Zuweisung Arbeitsgelegenheit

Leser in diesem Thema...

vassey

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
26 Feb 2010
Beiträge
227
Bewertungen
34
Hallo,

habe heute eine Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit bekommen.

"zusätzliche Unterstützung bei der Beseitigung der Hochwasserschäden"

Tätigkeitsbeschreibung: Wiederinstandsetzung Wanderwege,Beseitigung Treibholz an Bachläufen,Instandsetzung Straßenbankette

Jetzt meine Frage:

Muß die AGH auch in einer EGV beschrieben sein und sind diese Tätigkeiten überhaupt zusätzlich?


Danke
 
Gut, dann solltest du hingehen, wie Hartzeola geschrieben hat. Ansonsten hättest du mit dem SB noch ein wenig spielen können, wenn die EGV am 05. abgelaufen wäre.

Diese Arbeit ist natürlich nicht zusätzlich und sollte per Widerspruch angegangen werden.
 
[FONT=&quot]Nicht wettbewerbsneutral / zusätzlich[/FONT][FONT=&quot], da hierdurch regional ansässige Unternehmen der privaten Wirtschaft (z.B. Gärtner, Gartenbaubetriebe,) benachteiligt werden können und somit Arbeitsplätze (z.B. Gärtner, Gartenbau, Freiflächenbauarbeiter ) zerstört werden, oder die Neuschaffung von Arbeitsplätzen vereitelt wird[/FONT].



[FONT=&quot]Zitate verwaltungsgerichtlicher Definitionen zur fehlenden Zusätzlichkeit:[/FONT][FONT=&quot]


[/FONT][FONT=&quot]Gemeinnützige Arbeit ... ist nur dann "zusätzlich", wenn es sich um Arbeiten handelt, die im Rahmen vorhandener Arbeitsplätze regelmäßig nicht durchgeführt werden. An dem Merkmal der Zusätzlichkeit mangelt es, wenn die Arbeiten in jedem Fall durchgeführt werden müssen. (OVG Lüneburg 23.06.1983, FEVS 1984, 26 ff.)


Die Grenze der Zusätzlichkeit wird dann überschritten, wenn der Arbeitseinsatz in den Bereich von vorhandenen regulären Arbeitsplätzen hineingeht oder wenn er auf unabdingbar notwendige Verrichtungen zielt," erklärt der VGH BW in Bezug auf Archiv und Registraturarbeiten beim Sozialamt. (22.01.1992, FEVS 1993, 412) [/FONT]
[FONT=&quot]


Straßenreinigen, Heckenschneiden und Laubkehren in Grünanlagen oder Friedhöfen, Schwimmbäder putzen, Sportanlagen pflegen, Wäschereiarbeiten im Krankenhaus, Ausleihe in Bibliotheken, Hausmeistertätigkeiten in Schulen usw. sind keine zusätzliche Arbeiten. Schneeräumen im Winter ebenfalls nicht. (VG Berlin, ZfSH 1984, 374)



[/FONT]
[FONT=&quot]Arbeiten, die nur zur Einsparung normaler Arbeitskräfte dienen [/FONT][FONT=&quot]bzw. die wegen haushaltspolitisch bedingten Personalmangels nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können, obwohl sie zur eigentlichen Aufgabenerfüllung (etwa der Gemeinde) gehören, fallen nicht hierunter (unter zusätzliche Arbeiten). (OVG NW 27.05.1991, FEVS 1993, 30, ebenso OVG NW 19.07.1995 Az: 8 A 46/92)[/FONT][FONT=&quot][/FONT]

[FONT=&quot]BSG Urteile im Bezug zur Zusätzlichkeit:[/FONT]
[FONT=&quot]BSG Urteil:27.08.2011 ( AZ:B 4 AS 1/10 R)
BSG Urteil:13.04.2011 (AZ: B 14 AS 98/10 R)
BSG Urteil:13.04.2011 (AZ: B 14 AS 101/10 R).[/FONT]

[FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]
[/FONT]
 
Beantworte einfach diese Fragen.
Müssen diese Schäden behoben werden?
Wurden solche Schäden früher behoben? Und von wem?

Sollten beide ja sein und von Stadt- Gemeinde- Forstarbeitern erledigt werden.
Demzufolge darf es als AGH nicht durchgeführt werden.
Also bleib zu Hause und am Mittwoch kannst du eine EGV unterschreiben, wenn von keinerlei Maßnahmen die Rede ist. Ansonsten nimmst du die EGV zum prüfen mit. Will das dein SB nicht und stellt dir einen EGV /VA aus, stellst du den hier anonymisiert ein.
 
§ 16d Arbeitsgelegenheiten

(2) Arbeiten sind zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würden. Arbeiten, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen sind oder die üblicherweise von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden, sind nur förderungsfähig, wenn sie ohne die Förderung voraussichtlich erst nach zwei Jahren durchgeführt würden. Ausgenommen sind Arbeiten zur Bewältigung von Naturkatastrophen und sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen.

https://www.elo-forum.org/news-disk...-ba-unterstuetzt-einsatz-euro-schrubbern.html

LG MM
 
Was passiert wenn ich die Maßnahme nicht antrete?
Ist eine Sanktion des JC erfolgreich oder nicht?
 
Bezeichnung der Tätigkeit: Helfer- Gartenbau

Tätigkeitsbeschreibung: Wiederinstandsetzung Wanderwege, Beseitigung Treibholz an Bachläufen, Instandsetzung Straßenbankette
Kannst du das denn?

