Friese76
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Hallo Freunde,
zuerst ein Lob an die Leute hier! Ich habe in den letzen Tage unzählige Berichte hier gelesen und bin begeistert von dem Fachwissen der Helfer hier.
Mein Fall ist ähnlich:
Beziehe seit zwei Jahren ALG II , muss lediglich alle 6 Monate meine Bewerbungen nachweisen und EGV unterzeichnen.. (Ich weiß, muss ich nicht, aber tue ich weil es lediglich um die Anzahl der Bewerbungen ging)
Jetzt habe ich aber eine Zuweisung in eine AGH bekommen, jedoch von einem Arbeitsvermittler, mit dem ich nie etwas zutun hatte! Ich hatte mit meinem SB auch nie über eine AGH gesprochen und es steht auch nichts in der EGV drin.
Weiter merkwürdig ist, dass die AGH einen Zeitraum von über 11 Monaten hat.
Zeitlicher Umfang ist: 2 Schichten nach Vorgabe des Trägers.
Soll mich da am Dienstag "vorstellen".
Ich habe auch von meinem SB ein Termin bekommen, dass ich in der Woche darauf beim ihm wieder meine Eigenbemühungen nachweise und eine neue EGV unterzeichne.. (Ich nehme an, dass in der neuen EGV die AGH erwähnt wird)
Die aktuelle EGV ist gültig bis zum Ende nächster Woche und ohne Erwähnung der AGH .
Jetzt die Fragen:
Ist das normal, dass die AGH von jemandem kommt, mit dem man nie gesprochen hat?!
Kann die AGH für einen Teilnahmezeitraum von über 11 Monaten festgelegt werden?!
Kann der Träger die Arbeitszeit bestimmen?!
>Danke für eure Mühe
PS: Ich weiß, dass ich lieber die Schreiben als Kopie haben wollt (macht es ja auch einfacher), aber ich würde es lieber erstmal so probieren.
zuerst ein Lob an die Leute hier! Ich habe in den letzen Tage unzählige Berichte hier gelesen und bin begeistert von dem Fachwissen der Helfer hier.
Mein Fall ist ähnlich:
Beziehe seit zwei Jahren ALG II , muss lediglich alle 6 Monate meine Bewerbungen nachweisen und EGV unterzeichnen.. (Ich weiß, muss ich nicht, aber tue ich weil es lediglich um die Anzahl der Bewerbungen ging)
Jetzt habe ich aber eine Zuweisung in eine AGH bekommen, jedoch von einem Arbeitsvermittler, mit dem ich nie etwas zutun hatte! Ich hatte mit meinem SB auch nie über eine AGH gesprochen und es steht auch nichts in der EGV drin.
Weiter merkwürdig ist, dass die AGH einen Zeitraum von über 11 Monaten hat.
Zeitlicher Umfang ist: 2 Schichten nach Vorgabe des Trägers.
Soll mich da am Dienstag "vorstellen".
Ich habe auch von meinem SB ein Termin bekommen, dass ich in der Woche darauf beim ihm wieder meine Eigenbemühungen nachweise und eine neue EGV unterzeichne.. (Ich nehme an, dass in der neuen EGV die AGH erwähnt wird)
Die aktuelle EGV ist gültig bis zum Ende nächster Woche und ohne Erwähnung der AGH .
Jetzt die Fragen:
Ist das normal, dass die AGH von jemandem kommt, mit dem man nie gesprochen hat?!
Kann die AGH für einen Teilnahmezeitraum von über 11 Monaten festgelegt werden?!
Kann der Träger die Arbeitszeit bestimmen?!
>Danke für eure Mühe
PS: Ich weiß, dass ich lieber die Schreiben als Kopie haben wollt (macht es ja auch einfacher), aber ich würde es lieber erstmal so probieren.