Zwangsrente und Grundsätze zur Grundversorgung

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helmes63

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Guten Tag,
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liebe Forenfreunde,

...

a) so wie ich hörte haben die Jobcenter die Grenze zur Zwangsverrentung von 58 auf 63 Jahren erhöht. Ich nehme jedoch an, dass es zwischen diesen beiden Altersgrenzen für die betreffenden Sachbearbeiter durchaus noch einen gewissen Ermessensspielraum gibt, bei dem viele noch unfreiwillig in die Rente abgeschoben werden.

b) hat ein betroffener Zwangsrentner auch Anspruch auf die Grundversorgung wenn er insgesamt max. 9 bzw. 10 Kalenderjahre gearbeitet hat =!
 

Doppeloma

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Hallo helmes63,

a) so wie ich hörte haben die Jobcenter die Grenze zur Zwangsverrentung von 58 auf 63 Jahren erhöht. Ich nehme jedoch an, dass es zwischen diesen beiden Altersgrenzen für die betreffenden Sachbearbeiter durchaus noch einen gewissen Ermessensspielraum gibt, bei dem viele noch unfreiwillig in die Rente abgeschoben werden.

Was du so alles "hörst", verlinke doch mal WO du das "gehört hast", mir ist NICHT bekannt, dass man jemals schon mit 58 in eine Rente gehen konnte ... schon gar nicht zwangsweise ... :icon_evil:

Bisher konnte man (lt. § 12a SGB II) ab 63 zwangsweise in vorzeitige Altersrente geschickt werden (sofern man diesen Anspruch überhaupt erarbeitet hat) und daran hat sich auch NIX geändert.

Mit 58 Jahren kann man (wenn die DRV das auch so sieht) höchstens eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommen, das geht aber auch schon früher bei rein gesundheitlicher Notwendigkeit.

Das Gesetz kann sich noch nicht in allen Belangen ein SB so zurechtbiegen wie er das gerne hätte, für die Altersrente gibt es da keinerlei "SB -Spielräume". :icon_evil:

b) hat ein betroffener Zwangsrentner auch Anspruch auf die Grundversorgung wenn er insgesamt max. 9 bzw. 10 Kalenderjahre gearbeitet hat =!

Welche "Grundversorgung" meinst du bitte, es gibt das SGB XII und dort die Sozial-HILFE (nach Kapitel 3) oder Grundsicherung (nach Kapitel 4) bei Renten auf Dauer (Altersrente ab 65 + X oder EM-Rente bis zur Altersrente bewilligt).

Das bekommt JEDER der nicht genug (oder gar keine) Rente aus (s)einem Erwerbsleben hat und deswegen im Alter oder bei EM Hilfebedürftig ist ...

Es darf also auch kein (hohes) Vermögen oder einen Partner geben, ist ähnlich wie in Hartz 4 (SGB II), nur ohne Bewerbungspflicht und meist auch ohne Aussicht auf "Besserung" ... wann auch immer ...

Wer so wenig eingezahlt hat wie du als Beispiel schreibst, hat ganz sicher gar keine Aussichten vorzeitig vom JC "zwangsverrentet" zu werden, dafür braucht man mindestens 35 anerkannte Versicherungsjahre bei der Rentenkasse. :idea:

MfG Doppeloma
 

helmes63

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a) Wo liegen denn nun die entscheidenden Unterschiede zw. Zwangsrente und Grundversorgung, wenn es denn tatsächlich welche gibt ?

b) Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit dass der Zeitpunkt für die Zwangsrente für Erwerbslose auf 58 grundsätzlich verändert wird ?!
 

Doppeloma

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Hallo helmes63,

a) Wo liegen denn nun die entscheidenden Unterschiede zw. Zwangsrente und Grundversorgung, wenn es denn tatsächlich welche gibt ?

"Zwangsrente" geht erst ab 63 Jahren und NUR im SGB II, "Grundversorgung" gibt es überhaupt NICHT = Unterschied erkannt ???

b) Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit dass der Zeitpunkt für die Zwangsrente für Erwerbslose auf 58 grundsätzlich verändert wird ?!

Etwa genau so groß wie die Wahrscheinlichkeit, dass der Mond viereckig wird ... "Zwangs"-Rente mit 58 gibt es NICHT und gab es noch nie. :icon_evil:

Hast du Langeweile ... :confused:

WIR nicht, darum wird hier geschlossen ... :closed_2:

MfG Doppeloma
 
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