Mike Eberhardt
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Hallo zusammen.
Ich versuche es so kurz wie möglich zu machen:
- ALG 1 seit Juni
- Ü 25
- eigener Haushalt
- keine EV unterschrieben
- noch nie (Außer dem ersten vor dem Beginn der Erwerbslosigkeit) ein Gespräch/ Termin bei meiner SB gehabt !
- letzte Woche kam dann die Einladung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 Abs. 1 S.1 SGB III
Genau der gleiche Text aus diesem Thread https://www.elo-forum.org/weiterbil...nahmen/93143-zuweisung-massnahme-alg-tun.html
Daher hänge ich seine Grafiken mal mit an.
Der einzige Unterschied sind die Zeiten:
Zuweisungsbeginn: 26. Nov
Zuweisungsende: 20. Jan
Man muss dazu auch erwähnen, dass ich vor meiner Erwerbslosigkeit als Abteilungsleiter beschäftigt war und ganze Teams verwaltet habe. ICH war derjenige der Bewerbungen gesichtet, der Einstellungsgespräche geführt, Leute eingearbeitet und gecoacht hat. Das soll nicht überheblich wirken, aber genau deshalb halte ich eine solche Maßnahme für sehr fragwürdig.
Die Sache verhält sich wie folgt:
Ich habe genug Bewerbungen geschrieben, und auch reichlich Vorstellungstermine gehabt, aber zu einer Anstellung ist es bisher noch nicht gekommen.
Dazu befragt hat mich auch noch niemand (ich hatte wie gesagt noch nie einen Termin bei der ARGE/bei meinem SB) und trotzdem hält man es für notwendig mich zu aktivieren?
-----------------------------------------------------------------------
Aus dem Schluss, dass es z.Z. schlecht auf dem Arbeitsmarkt aussieht, habe ich beschlossen mich selbstständig zu machen. Habe dafür auch schon alles in die Wege geleitet, Einkauf- und Verkaufsplanung; Kundenakquise. Businessplan. Webseite erstellt usw.. Es fehlt nur noch die Gründung und die Genehmigung der ARGE. Diese Genehmigung muss aber bis zum 31.12. erfolgt sein, da sonst keine Förderung mehr möglich ist.
Dies alles wollte ich der ARGE in der übernächsten Woche eigentlich mitteilen (nächste Woche Existenzgründerseminar) und komplett vorlegen (ungefragt)- nun wollen die mir aber diese Maßnahme zuweisen.
Diese möchte ich aus verscheidenen Gründen nicht machen:
- Sinnlosigkeit da qualifiziert
- Wille zur Selbstständigkeit
Lösung?
1)Eine Krankschreibung/ AU (ich befinde mich derzeit auch noch wegen Magenbeschwerden in ärztlicher Behandlung, habe mir aber nie eine AU geben lassen- mich wollte ja auch nie einer sehen beim Amt) und nach 2 Wochen AU die Existenzgründung weiter voran treiben? Dies wüde ja aber auch verhindern, dass ich dann zu diesem Zeitpunkt am Existenzgründungsseminar teilnehmen kann.
Zumindest steht ja dann das Datum auf dem Zertifikat...
Somit würde sich die Gründung aber noch 2 Wochen nach hinten verschieben.
Fliegt man eigentlich aufgrund der AU (sagen wir mal für 2 Wochen) überhaupt aus dieser Maßnahme oder tritt man die dann einfach verspätet an?
2)Einfach nicht hingehen, versuchen die Existenzgründungsförderung zu bekommen und schließlich gegen die drohende Sperre Widerspruch einlegen?
-mit einer nicht angetretenen Maßnahme habe ich dann sicherlich nicht die besten Karten bei meinem SB (der ja nach der Reform über das Ja oder Nein der Existenzgründerförderung entscheidet). Die Sperrzeit (sofern denn gerechtfertig) wäre zwar schmerzhaft, aber zur Not verkraftbar.
3) Nicht hingehen und gleich Widerspruch einlegen? Ist das denn nun möglich/Pflicht bei dieser Form der Zuweisung?
4) Hingehen und die EV nicht unterschreiben und darauf hoffen, dass man nach Hause geschickt wird um dann die Existenzgründung voran zu treiben?
Wie sind eigentlich im Allgemeinem die Chancen zur Existenzgründung nach der Reform?
Scheinbar bin ich ja förderungsfähig, sonst würde man mir auch die Maßnahme nicht aufdrücken können.
Sind die von der ARGE froh mich los zu sein- egal wie?
