Hallo an Alle,
ich bin seit 1.5 arbeitslos geworden, da mein alter Arbeitgeber sein Lager geschlossen hat. Ich werde im Dezember 63 Jahre alt und habe gelesen, dass das Amt ab 63 einen zwingen kann mit Abzügen bereits vorzeitig in Rente zu gehen. Hat hier jemand bereits Erfahrungen oder Wissen darüber? Gilt dies nur wenn man nach 63 arbeitslos wird oder auch davor?
Vielen Dank im Voraus.
ich bin seit 1.5 arbeitslos geworden, da mein alter Arbeitgeber sein Lager geschlossen hat. Ich werde im Dezember 63 Jahre alt und habe gelesen, dass das Amt ab 63 einen zwingen kann mit Abzügen bereits vorzeitig in Rente zu gehen. Hat hier jemand bereits Erfahrungen oder Wissen darüber? Gilt dies nur wenn man nach 63 arbeitslos wird oder auch davor?
Vielen Dank im Voraus.