Ausschreibung:
REZ NRW 45ind JC Rhein-Sieg (301-19-45ind-90060)
Was genau ist ein
Zuweisungskorridor und wie funktioniert das in der Praxis?
Die Maßnahme ist für ca. 360 Teilnehmer geplant.
Hallo Frodo,
die Praxis dessen kann ich Dir nur annähernd darstellen, weil ich das spezielle Prozedere in diesem Jobcenter nicht kenne. Sehr wohl gibt es Standards, die auch das Jobcenter wohl mit berücksichtigen wird. Zuerst mal zum Thema des Zeit- Zuweisungskorridor, wie er hier angedacht ist und den JEDER mithin in der Ausschreibung finden kann. Für diese Maßnahme ist es so angedacht,,laut Losblatt E! pdf welches in der und jeder Ausschreibung dort zu finden ist:
Nach Aufrufen des Losblattes E1. pdf findet man man das Wort Zuweisungskorridor in der 4. Spalte (Querschrift) und darunter (horizontalte Schrift) das Datum des angedachten Beginns dessen -hier ist es 01.06.2019 -also soll die Zuweisung -von Sb an Elo -als frühestes Datum den 01.06.2019 enthalten.
Erfahrungsgemäß fangen die Sb aber schon meist 4 Wochen früher an die Elos einzuladen und erst einmal zu testen wer freiwillig und damit sofort infrage käme. Einige bekommen dann schon da das Angebot oder die Zuweisung ausgehändigt oder auch nur eine EGV mit dem Inhalt . Keine Ahnung . Elos sollten also hier schon angedachter Zuweisung rechnen , wenn sie der Zeilgruppe entsprechen.
Weiterhin findet man dann auf dem Losblatt in der 5. Spalte die Dauer bzw. den Zeitraum der aktiven Zuweisungsmöglichkeit insgesamt -als Info für den Träger . Die beträgt hier 12 Monate (Schrift horzontal darunter , 5. Spalte).
Bedeutet. der Träger hat jeden Tag mindestens mit so viel neuen Teilnehmer Zuweisungen zu rechnen, damit dann -nach 12 Monaten -die maximale Auslastung von 360 Teilnehmer erreicht wäre, was aber laut Rechnungshof -meist dann aber nur zu 70 Prozent gelingt. Trotzdem muss der Träger so viele Plätze zur Verfügung stellen.
Das Ende des Zuweisungskorridors findet man dort auf dem Losblatt auch verzeichnet. In der 6. Spalte -dort ist der 31.05.2020 vermerkt.Warum? Dieses Datum ist die logische Folge des Beginns (Spalte 4. ) und der Dauer (Spalte 5) ist, welches dann noch dem letztem Elo am 31.05.2020, welcher durch Sb zugewiesen würde, erlaubt, die vollen 6 Monate der Maßnahmedauer für den einzelnen Elo (Spalte 7) bis zum Ende des ersten Maßnahmevertrages zu absolvieren., dem 30.11.2020 (Spalte 8).
Ferner findet man auf diesem Blatt auch darunter horizontal einen 1. und 2. Optionsraum verzeichnet, der dem Träger eine eventuelle
Verlängerung der Maßnahme in Aussicht stellt und damit auch die Gefahr erneuter oder neuer Zuweisung für Elos in der Zielgruppe enthalten könnte.
Weiterhin findet man dort auch die Gesamtanzahl der Teilnehmer -welche in dem einen Blatt nur mit 120 angegeben ist. Warum? Weil dann meist noch andere "Lose" ( hier2 Blätter insgesamt ) ( bei anderen Maßnahmen auch mehr) existieren, die andere ORTE enthalten, was hier auch der Fall ist. Die restlichen 240 Teilnehmer sollen dann nämlich in die anderen Orte zugewiesen werden oder die Teilnehmer stammen aus diesen Orten, wie man dem 2. LOSBlatt hier entnehmen kann.
Weiterhin kann man hier in den senkrechten Spalten auch noch mehr Infos erfahren. zum Beispiel , dass geringfügig Beschäftigte nur 10 Prozent des Anteils an Teilnehmern betragen sollen. Die Mehrheit ist wohl hier in der Gruppe der Midi-Jobs angedacht, wie man in der Spalte Bemerkungen lesen kann.
Hinweis: Maßnahmeausrichtungen bzw. die Notwendigkeit einer solchen Bestellung bei der BA ergeben sich für die Jobcenter meistens aus Auswertungen der Systeme, die anzeigen, wie viele Elos noch unversorgt sind, was Angebote und Meldetermine angelangt -bzw. dem Jobcenter bisher die Statistik verhagelt, was bei einer Mehrung von Minijobs und Midijobs der Fall ist -wenn der Elo dann trotzdem noch Leistungen vom Jobcenter erhält. Solche Auswertungen bekommen regelmäßig die Teamleiter der Jobcenter angezeigt und berichten und planen die weiteren Schirtte dann in Fallkonferenzen oder Besprechungen -auch die Verteilung von Elos auf die Teams und die TL dort die Verteilung der Elos auf die Sb bzw. die Sb bekommen dann den Auftrag , den oder oder jenen wieder einzuladen und ggf zuzuweisen . NORMALERWEISE. Die Anzeige bzw. die monatliche Auswertung , wer mit welchen Merkmalen das System unversorgt belastet, die erfolgt durch das System DORA BISS , meiner Recherche nach. Mein Wissen erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Noch ein Tipp, was das Lesen und Zuordnen von Ausschreibungen betrifftt: Meist kann erst im Losblatt abgelesen werden, wie die Maßnahme bezeichnet werden soll und welches Jobcenter diese Maßnahme anbietet. Auch der Inhalt und dessen Zuordnung ist erst in den letzten 4 oder 6 Seiten am Ende der Leistungsbeschreibung ersichtlich -manchmal wird auch erst dort die Tragweite (sozialer Arbeitsmarkt oder ähnliches) der Maßnahme ersichtlich.
Nachtrag
Es geht mir darum zu verstehen, wie diese Zuweisungsmaschinerie funktioniert und ob das Jobcenter (speziell die einzelnen Standorte) mit Strafen o.ä. rechnen müssen, wenn der Zuweisungskorridor nicht erfüllt wird.
Die Standorte nicht . Denn der Hauptverantwortliche bleibt ja immer das eine Jobcenter, sofern es nicht einzelne Filialen hat, was aber bei gE Jobcentern nur selten vorkommt . Eher noch bei OK. Die "Strafe" erfolgt dann eher im Nachhinein -durch einen schlechteren Platz im SGB II Kennzahlentool- Ranking oder im Wettbewerb zur Erfüllung der Zielvorgaben, die GF vorher abgeschlossen hat. Wenn diese Vorgaben dessen nicht erreicht werden , dann könnte auch der Stuhl des GF wanken oder der der Teamleiter, die die Schuld dann meist den Sb zuschieben, welche dann bei Verlängerungen ihrer Verträge oder Bonuszahlungen nicht berücksichtigt werden . Generell ist aber -eine Vollauslastung nie ereichbar, laut Rechnungshof ja nur im Schnitt 70 Prozent. In dieser Maßnahme erscheint der Druck der 360 Elo auf der Statistik dieses Jobcenters schwer zu wiegen, weil mir die Vorgabe der 20 Prozent als Eingliederungsvorgabe für den Träger ( 17. Spalte Losblatt) recht hoch erscheint.