Zuweisung einer Arbeitsgelegenheit und unzureichende kinderbetreuung

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MMadden1305

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Hallo

Ich weiß nicht, ob ich hier im richtigen Forum bin.

Heute erhielt ich Post vom Jobcenter, dass sie eine Arbeitsgelegenheit für mich hätten. Die beginnt ab. 1.8.2014, Montag-Freitag von 9.00-16.00uhr.

Nun sind in Sachsen gerade Sommerferien.
Mein Problem ist, das ich für meine mittlere Tochter ( habe 3 Kinder, 2 davon Schulpflichtig und 1 Kindergartenkind) keine Ferienbetreuung habe. Sie geht auf eine Schule für Geistige Entwicklung und dort sind bzw. ist die Schule über die Sommerferien zu. Dies teilte ich auch meiner Vermittlerin auch am 18.7. mit. Sie meinte daraufhin, ja wir hätten etwas ab Mitte September was jeden Tag von 8-13Uhr gehen würde.
Auch wenn sie in die Schule geht, wird sie zwar morgens 7.00uhr abgeholt, aber 15.00uhr auch wieder gebracht. Was heißt, es muß jemand da sein, um sie in Empfang zu nehmen. Mein Partner hat wechselschicht, und Oma+Opa habe ich nicht in der nähe.

Das ich wegen der Arbeitszeit ( + 1,5h anfahrtsweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, da kein Auto), unzureichender Kinderbetreuung die Maßnahme ablehnen muß, stellt sich mir natürlich die frage, ob ich das zum einen Ablehnen kann und zum anderen, ob ich da mit Sanktionen zu rechnen habe. Ich will ja auch nicht bei denen darstehen, als hätte ich keine lust zum arbeiten. Im gegenteil ich bewerbe mich überall.

Hat jemand ähnliche Erfahrung?
 
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