Ein freundliches Hallo in die Runde,
kurz zu meiner Situation: Ich bin seit 1. Oktober arbeitslos gemeldet. Da ich selbst gekündigt habe, wurde mir eine entsprechende Sperrzeit auferlegt, sodass ich erst seit Januar 2019 Geld erhalte, ich habe also bereits 12 Wochen Sperrzeit gehabt.
In der Zeit wurde ich einmal zum Erstgespräch eingeladen, dort wurde kurz nach dem Grund meiner Eigenkündigung gefragt und im Anschluss dann die ersten drei Vermittlungsvorschläge ausgehändigt. Es folten weitere 3-4 Vermittlungsvorschläge, bevor ich dann zur ersten Gruppeninformation eingeladen wurde. Dort wurden mir die Vorzüge der Jobbörse nochmals genau erläutert
Im Anschluss wurden mir, von einem anderen SB, 3 Vermittlungsvorschläge ausgedruckt. Es folgte vor gut 4 Wochen ein weiteres Gruppeninformationsgespräch. Im Anschluss wurde, von einem weiteren neuem SB, 3 weitere Vermittungsvorschläge ausgehändigt. Ich habe mich natürlich auf alle beworben, auch wenn diese nicht wirklich meinen Berufsbild entsprachen. Natürlich waren alle mit einer RFB ausgestattet.
Nun habe ich eine Zuweisung erhalten, zusätzlich eine ELV, bei der ich mich verpfichte, an dieser Maßnahme teilzunehmen. Ich habe keinerlei Gespräch geführt, in dem mir erklärt wurde, wie diese Maßnahme mir hilfreich sein kann.
Ich habe eine Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung und im Anschluss mehrere Jahre erfolgreich dort gearbeitet. Ich benötige keine "Einzelgespräche, in denen meine persönliche Bedürfnisse im Fokus stehen."...
Die Maßnahme ist offiziell vom 8. April - 28. Juni festgelegt. Die Angaben sind sehr widersprüchlich. Einmal wird davon gesprochen, dass es NUR ein Einzelcoaching an einem Tag in der Woche sein soll, dann steht aber auch dabei : "Die Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber dürfen JEWEILS die Dauer von maximal sechs Wochen nicht überschreiten." Im Flyer steht etwas von betrieblicher Erprobung und Dauer: max. vier Wochen.
Was ist nun korrekt?
Was kann ich denn gegen diese Geschichte tun? Widerspruch einlegen? Bis wann muss diese erfolgen? Ich habe gelesen, bei ALG1 1 Monat Zeit, ist das richtig? Ich habe auch nur eine Rechtsfolgenbelehrung und keine Rechtsmittelbelehrung. Es steht nirgendswo, wie lange ich Zeit habe, an wen ich meinen Widerspruch schreiben muss und wie ich diesen zu formulieren habe?
Ich hänge mal alles an, mit der großen, großen Hoffnung, hier Hilfe zu erhalten. Ansonsten muss ich wohl zu einem Anwalt.

kurz zu meiner Situation: Ich bin seit 1. Oktober arbeitslos gemeldet. Da ich selbst gekündigt habe, wurde mir eine entsprechende Sperrzeit auferlegt, sodass ich erst seit Januar 2019 Geld erhalte, ich habe also bereits 12 Wochen Sperrzeit gehabt.
In der Zeit wurde ich einmal zum Erstgespräch eingeladen, dort wurde kurz nach dem Grund meiner Eigenkündigung gefragt und im Anschluss dann die ersten drei Vermittlungsvorschläge ausgehändigt. Es folten weitere 3-4 Vermittlungsvorschläge, bevor ich dann zur ersten Gruppeninformation eingeladen wurde. Dort wurden mir die Vorzüge der Jobbörse nochmals genau erläutert
Nun habe ich eine Zuweisung erhalten, zusätzlich eine ELV, bei der ich mich verpfichte, an dieser Maßnahme teilzunehmen. Ich habe keinerlei Gespräch geführt, in dem mir erklärt wurde, wie diese Maßnahme mir hilfreich sein kann.
Ich habe eine Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung und im Anschluss mehrere Jahre erfolgreich dort gearbeitet. Ich benötige keine "Einzelgespräche, in denen meine persönliche Bedürfnisse im Fokus stehen."...
Die Maßnahme ist offiziell vom 8. April - 28. Juni festgelegt. Die Angaben sind sehr widersprüchlich. Einmal wird davon gesprochen, dass es NUR ein Einzelcoaching an einem Tag in der Woche sein soll, dann steht aber auch dabei : "Die Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber dürfen JEWEILS die Dauer von maximal sechs Wochen nicht überschreiten." Im Flyer steht etwas von betrieblicher Erprobung und Dauer: max. vier Wochen.
Was ist nun korrekt?
Was kann ich denn gegen diese Geschichte tun? Widerspruch einlegen? Bis wann muss diese erfolgen? Ich habe gelesen, bei ALG1 1 Monat Zeit, ist das richtig? Ich habe auch nur eine Rechtsfolgenbelehrung und keine Rechtsmittelbelehrung. Es steht nirgendswo, wie lange ich Zeit habe, an wen ich meinen Widerspruch schreiben muss und wie ich diesen zu formulieren habe?
Ich hänge mal alles an, mit der großen, großen Hoffnung, hier Hilfe zu erhalten. Ansonsten muss ich wohl zu einem Anwalt.






