Hallo, ich bin mir nicht klar darüber, was hier anspruchsmindernd ist:
angenommen man ist auf die Hilfe eines guten Freundes angewiesen (offene Stromrechnung, Kfz-Versicherung bezahlen, Miete, etc.): was ist besser, Freund überweist von seinem Konto meine Miete direkt an den Vermieter oder Freund gibt mir Geld als Darlehen für diesen Zweck?
Und wie sieht das mit Naturalien aus, ich habe gehört JC zieht vom Regelsatz etwas ab wenn man angibt, sich täglich von der Freundin in deren Haushalt bekochen zu lassen?
Oder die nette Nachbarin bringt jede Woche Lebensmittel im Wert von 30.- mit weil sie aus purer Nächstenliebe Bedürftige unterstützen möchte, wäre das ein anrechenbarer Vermögensvorteil für ALG II-Bezieher?
Wie würde das in den drei Beispielsfällen rechtlich aussehen?
angenommen man ist auf die Hilfe eines guten Freundes angewiesen (offene Stromrechnung, Kfz-Versicherung bezahlen, Miete, etc.): was ist besser, Freund überweist von seinem Konto meine Miete direkt an den Vermieter oder Freund gibt mir Geld als Darlehen für diesen Zweck?
Und wie sieht das mit Naturalien aus, ich habe gehört JC zieht vom Regelsatz etwas ab wenn man angibt, sich täglich von der Freundin in deren Haushalt bekochen zu lassen?
Oder die nette Nachbarin bringt jede Woche Lebensmittel im Wert von 30.- mit weil sie aus purer Nächstenliebe Bedürftige unterstützen möchte, wäre das ein anrechenbarer Vermögensvorteil für ALG II-Bezieher?
Wie würde das in den drei Beispielsfällen rechtlich aussehen?