PeterLustig
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Im Netz kursiert momentan die Meldung, dass das Bundesministerium für Arbeit ein neues Regelinstrument zur Förderung von Langzeitarbeitslosen einführen will. Quelle soll ein sog. Referentenentwurf sein:
https://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Dokumente/2018_06_Teilhabechancengesetz.pdf
Danach können Arbeitslose, die binnen der letzten sieben Jahre länger als sechs Jahre ALG II erhalten haben, zwangsweise einem Arbeitgeber zum Mindestlohn zugewiesen werden (siehe Referentenentwurf § 16i Abs.3 SGB II.) Die Zuweisung kann bis zu 5 Jahre dauern, siehe folgender Artikel:
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/zwangsarbeit-fuer-alg-ii-empfaenger-a2494013.html#
Dieses Instrument soll nach dem Referentenentwurf ab dem 01. Januar 2019 in Kraft treten. Was denkt Ihr darüber?
Bitte auch die Stellungnahmen der verschiedenen Sozialverbände lesen, in denen teilweise die zwangsweise Zuweisung kritisiert wird.
https://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Dokumente/2018_06_Teilhabechancengesetz.pdf
Danach können Arbeitslose, die binnen der letzten sieben Jahre länger als sechs Jahre ALG II erhalten haben, zwangsweise einem Arbeitgeber zum Mindestlohn zugewiesen werden (siehe Referentenentwurf § 16i Abs.3 SGB II.) Die Zuweisung kann bis zu 5 Jahre dauern, siehe folgender Artikel:
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/zwangsarbeit-fuer-alg-ii-empfaenger-a2494013.html#
Dieses Instrument soll nach dem Referentenentwurf ab dem 01. Januar 2019 in Kraft treten. Was denkt Ihr darüber?
Bitte auch die Stellungnahmen der verschiedenen Sozialverbände lesen, in denen teilweise die zwangsweise Zuweisung kritisiert wird.
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