Das ist ein schönes Durcheinander und wirklich etwas, was ein Anwalt auseinanderklamastern muss.
Fakt ist, man darf nicht durch 2 Verwaltungsakte in ein und die selbe
AGH zugewiesen werden.
Sieht der Gesetzgeber nicht vor, da doppelt bestraft/sanktioniert werden kann.
SB
In diesem Fall ist die Zuweisung ein
VA und die
EGV erging als
VA .
Ob nun nur durch Zuweisung oder nur durch
EGV /
VA ist hier nicht mehr relevant, da beides existiert und bekämpft werden muss.
Normalerweise darf eine
AGH in einer
EGV /
VA oder in einem Zuweisungs
bescheid zugewiesen werden.
Die Zuweisung muss aber dann als Bescheid erkennbar sein, was in Deinem Fall zutrifft, da Rechtsbehelf mit Widerspruchsfrist.
Weist ein Traumgänger von
SB nur zu und es ist kein
VA zu erkennen, dann

. Ist aber bei Dir nicht der Fall.
Ein
VA muss auch nicht unbedingt einen Rechtsbehelf mit Widerspruchsfrist haben.
Jedoch sollte es als Bescheid erkennbar sein.
Die Empfängerhorizonte der Elos werden ja leider meistens nicht so hoch eingeschätzt. Das sollte man dann ausnutzen und auf Begriffsstutzigkeit bauen.
Z.B. Zuweisungs
bescheid als Überschrift oder
EGV per Verwaltungsakt.
Dann kann eine Rechtsfolgenbelehrung angehängt werden und die Widerspruchsfrist beträgt 1 Jahr.
Ist aber bei Dir auch nicht der Fall. Nur zur Aufklärung.
Du hast nun für eine
AGH zwei Bescheide und kannst somit auch doppelt sanktioniert werden.
Also jeder Bescheid einzeln wegen Pflichtverletzung.
Aus dieser Nummer wird Dir bei der größten Hilfsbereitschaft vermutlich auch niemand aus einem Forum helfen können.
Beine unter Deinen Hintern und einen guten Anwalt suchen.
Alles begründen mit der Unerreichbarkeit.
Es kann niemand verlangen, dass Du mehrere Kilometer läufst, denn die Einsatzstellen werden sich bei Hochwasserschäden dehnen.
Ich drücke Dir die Daumen. Vor allem für einen guten Anwalt.
Der
SB hat sich eine saftige DA verdient, denn er versucht hier durch zwei
VA und somit doppelter Sanktionsmöglichkeit ganz vorsätzlich eine existenzielle Notlage eines Leistungsberechtigten herbeizuführen.
Den
Beratungshilfeschein beantragt auch meistens der Anwalt.
Da Du noch nicht beschwert bist, könnte es beim Amtsgericht Probleme geben.
Wenn dann dort noch jemand aus früheren Zeiten sitzt, der könnte dann anders denken.
So werden leider viele denken, dass die Elos helfen könnten.
Doch wer das freiwillig tun möchte, ist seine Sache.
Katastrophen ausnutzen, dass sich noch ein Maßnahmeschmarotzer oder eine Gemeinde durch Maßnahmepauschale bereichert, ist eine andere Sache.