Ich danke für eure Hilfe
Ich versuche es so kurz wie möglich zu machen:
- ALG 1 seit Juni
- Ü 25
- eigener Haushalt
- keine EV unterschrieben
- noch nie (Außer dem ersten vor dem Beginn der Erwerbslosigkeit) ein Gespräch/ Termin bei meiner SB gehabt !
- letzte Woche kam dann die Einladung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 Abs. 1 S.1 SGB III
Genau der gleiche Text aus diesem Thread https://www.elo-forum.org/weiterbil...nahmen/93143-zuweisung-massnahme-alg-tun.html
Daher hänge ich seine Grafiken mal mit an.
Der einzige Unterschied sind die Zeiten:
Zuweisungsbeginn: 26. Nov
Zuweisungsende: 20. Jan
Man muss dazu auch erwähnen, dass ich vor meiner Erwerbslosigkeit als Abteilungsleiter beschäftigt war und ganze Teams verwaltet habe. ICH war derjenige der Bewerbungen gesichtet, der Einstellungsgespräche geführt, Leute eingearbeitet und gecoacht hat. Das soll nicht überheblich wirken, aber genau deshalb halte ich eine solche Maßnahme für sehr fragwürdig.
Die Sache verhält sich wie folgt:
Ich habe genug Bewerbungen geschrieben, und auch reichlich Vorstellungstermine gehabt, aber zu einer Anstellung ist es bisher noch nicht gekommen.
Dazu befragt hat mich auch noch niemand (ich hatte wie gesagt noch nie einen Termin bei der ARGE/bei meinem SB) und trotzdem hält man es für notwendig mich zu aktivieren?
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Aus dem Schluss, dass es z.Z. schlecht auf dem Arbeitsmarkt aussieht, habe ich beschlossen mich selbstständig zu machen. Habe dafür auch schon alles in die Wege geleitet, Einkauf- und Verkaufsplanung; Kundenakquise. Businessplan. Webseite erstellt usw.. Es fehlt nur noch die Gründung und die Genehmigung der ARGE. Diese Genehmigung muss aber bis zum 31.12. erfolgt sein, da sonst keine Förderung mehr möglich ist.
Dies alles wollte ich der ARGE in der übernächsten Woche eigentlich mitteilen (nächste Woche Existenzgründerseminar) und komplett vorlegen (ungefragt)- nun wollen die mir aber diese Maßnahme zuweisen.
Diese möchte ich aus verscheidenen Gründen nicht machen:
- Sinnlosigkeit da qualifiziert
- Wille zur Selbstständigkeit
Lösung?
1)Eine Krankschreibung/ AU (ich befinde mich derzeit auch noch wegen Magenbeschwerden in ärztlicher Behandlung, habe mir aber nie eine AU geben lassen- mich wollte ja auch nie einer sehen beim Amt) und nach 2 Wochen AU die Existenzgründung weiter voran treiben? Dies wüde ja aber auch verhindern, dass ich dann zu diesem Zeitpunkt am Existenzgründungsseminar teilnehmen kann.
Zumindest steht ja dann das Datum auf dem Zertifikat...
Somit würde sich die Gründung aber noch 2 Wochen nach hinten verschieben.
Fliegt man eigentlich aufgrund der AU (sagen wir mal für 2 Wochen) überhaupt aus dieser Maßnahme oder tritt man die dann einfach verspätet an?
2)Einfach nicht hingehen, versuchen die Existenzgründungsförderung zu bekommen und schließlich gegen die drohende Sperre Widerspruch einlegen?
-mit einer nicht angetretenen Maßnahme habe ich dann sicherlich nicht die besten Karten bei meinem SB (der ja nach der Reform über das Ja oder Nein der Existenzgründerförderung entscheidet). Die Sperrzeit (sofern denn gerechtfertig) wäre zwar schmerzhaft, aber zur Not verkraftbar.
3) Nicht hingehen und gleich Widerspruch einlegen? Ist das denn nun möglich/Pflicht bei dieser Form der Zuweisung?
4) Hingehen und die EV nicht unterschreiben und darauf hoffen, dass man nach Hause geschickt wird um dann die Existenzgründung voran zu treiben?
Wie sind eigentlich im Allgemeinem die Chancen zur Existenzgründung nach der Reform?
Scheinbar bin ich ja förderungsfähig, sonst würde man mir auch die Maßnahme nicht aufdrücken können.
Sind die von der ARGE froh mich los zu sein- egal wie?
Ich danke für eure Hilfe

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