Mietverträge mit langjährigem Verzicht auf ein ordentliches Kündigungsrecht schützen Hartz IV-Empfänger nicht vor Umzug.
Empfänger von Grundsicherungsleistungen, die in zu großen bzw. zu teuren Wohnungen leben, müssen auch dann neuen und angemessenen Wohnraum suchen, wenn sie einen unbefristeten Mietvertrag unter Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts für einen langen Zeitraum abgeschlossen haben. Das entschied der 7. Senat des LSG Hessen.
Beschluss des LSG Hessen vom 28.03.2006
Az.: L 7 AS 122/05
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