Phoenixfederle
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- 17 Juni 2014
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Hallo ihr,
ich habe vor einer Woche per Post eine Zuweisung erhalten, welche ich noch nicht unterschrieben habe.
Dies sollte ich wohl bis morgen getan haben, da die Maßnahme morgen beginnt.
Nun habe ich mich bereits belesen und kann in meiner unterschriebenen Eingliederungsvereinbarung keinen Punkt finden, der mich nötigt, an Maßnahmen teilzunehmen.
Da ich aktuell plane, umzuziehen und einen Job in der neuen Stadt annehmen möchte, kommt mir das alles sehr unpassend.
Ich brauche die Zeit aktuell, um mich auf Wohungssuche zu begeben.
Meine SB ist nicht erreichbar, weshalb ich da wohl persönlich vorsprechen müsste.
Ich würde sie gern davon überzeugen, dass die Maßnahme aktuell absolut störend und unpassend kommt.
Möglicherweise nimmt sie mich da wieder raus.
Nun, meine Frage...
Drohen mir bereits Sanktionen, wenn ich diese Zuweisung bis morgen nicht unterschrieben habe?
Der Spaß soll vom 18.6.-17.9. gehen und startet 10 Uhr morgen.
Wenn ich diese Zuweisung nun unterschreibe, heißt das, dass ich da nun teilnehmen muss, auch wenn ich bei diesem Träger dann nichts unterschreibe?
Denn dies habe ich zunächst nicht vor, um eben zunächst das Gespräch mit der SB zu führen. Hingehen werde ich aber.
Reicht das zunächst aus?
Es geht mir aktuell nur um das Zuweisungsschreiben meiner SB, welches noch vor mir liegt.
Habe Angst, dass direkt eine Sanktion kommt, wenn mit Beginn der Maßnahme keine Unterschrift auf der Zuweisung vorliegt. Ich weiß ja nicht, ob mein Erscheinen dort zunächst ausreicht.
Vielen Dank für eure Hilfe.
ich habe vor einer Woche per Post eine Zuweisung erhalten, welche ich noch nicht unterschrieben habe.
Dies sollte ich wohl bis morgen getan haben, da die Maßnahme morgen beginnt.
Nun habe ich mich bereits belesen und kann in meiner unterschriebenen Eingliederungsvereinbarung keinen Punkt finden, der mich nötigt, an Maßnahmen teilzunehmen.
Da ich aktuell plane, umzuziehen und einen Job in der neuen Stadt annehmen möchte, kommt mir das alles sehr unpassend.
Ich brauche die Zeit aktuell, um mich auf Wohungssuche zu begeben.
Meine SB ist nicht erreichbar, weshalb ich da wohl persönlich vorsprechen müsste.
Ich würde sie gern davon überzeugen, dass die Maßnahme aktuell absolut störend und unpassend kommt.
Möglicherweise nimmt sie mich da wieder raus.
Nun, meine Frage...
Drohen mir bereits Sanktionen, wenn ich diese Zuweisung bis morgen nicht unterschrieben habe?
Der Spaß soll vom 18.6.-17.9. gehen und startet 10 Uhr morgen.
Wenn ich diese Zuweisung nun unterschreibe, heißt das, dass ich da nun teilnehmen muss, auch wenn ich bei diesem Träger dann nichts unterschreibe?
Denn dies habe ich zunächst nicht vor, um eben zunächst das Gespräch mit der SB zu führen. Hingehen werde ich aber.
Reicht das zunächst aus?
Es geht mir aktuell nur um das Zuweisungsschreiben meiner SB, welches noch vor mir liegt.
Habe Angst, dass direkt eine Sanktion kommt, wenn mit Beginn der Maßnahme keine Unterschrift auf der Zuweisung vorliegt. Ich weiß ja nicht, ob mein Erscheinen dort zunächst ausreicht.
Vielen Dank für eure Hilfe.