S
slan
Gast
Hallo,
also ich habe keine Eingliederungsvereibarung(wurde mir auch nicht angeboten) unterschrieben oder als Verwaltungsakt was gekriegt. Ich beziehe Arbeitslosengeld 1, bin seit Anfang 11.2018 arbeitssuchend gemeldet.
Meine Sachbearbeterin will mich in einem Coaching reinstecken, vermutlich wegen daß Sie mich aus dem Arbeitslosenstatistik rauszuholen. XXXX Auf der Einladung zur Teilnahme an Maßnahme hat Sie alle Punkte, wo Sanktion steht, mit gelben Marker markiert, also es wird von mir erwartet, daß ich sanktioniert würde, erstmal mit 3 Wochen Sperre.
Ich habe meine vorige Eingliedrungsvereinbarung hochgeladen, wo ich am Netto 30 teilgenommen habe, das gleiche wie jetzt zugewiesen. Ich habe Fehler gemacht, daß ich vor die Sachbearbeiterin unterschrieben habe, obwohl die Eingliedrungsvereinbarung unbefristet ist. Wo ich mit der Arbeit angefangen habe, wurde die Eingliedrungsvereinbarung gekündigt, die Kündigungbestätigung lade ich auch hoch.
Ich habe auch andere Möglichkeiten, diese Zuweisung abzulehnen: ich habe mich bei einem Arbeitgeber in meinem Gebiet beworben, er bietet mir als Anfangslohn leider nur Einstiegslohn. Er hat mir angeboten, bei Ihm die Arbeit als Praktikum anzumelden, was für mich nicht als Frage kommt. Dann hätte ich das gleiche verdient, wie wenn ich arbeitslos gemeldet bin.
Ich war heute beim Anwalt und meine Wille, ein Widerspruch gegen die Maßnahme, meint der Anwalt, hat wenig Chance auf Erfolg. Ich soll mit meiner Sachbearbeiterin sprechen. Ich meine, in Ihrer Arbeitsvertag steht, sie soll die Zahl den angemeldeten Arbeitslosen verringen, egal was es koste. Die Bundesregierung soll immer schöne Zahlen vor den Bürgern stellen, es gibt sehr viele Arbeitsplätze. Nur leider für Hungerlohn, vor 20 Jahre war es besser bezahlt.
also ich habe keine Eingliederungsvereibarung(wurde mir auch nicht angeboten) unterschrieben oder als Verwaltungsakt was gekriegt. Ich beziehe Arbeitslosengeld 1, bin seit Anfang 11.2018 arbeitssuchend gemeldet.
Meine Sachbearbeterin will mich in einem Coaching reinstecken, vermutlich wegen daß Sie mich aus dem Arbeitslosenstatistik rauszuholen. XXXX Auf der Einladung zur Teilnahme an Maßnahme hat Sie alle Punkte, wo Sanktion steht, mit gelben Marker markiert, also es wird von mir erwartet, daß ich sanktioniert würde, erstmal mit 3 Wochen Sperre.
Ich habe meine vorige Eingliedrungsvereinbarung hochgeladen, wo ich am Netto 30 teilgenommen habe, das gleiche wie jetzt zugewiesen. Ich habe Fehler gemacht, daß ich vor die Sachbearbeiterin unterschrieben habe, obwohl die Eingliedrungsvereinbarung unbefristet ist. Wo ich mit der Arbeit angefangen habe, wurde die Eingliedrungsvereinbarung gekündigt, die Kündigungbestätigung lade ich auch hoch.
Ich habe auch andere Möglichkeiten, diese Zuweisung abzulehnen: ich habe mich bei einem Arbeitgeber in meinem Gebiet beworben, er bietet mir als Anfangslohn leider nur Einstiegslohn. Er hat mir angeboten, bei Ihm die Arbeit als Praktikum anzumelden, was für mich nicht als Frage kommt. Dann hätte ich das gleiche verdient, wie wenn ich arbeitslos gemeldet bin.
Ich war heute beim Anwalt und meine Wille, ein Widerspruch gegen die Maßnahme, meint der Anwalt, hat wenig Chance auf Erfolg. Ich soll mit meiner Sachbearbeiterin sprechen. Ich meine, in Ihrer Arbeitsvertag steht, sie soll die Zahl den angemeldeten Arbeitslosen verringen, egal was es koste. Die Bundesregierung soll immer schöne Zahlen vor den Bürgern stellen, es gibt sehr viele Arbeitsplätze. Nur leider für Hungerlohn, vor 20 Jahre war es besser bezahlt.