LinuxCobra
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Wovon lebst du aktuell ? Jobcenter ? Umzug in größere Wohnung werden die nicht unterstützen wenn Jugendamt dem Einzug der Kinder nicht zustimmt , ohne größere Wohnung wird da JA wahrscheinlich bremsen --willkommen im Beamtenstaat .
vielleicht findest du einen Vermieter der dir ein zwei Monate Zeit einräumt ?
Sterbeurkunde ? bekommt man die nicht beim Standesamt/Einwohnermeldeamt ? Oder vom Amtsgericht ? Hast dir ja einen guten Knoten ausgesucht ...
Die Sticheleien der angeheirateten Verwandtschafte solltest Du ignorieren, da sie kein Sorgerecht besitzen.
Wollen die Kinder zu dieser Seite Kontakt haben und auch dort künftig leben? Hat das Jugendamt die Kinder befragt?
Lebt Ihr in der gleichen Stadt, so dass das soziale Umfeld der Kinder erhalten bleibt? Oder ist es besser neu anzufangen? Auch wegen der Verwandtschaft?
Warum wurden die Kinder getrennt untergebracht? Absolut unüblich. Warum nimmst Du Deinen Sohn nicht zu Dir in die 2-Zimmer-Wohnung?. Das kann Dir das Jugendamt schlecht verbieten da Du das Sorgerecht hast - außer es liegen stichhaltige Grüne vor.
Bestand schon früher Kontakt / Begleitung durch das Jugendamt?
In welcher Form wird Dir die Erziehungsfähigkeit streitig gemacht?
Lasse Dir eine neue Sorgerechtserklärung für Deinen Sohn ausstellen, wo Du alleine drin steht. Durch den Tod der Mutter ging es automatisch auf Dich alleine über; an das hat sich das Jugendamt erst mal zu halten! Damit bekommt Du die Sterbeurkunde.
Hast Du offiziell das Sorgerecht für Deine Tochter als leiblicher Vater beantragt? Besteht bereits ein Familiengerichtsverfahren?
Date: Fri, 12 Jun 2015 11:06:44 +0200
Sehr geehrter Herr xxxxx,
wie gestern besprochen möchte ich einen weiteren Termin mit Ihnen vereinbaren. Bei der Gelegenheit könnte ich Herrn xyz vorstellen, der die Beteiligten beratend begleitet und unter anderem klärt inwieweit Sie Erziehungsverantwortung für Ihren Sohn übernehmen können.
Terminvorschlag:
xxxxx
Bitte informieren Sie mich rechtzeitig wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können.
je nachdem welche "sicht" man vertrittWenn ich es richtig deute, soll die Tochter in der Pflegefamilie verbleiben, da sie nicht im Schreiben erwähnt wird.
Für Sohn schon.
da kann ich dem JC so oder so Zahnweh verursachenJC und Jugendamt kooperieren - meist in Form von weiteren Schikanen gegenüber den Leistungsbeziehern. Denen ist auch klar, sollte Deine 8jährige Tochter in der jetzigen Situation zu Dir kommen, wirst noch schwerer vermittelbar sein.
Lasse NIEMALS vom JA Deine "Erziehungsfähigkeit" feststellen. Sei schneller wie die und informiere Dich SEHR GUT im Internet, welche Stelle einigermaßen seriös ist und die Dir Deine Erziehungsfähigkeit bestätigen; erzähle nichts vorab, sondern lege das fertige Gutachten vor ! Dann sind dem JA die Hände gebunden, den das klebt erst mal.
Aussage JA-Typ (gestern): nur wer durch Arbeit seinen Lebensunterhalt bestreitet, ist auch in der Lage Kinder zu Erziehen. Hat auch an meinen Angaben gezweifelt das ich zb 2012 gearbeitet habe.Wie bei den JC gibt es auch bei den JA viele "Subunternehmer" die an dem System Geld verdienen. Da geht es NICHT um im geringsten um das Kindeswohl, sondern um den eigenen Geldbeutel und Macht.
Meine Exfrau war der Meinung = ich unfähig zur Erziehung (3x darf man raten wer ihr das einredete... )Gibt es für das "Problem" mit Deiner Tochter handfeste Beweise oder nur frühere mündliche Behauptungen Deiner Exfrau?