Zuzahlungsbefreiung auch einzeln, wenn man verheiratet ist?

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Paul51

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Hallo,

mal eine Frage, wegen der Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse, auch einzeln wenn man verheiratet ist.

Habe heute mal ausgerechnet was wir zahlen müssen, um eine Zuzahlungsbefreiung zu bekommen. Das sind zusammen für beide ca. 370 EUR im Jahr. Meine Frau bekommt das niemals zusammen, wenn man ihr Jahresbrutto zurate zieht, trotz 1 % (chronisch Krank). Sie würde 270 EUR zahlen, was sie nie zusammen bekommt.
Bei mir sieht es anders aus, weil ich Erwerbsminderungsrentner bin und komme auf ca. 160 EUR im Jahr, was ich zuzahlen müsste, bei 1 %(chronisch Krank).Durch meine Zuzahlungen, für Medikamente und Physiotherapie komme ich fast daran.

Darum würde ich nur für mich diese Zuzahlung machen wollen, weil ich an die Zuzahlung bei meinem Jahresbrutto rankomme.

Nun kann man das auch einzeln beantragen bei der Krankenkasse, auch wenn man verheiratet ist? Oder geht das nicht?

Das würde mich mal sehr interessieren.

Gruß Paul
 
Vom Fragesteller als beste Lösung gewählt.
Wenn ihr verheiratet seid wird das gesamte Einkommen zugrunde gelegt. Um zu bestimmen, wie viel du für medizinische Leistungen selbst bezahlen musst, wird dein Familien-Bruttoeinkommen berücksichtigt. Das ist das Einkommen aller Personen, die mit dir zusammen wohnen und mit dir verwandt sind. Dazu gehören normalerweise deine Ehepartnerin, der Lebenspartner oder deine Kinder. deine Kinder zählen dazu, bis sie 18 Jahre alt werden - egal, ob sie selbst versichert sind oder nicht.

Rechtsgrundlage ist § 62 Abs.2 SGB V.
Wenn ihr verheiratet seid wird das gesamte Einkommen zugrunde gelegt. Um zu bestimmen, wie viel du für medizinische Leistungen selbst bezahlen musst, wird dein Familien-Bruttoeinkommen berücksichtigt. Das ist das Einkommen aller Personen, die mit dir zusammen wohnen und mit dir verwandt sind. Dazu gehören normalerweise deine Ehepartnerin, der Lebenspartner oder deine Kinder. deine Kinder zählen dazu, bis sie 18 Jahre alt werden - egal, ob sie selbst versichert sind oder nicht.

Rechtsgrundlage ist § 62 Abs.2 SGB V.
 
Vom Fragesteller als beste Lösung gewählt.
Ja das stimmt, ich bin auch chronisch Krank, bekomme Erwerbsminderungsrente und bin verheiratet.
Unser gesamtes Einkommen Brutto wird angerechnet.
 
Noch zur Info, unsere Zuzahlungsgrenze liegt bei ca. 500 Euro im Jahr.
Dieses erreiche ich schon bei der Zuzahlung für meine Medikamente, im Jahr fast 500 Euro, dann Krankenhaus Zuzahlungen, Physiotherapie Zuzahlungen, Zuzahlungen Fahrtkosten zur Bestrahlung, ja da kommt was zusammen.
Ich sammel lieber meine Quittungen und reiche sie im darauffolgenden Jahr ein. Ich habe im November keine 500 Euro, für die KK .
So bekomme ich halt, später etwas zurück.
Kann jeder für sich entscheiden.
 
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