Wahrscheinlich werden sie versuchen zu sanktionieren. Machen kann das JC ja was sie wollen.
Wenn du U25 bist und 3 Monate 100% Sanktion oder Ü25 und 3 Monate 30% Sanktion nicht durchstehen könntest, gehst du morgen zur AGH hin, unterschreibst nichts und gibts auch keine eigenen Unterlagen wie Bewerbung dem Träger sondern nimmst alle Unterlagen, die unterschrieben werden sollen, zum prüfen mit nach Hause. Nimmst dann an der AGH teil, unterschreibst aber nichts. Solange sie dich ohne Unterschriften gebrauchen können musst du dann weiter teilnehmen. Bei der Arbeit dann unbedingt auf Arbeitskleidung, Schutzschuhe, Schutzhelm usw. achten bzw. einfordern ansonsten die Arbeiten nicht ausführen, da Gesundheitsgefährdend.
am Mittwoch kannst du eine EGV unterschreiben, wenn von keinerlei Maßnahmen die Rede ist. Ansonsten nimmst du die EGV zum prüfen mit. Will das dein SB nicht und stellt dir einen EGV /VA aus, stellst du den hier anonymisiert ein.
Wenn du nicht hingehst und Mittwoch einen EGV /VA bekommst mit der AGH als Inhalt, musst du dann am Donnerstagmorgen zur AGH hin mit derselben oben geschilderten Handlungsweise.
 
So hier mal die EGV und die Zuweisung
 

Anhänge

  • EGV1.jpg
    EGV1.jpg
    153,9 KB · Aufrufe: 165
  • EGV2.jpg
    EGV2.jpg
    217,7 KB · Aufrufe: 162
  • EGV4.jpg
    EGV4.jpg
    221,1 KB · Aufrufe: 127
  • ZW1.jpg
    ZW1.jpg
    127 KB · Aufrufe: 171
  • ZW2.jpg
    ZW2.jpg
    149 KB · Aufrufe: 142
  • ZW3.jpg
    ZW3.jpg
    197,1 KB · Aufrufe: 122
  • EGV3.jpg
    EGV3.jpg
    257,7 KB · Aufrufe: 128
In der EGV sehe ich nichts von einem EEJ . Ist natürlich in den Fall auch klar, denn von dem Hochwasser konnte ja auch niemand etwas wissen.
 

Ein Beispiel für amtlich organisierte Schwarzarbeit, Lohnsteuer- und SV-Beitragshinterziehung. Erfüllt den Straftatbestand sittenwidriger Rechtsgeschäfte im Sinne § 138 BGB und § 291 StGB .

Man sollte die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit von Sachsen-Anhalt und die Landesregierung von Sachsen-Anhalt der Staatsanwaltschaft wegen Organisierung von Straftaten zuführen.

Warum bezahlt man die 3.000 Fluthelfer denn nicht in befristeten Arbeitsverhältnissen und führt die Lohnsteuern und SV-Beiträge nicht ordnungsgemäß ab?

Man stelle die Steuermittelverschwendung dieser Landesregierung nach der Aufstellung des Bundes der Steuerzahler gegenüber.

Wenn man Steuermittelverschwendungen sich schenkt, dann ist auch Geld da für seriöse Arbeitsverhältnisse.

Tariflöhne im GALA-Bau

Es ist eben das schlechte Menschenbild der Eliten über ihre Untertanen, was man hätschelt.

Und das unter Landesführung einer Koalition zwischen CDU und einer angeblichen Arbeiterpartei SPD.

Widerlich!
 
Ich habe noch eine Frage:

Da ich kein Auto habe und auch kein Bus von mir zur Arbeitsstelle fährt kann ich die AGH dann ablehnen?
 
Ich habe noch eine Frage:

Da ich kein Auto habe und auch kein Bus von mir zur Arbeitsstelle fährt kann ich die AGH dann ablehnen?

Wenn Dir das Arbeitslosenverwahrlosungsamt diese Stelle zuweist, dann hat es gefälligst als "Arbeitgeber" dafür zu sorgen, daß Du die aufgezwungene Arbeitsstelle auf Kosten des "Arbeitgebers" erreichst. Im Bereich des GALA-Baus fährt ein "guter" Arbeitgeber mit Dienstfahrzeug seine Arbeitskräfte zum Einsatzort.

Das Amt hat die große Fresse und sonst nichts dahinter.
 
Soll ich beim Träger der Maßnahme morgen anrufen und sagen damit ich nicht mobil bin, vielleicht brauchen sie mich dann nicht?
 
Ich kann aber keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen,da es keine
gibt und ein Auto habe ich auch nicht. Soll ich immer mehrere km
laufen am Tag?
 
Ich kann aber keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen,da es keine
gibt und ein Auto habe ich auch nicht. Soll ich immer mehrere km
laufen am Tag?
Wieviel km sind das denn? Ich sag mal 6 km sind zumutbar und in einer Stunde zu schaffen. Dazu sollte man dann seine zur Verfügung gestellten Schutzschuhe benutzen. 10 km halt ich für zuviel. Da würd ich bei dem JC anrufen und fragen ob mir ein Fahrrad, wenn ich denn Fahrrad fahren kann, bewilligt werden kann. Ansonsten kannst du nicht an der AGH teilnehmen.
 
Wieviel km sind das denn? Ich sag mal 6 km sind zumutbar und in einer Stunde zu schaffen.
Gibt es da schon Urteile? Würde mich mal interessieren. Nicht jeder ist so fit, dass er 6km in einer Stunde schafft. Eventuell haben die ja einen Fahrdienst.
 
Zurück
Oben Unten