Zuweisung Arbeitsgelegenheit

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vassey

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Hallo,

habe heute eine Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit bekommen.

"zusätzliche Unterstützung bei der Beseitigung der Hochwasserschäden"

Tätigkeitsbeschreibung: Wiederinstandsetzung Wanderwege,Beseitigung Treibholz an Bachläufen,Instandsetzung Straßenbankette

Jetzt meine Frage:

Muß die AGH auch in einer EGV beschrieben sein und sind diese Tätigkeiten überhaupt zusätzlich?


Danke
 
6 km eine Strecke oder hin und zurück gerechnet?

Eine Strecke.

Du wirst bei sowas doch nicht der Einzige sein, frag mal beim Maßnahmeträger nach, ob es da nicht einen Fahrdienst gibt - von einem zentralen Ort der auch per ÖPNV erreichbar ist, sonst hätten sehr viele Verpflichtete das Problem.
 
Gibt es da schon Urteile? Würde mich mal interessieren. Nicht jeder ist so fit, dass er 6km in einer Stunde schafft. Eventuell haben die ja einen Fahrdienst.

Also berrauschend wäre es nicht, wenn es kein Fahrdienst geben sollte und der Ort scheinbar via ÖPNV nicht erreichbar ist. Wenn ein Verpflichteter höheren Alters ist und erstmal mehrere km marschieren muss und dann solche Arbeiten verrichten soll, inklusive dem Rückweg, das kann mit gesundem Menschenverstand nicht passen.

Generell finde ich das Ganze unter aller Kanone, aber ist mit dem letzten Satz im entsprechenden Gesetz, als Zusatz, leider doch abgesichert.
 
Also 6 km die Stunde schaff ich nicht.
Wie sieht es mit den Pendelzeiten für 4 Stunden Arbeit am Tag aus?
 
SGB III
§ 140
Zumutbare Beschäftigungen


(4) Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen.
Also ist nicht erlaubt, wie gesagt frag mal nach ob es einen Fahrdienst gibt, weil du sicher nicht der Einzige bist, der alle Flutschäden alleine beseitigen soll.

Oder wären es hier 4 Stunden insgesamt, also für Hin-und Rückweg?
 
Ich würde auf ca. 2 einhalb Stunden Pedelzeit kommen zu Fuß
hin und zurück. Ist das im Rahmen oder zu lang?
 
Also wenn du über eine Stunde für den Hinweg brauchst ist das nicht zumutbar. Eine Stunde strammen Fußmarsch schaff ich auch nicht, 20 Min. ja, aber dann ist auch Pause angesagt.

Dann frag den Träger mal wie die sich das vorstellen, wie du teilnehmen kannst.
 
Innerhalb der Schulferienzeit sind einige entlegende Ortschaften meist von der ÖPNV-Welt abgeschnitten.

Während der Schulzeit müsste was fahren oder sind die dort wohnenden Schulkinder zum Fußmarsch verdammt?
 
Es fährt schon ein Bus aber nur an 2 Tagen die Woche und zu spät.
Schulbus fährt auch keiner.
 
In so 'nem Dorf wohn ich auch .. kaum zu glauben aber wahr .. das gibts echt noch heutzutage !!

Die meisten "Arbeitgeber" haben noch dazu ihre Fahrdienste eingestellt.
 
Hallo,

so das Thema AGH geht weiter. Ich habe zum Termin eine
EGV -VA erhalten wo die AGH drinsteht. Nun meine Frage:

Ist die Zuweisung zur AGH noch gültig oder bedarf es einer Neuen Zuweisung?

Ich lade den EGV -VA mit hoch.
 

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Hallo,

so das Thema AGH geht weiter. Ich habe zum Termin eine
EGV -VA erhalten wo die AGH drinsteht. Nun meine Frage:

Ist die Zuweisung zur AGH noch gültig oder bedarf es einer Neuen Zuweisung?

Ich lade den EGV -VA mit hoch.

die Zuweisung hat Gültigkeit
unabhängig davon was die EGV bzw VA sagt

ist aber beides angreifbar
schon allein die Begründung der AGH mit den arbeiten passt nicht zusammen
was hat hochwasserschadenbeseitigung mit einer Stabilisierung zu tun ^^
rein garnix
das sagt nur aus das die kommunen /land kein Geld zur verfügung stellen wollen zwecks der Beseitigung ihrer schäden
hätten die Frühzeitig fürs Hochwasser vorgesorgt dann müste nu keiner aufräumen
 
Die Zuweisung hatte ohne eine vorhergehende EGV keine Gültigkeit. Eine nachträgliche Gültigkeit geht nicht.

Mach einfach einen kurzen Widerspruch - musste bei paolo nachschauen.
Wenn du dann den Widerspruchsbescheid hast kann man Klage und aW machen. Rechtsfolgenbelehrung ist für eine EGV sowie Rechtsbehelfsbelehrung fehlt.
 
Eine EGV war ja vorhanden zum Zeitpunkt der Zuweisung, nur das
die AGH dort nicht drinstand. Soll ich der Zuweisung und dem VA
widersprechen oder nur dem VA ?

Wo kann ich bei Paolo nachschauen wegen dem Widerspruch ?

Danke
 
Weil die vor dem VA erlassen wurde.
Eine separate AGH -Zuweisung muss sich immer auf einen vorher erlassenen EGV oder EGV /VA beziehen. So ist das einfach nur ein Blatt Papier.
 
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