Hallo, da bin ich wieder.

Ich dachte die Sache hat sich bereits erledigt, deswegen habe ich nix mehr geschrieben - hat sie aber leider nicht. Ich hoffe das funktioniert, hier den Thread wieder auszugraben.
Also der Termin auf der "Informationsveranstaltung" lief wie folgt ab. Das war ein Einzelgespräch und ich sollte einen Ein-Euro-Job machen und irgendwie "im Verkauf" arbeiten. Die Dame wollte, dass ich zwei Tage probearbeite und hat angedeutet, dass es wohl mit dem eig. Job nichts werden würde, weil sehr viel Andrang herrscht. Ich habe zugestimmt und wir haben zwei Termine vereinbart.
Dann hat sie einen Zettel rausgezogen wo draufstand:
"Herr Soldmann verpflichtet sich zwei Tage Probezuarbeiten und auf seine Aufwandsentschädigung zu verzichten."
Gewitzigt wie ich ja hier durchs Forum bin (dank nochmal für die ganzen Tipps) meinte ich zu ihr, den Wisch nehme ich mit, ich würde mich erstmal kundig machen, ob das so in Ordnung sei und ihn ihr dann unterschrieben zukommen lassen (hüstel).
Das hat ihr nicht gefallen und die Probearbeit kam nicht zustande. Sie hat mir dann den "Anwesenheit-Bestätigungszettel" unterschrieben und sinngemäß da drauf geschrieben
"Soldmann hat sich geweigert das Formular zur Probearbeit zu unterschreiben also kam keine AGL zustande."
Den Schrieb habe ich aber nicht abgegeben beim Jobcenter, ich dachte das macht ev. einen schlechten Eindruck.
Es kam auch nix mehr nach und ich dachte, das hat sich erledigt, aber leider...
...hatte ich heute meinen nächsten Termin im JC und musste feststellen, das die zusätzlich beim JC angerufen hat und mich verpetzt hat. Ich dachte die krickelt das auf meinen Zettel weil sie da aus Datenschutz nicht anrufen darf, tschä, war wohl falsch gedacht.
Meine SB meinte nun: Also das sei ja so allgemein üblich, dass man in der Probezeit kein Geld kriegt und ich soll da anrufen und sagen, ich hätte mich nun kundig gemacht und wäre bereit den oben genannten Wisch zu unterschreiben. Andernfalsig - sie habe mir das ja mit Rechtsbelehrung zugestellt - wäre eine 30% Sanktion möglich.
Sie sagte, sie würde das diesmal nicht schriftlich mit Rechtsbelehrung machen aber ich solle da baldigst anrufen.
Scheinbar sind die 30% in dem Bescheid ganz oben kein Fehler, sondern das ist tatsächlich als Zuweisung zu einer Arbeitgelegenheit gemeint.
Nunja, ich meinte zu allem Ja und Amen und das würde ich machen... weswegen ich hier schon wieder nerve.
Und mich (hoffentlich) kundig mache. Folgende drei Fragen hätte ich:
1) Ist das so üblich, dass man bei einer Probearbeit für nen 1-Euro Job auf sein Geld verzichtet? Es ist mir nicht so ganz einsichtig weil, ein normaler AG zahlt das ja aus eigener Tasche aber ein 1-Euro Job Anbieter wird doch vom JC dafür bezahlt dafür, dass er mich arbeiten lässt und leitet die 1 Euro Aufwandsentschädigung, die vom JC kommt, nur an mich weiter (oder habe ich da was mißverstanden)? Kriegt der für Probearbeit nix oder will er das in die eigene Tasche umleiten?
2) Kann man für das nicht Antreten eines 1-Euro-Jobs sanktioniert werden wenn man kein EGV hat? Ich dachte die EGV wäre die Basis für das Zuweisen von Arbeitsgelegenheiten.
3) Wenn ich da probearbeite, kann man das gegen mich auslegen? Im Sinne von: "Soldmann hat durch 'schlüssiges Verhalten' deutlich gemacht, dass er das Angebot der AGL akzeptiert und kann daher sanktioniert werden".