knapp ist und meine Mutter schon im September kein Geld erhalten könnte.

Aber ein Update:

15 Minuten nach dem Telefonat kam ein Rückruf mit einer Entschuldigung und der Aussage, das alles beim alten bleibt - sprich kein stellen eines Rentenantrages und der Weiterbewilligungsbescheid wird bearbeitet.


Im letzten Brief vom JC , hat man erklärt, dass eine unbilligkeit nicht gegeben ist und hat das begründet und die entsprechenden Voraussetzungen aufgelistet. Aber der für meine Mutter entscheidenden Paragraphen hat man weggelassen.

Auch bei der Mitwirkungspflicht hat man geschrieben gehabt, dass eine Pflicht zur Mitwirkung (stellen eines Antrages) besteht und hat auch dort den für meine Mutter entscheidenden Paragraphen weggelassen.
Dies hatte ich im Telefonat der Frau erklärt. Sie aber wisse davon nichts und arbeite nur nach Vorgaben.

..und wie gesagt kam dann aber ein Rückruf.

Entweder ist das Unwissenheit oder gängige Praxis. Ich vermute mal das zweite, da viele Arbeitslose diesbezüglich ahnungslos sind und das JC damit durchkommt.
 
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