. Das Jobcenter behauptet, dass Geld für die Kommunikationsübertragung im Regelsatz enthaltet ist
Aber nur 2,28 -wie Dir schon vorher mitteilte. Dafür bekommst Du bei keinem Provider einen Vertrag oder eine ausreichende Zeit für das Suchen und Finden plus Versenden von Onlinebewerbungen.
Geschweige denn zuäzlicher
VV von unbekanntem Ausmaß. Generell nützt Dir die Wiederholung von Behauptungen des Jobcenters nichts. Du musst die widerlegen, wenn Du zu anderen Ergebnissen kommen willst. Oder die Jobcenter und den Richter überzeugen willst.
Ansonsten musst Du bei postalischen Bewerbungen bleiben. Stoisch und ungerührt.
Du kannst nachträglich Deine Glaubwürdigkeit erhöhen, wenn Du die Jobcenter vom Nichtvorhandensein von Internet und nicht tragbarer Kosten für Dich überzeugen willst.
Reiche 3 Angebote verschiedener Provider für Internetzugang per Stick ein. MIT DEM ANGEBOT DES STICKS DAZU. Sowas gibt es im Internet . Kannst du Dir selbst zusammenstellen. Mit dem niedrigsten GB Volumen -für den Anfang. So beweist Du erst einmal: Internet ist für Dich nicht kostenlos...
Dann stelle einen Antrag auf Kostenübernahme -wegen der Forderungen nach Mail -Bewerbungen in der Vergangenheit.
Unter Berücksichtigung des Abzuges Deines Eigenanteils von 2.28 Euro aus dem Regelsatz.
Darauf müssen die reagieren. Dann hättest Du einen Beweis , das Internet und damit auch die Bewerbungen nicht kostenlos sind und Dein Regelsatzbetrag nicht ausreicht. Nicht mal -um erst einmal einen Zugang zu bekommen.
Einen Nachweise der Nutzung nur für das Suchen, Finden und Erstellen inkl. Absenden kannst Du theoretisch auch erbringen. Denn im Google Chrome Browser kann man das anhand des Verlaufs Deiner Internetsuche nur zu Bewerbungszwecken nachvollziehen. Damit könnte ein Richter auch von Dir Nachweise dazu bekommen. Denn zu einer Bewerbung gehört auch die Suche nach dieser Stelle -die fallen ja ansonsten nicht vom Himmel.
Solange Dein
JC dann ein Angebot nicht annimmt, bewiirbst Du Dich nur postalisch. Und bei Ablehnung sowieso weiter. Über den Betrag von 2,28 Euro kann und darf Dir nichts zugemutet werden. Dazu ist das Vermittlungsbudget in Ergänzung da. Um Deine Bewerbungssituation zu verbessern, indem Du die den Forderungen des Jobcenters anpassen willst. wozu Du ja dann einen solchen Antrag stellen könntest. Deine
EGV könte man dann im Nachhinein daran anpassen.
Ansonsten drehst Du Dich weiter im Kreis, befürchte ich und spielst damit Deinem Jobcenter in die Hände, die sich dann weiter auf Deine Kosten profilieren werden - davon kannst du ausgehen.
Auf der andern Seite hilft Dir solch ein Antrag dahingehend -das die mit der vorsätzlichen Schikane dann bestimmt von allein aufhören. Wenn der Antrag abgelehnt würde sowieso -zumindest kannst du dann damit rechnen.
Nachtrag:
Um Deinem Antrag noch etwas mehr Pepp zu verleihen -da könntest Du doch auch gleich mal ergänzend einen Antrag auf die Kostenübernahme eines günstigen Smartphone einreichen, per drei Angeboten aus dem Internet-damit Du dazu die Möglichkeit einer WhattsApp Bewerbung

bekommst.Beziehungsweise -Dir das Jobcenter auch solche
VV mit der Vorgabe dieser Bewerbungsfom zusenden kann.
So nimmst Du denen auch mal gleich die Möglichkeit dessen, Dich mit sowas nachträglich konfrontieren zu können.
