Hallo Elo-Forum!
Am 15.05.15 hatte ich einen Termin im Jobcenter, weil meine vorige EGV ausgelaufen war und eine neue geschlossen werden sollte. Ein neuer, mir bis dato unbekannter SB erfragte den Stand meiner Bewerbungsbemühungen und unterstellte mir recht rasch und willkürlich fehlende Motivation. Ohne mit mir über Sinn und Zweck einer von ihm auserkorenen Maßnahme zu diskutieren, rief er bei dem Maßnahmeträger an und meldete mich für den 18.05. dort an. Mein Einwand, ich könne der Maßnahme nicht zusagen, ohne mir vorher selbst ein Bild von dem zu vermittelnden "Stoff" und des Instituts zu machen, interessierte ihn nicht weiter. Ich erhielt lediglich einen Flyer des MTs und eine unterschriftsreife EGV. Diese habe ich natürlich nicht unterschrieben und sagte erneut, dass ich mich persönlich über die angebotene Maßnahme informieren müsse, bevor ich die EGV unterzeichnen könnte. Daraufhin bekam ich Zeit, die EGV bis zum 20.05. unterschrieben einzureichen, anderenfalls würde diese per Verwaltungsakt zugestellt.
Nachdem ich mir zuhause noch einmal in Ruhe die Inhalte durchlas, die in diesem Aktivcenter vermittelt werden sollen, war mir bereits klar, dass dies wieder nur eine Zwangsbetreuung "unfähiger" Arbeitsloser war, die ich bereits einmal durchleben musste und nicht willens bin, weitere 6 Monate meines Lebens damit zu vergeuden.
Also verfasste ich einen Brief an meinen SB, indem ich darlegte, dass diese Maßnahme nicht auf meine Bedürfnisse und Fähigkeiten zugeschnitten ist und nicht dazu taugt, meine Chancen auf einen Berufseinstieg zu erhöhen. Als Alternative schlug ich eine berufsspezifische Schulung/Fortbildung vor (Netzwerktechnik). Dieses Schreiben wurde von mir nachweislich zum 20.05. beim Jobcenter eingereicht. Den in der EGV genannten Erscheinunstermin (18.05. um 08:00 Uhr) beim MT nahm ich nicht wahr.
Einen Tag später bekam ich Post - aber nicht vom Jobcenter, sondern vom Maßnahmeträger. Das Schreiben war auf den 18.05. datiert und erhielt eine Einladung mit Bitte um Erscheinen zum 26.05.2015, 08:00 Uhr - also heute Morgen. Der Bitte bin ich nicht nachgekommen.
Ebenfalls heute nachmittag kam nun auch die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt, inhaltlich identisch mit der nicht unterschriebenen EGV inklusive Starttermin der Maßnahme am 18.05.2015.
Meine Frage an euch: Wie verhalte ich mich am besten, um diese Sinnlos-Maßnahme nicht antreten zu müssen bzw. nur kurzfristig dort zu verweilen, ohne sanktioniert zu werden?
Ich habe vor, morgen beim Maßnahmeträger zu erscheinen und mir anzuhören, welche Kenntnisse mir dort vermittelt werden können (vermutlich nichts sinnvolles) aber keine Vereinbarungen und Verträge zu unterschreiben.
Was könnt ihr mir noch für Tipps geben? Ich freue mich über jede Unterstützung. Danke im Voraus!
Liebe Grüße,
ZoGGer
Am 15.05.15 hatte ich einen Termin im Jobcenter, weil meine vorige EGV ausgelaufen war und eine neue geschlossen werden sollte. Ein neuer, mir bis dato unbekannter SB erfragte den Stand meiner Bewerbungsbemühungen und unterstellte mir recht rasch und willkürlich fehlende Motivation. Ohne mit mir über Sinn und Zweck einer von ihm auserkorenen Maßnahme zu diskutieren, rief er bei dem Maßnahmeträger an und meldete mich für den 18.05. dort an. Mein Einwand, ich könne der Maßnahme nicht zusagen, ohne mir vorher selbst ein Bild von dem zu vermittelnden "Stoff" und des Instituts zu machen, interessierte ihn nicht weiter. Ich erhielt lediglich einen Flyer des MTs und eine unterschriftsreife EGV. Diese habe ich natürlich nicht unterschrieben und sagte erneut, dass ich mich persönlich über die angebotene Maßnahme informieren müsse, bevor ich die EGV unterzeichnen könnte. Daraufhin bekam ich Zeit, die EGV bis zum 20.05. unterschrieben einzureichen, anderenfalls würde diese per Verwaltungsakt zugestellt.
Nachdem ich mir zuhause noch einmal in Ruhe die Inhalte durchlas, die in diesem Aktivcenter vermittelt werden sollen, war mir bereits klar, dass dies wieder nur eine Zwangsbetreuung "unfähiger" Arbeitsloser war, die ich bereits einmal durchleben musste und nicht willens bin, weitere 6 Monate meines Lebens damit zu vergeuden.
Also verfasste ich einen Brief an meinen SB, indem ich darlegte, dass diese Maßnahme nicht auf meine Bedürfnisse und Fähigkeiten zugeschnitten ist und nicht dazu taugt, meine Chancen auf einen Berufseinstieg zu erhöhen. Als Alternative schlug ich eine berufsspezifische Schulung/Fortbildung vor (Netzwerktechnik). Dieses Schreiben wurde von mir nachweislich zum 20.05. beim Jobcenter eingereicht. Den in der EGV genannten Erscheinunstermin (18.05. um 08:00 Uhr) beim MT nahm ich nicht wahr.
Einen Tag später bekam ich Post - aber nicht vom Jobcenter, sondern vom Maßnahmeträger. Das Schreiben war auf den 18.05. datiert und erhielt eine Einladung mit Bitte um Erscheinen zum 26.05.2015, 08:00 Uhr - also heute Morgen. Der Bitte bin ich nicht nachgekommen.
Ebenfalls heute nachmittag kam nun auch die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt, inhaltlich identisch mit der nicht unterschriebenen EGV inklusive Starttermin der Maßnahme am 18.05.2015.
Meine Frage an euch: Wie verhalte ich mich am besten, um diese Sinnlos-Maßnahme nicht antreten zu müssen bzw. nur kurzfristig dort zu verweilen, ohne sanktioniert zu werden?
Ich habe vor, morgen beim Maßnahmeträger zu erscheinen und mir anzuhören, welche Kenntnisse mir dort vermittelt werden können (vermutlich nichts sinnvolles) aber keine Vereinbarungen und Verträge zu unterschreiben.
Was könnt ihr mir noch für Tipps geben? Ich freue mich über jede Unterstützung. Danke im Voraus!
Liebe Grüße,
ZoGGer