Nach einem sehr langem hin und her wird meine Mutter aufgefordert eine geminderte Altersrente zu beantragen. Die Leistungen ruhen dann ab September.
Die Neuregelung von Jan/2017 der Unbilligkeitsverordnung §6 wird dabei vom Jobcenter ignoriert.
Diese besagt ja, wenn der Betrag in Höhe von 70 Prozent der bei Erreichen der Altersgrenze ( zu erwartenden monatlichen Regelaltersrente niedriger ist als der zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Unbilligkeit maßgebende Bedarf der leistungsberechtigten Person nach dem SGB 2, die Inanspruchnahme unbillig ist.
Der Bedarf meiner Mutter: 549€
zu erwartende Altersrente: 688€
688*0,7 = 481
481€ < 549 ---> also unbillig
Ich weiss jetzt nicht was ich genau tun solle. Bis zum 30.08 solle ein Nachweis über den Antrag einer geminderten Altersrente abgegeben werden. Erst dann wird der Weiterbewilligungsantrag ab September 18 bearbeitet. Also es gibt kein Geld.
In einem Telefonat von gerade eben, ist der Sachbearbeiterin die Neuregelung der Unbilligkeitsv. nicht bekannt und ist sturr geblieben.
Danke Schön
Die Neuregelung von Jan/2017 der Unbilligkeitsverordnung §6 wird dabei vom Jobcenter ignoriert.
Diese besagt ja, wenn der Betrag in Höhe von 70 Prozent der bei Erreichen der Altersgrenze ( zu erwartenden monatlichen Regelaltersrente niedriger ist als der zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Unbilligkeit maßgebende Bedarf der leistungsberechtigten Person nach dem SGB 2, die Inanspruchnahme unbillig ist.
Der Bedarf meiner Mutter: 549€
zu erwartende Altersrente: 688€
688*0,7 = 481
481€ < 549 ---> also unbillig
Ich weiss jetzt nicht was ich genau tun solle. Bis zum 30.08 solle ein Nachweis über den Antrag einer geminderten Altersrente abgegeben werden. Erst dann wird der Weiterbewilligungsantrag ab September 18 bearbeitet. Also es gibt kein Geld.
In einem Telefonat von gerade eben, ist der Sachbearbeiterin die Neuregelung der Unbilligkeitsv. nicht bekannt und ist sturr geblieben.
Danke Schön