Zuweisung Arbeitsgelegenheit

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vassey

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Hallo,

habe heute eine Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit bekommen.

"zusätzliche Unterstützung bei der Beseitigung der Hochwasserschäden"

Tätigkeitsbeschreibung: Wiederinstandsetzung Wanderwege,Beseitigung Treibholz an Bachläufen,Instandsetzung Straßenbankette

Jetzt meine Frage:

Muß die AGH auch in einer EGV beschrieben sein und sind diese Tätigkeiten überhaupt zusätzlich?


Danke
 
Mit Schippe und Spaten?

Sachsen-Anhalt: 3000 ältere Hartz-IV -Betroffene sollen als »Ein-Euro-Jobber« Flutschäden beseitigen

Als Elbe und Saale in Sachsen-Anhalt über die Ufer traten, schippten Tausende Freiwillige gemeinsam Sandsäcke und sicherten Deiche. Damit ist jetzt Schluß. Das vom Sparwahn ergriffene, weil mit rund 20 Milliarden Euro verschuldete Land greift fürs Aufräumen nach der Flut auf sein Erwerbslosenheer zurück. Ran sollen unter anderem 3000 Ältere, und zwar ohne Lohn. Das hat das SPD-geführte Sozialministerium mit der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit (BA ) vereinbart.
18.06.2013: Mit Schippe und Spaten? (Tageszeitung junge Welt)
 
Hab im Moment keinen Scanner.
Die EGV läuft nächste Woche ab und da steht keine AGH oder
andere Maßnahme drin.

Die Zuweisung kann ich abtippen wenn nötig.
 
Wo sind eigentlich die ganzen freiwilligen Helfer geblieben, die bei der Flut in den Nachrichten gezeigt wurden ? Ach ja, keine Kamera mehr da in der man rein winken könnte !
 
Bezeichnung der Tätigkeit: Helfer- Gartenbau

Tätigkeitsbeschreibung: Wiederinstandsetzung Wanderwege, Beseitigung Treibholz an Bachläufen, Instandsetzung Straßenbankette

Dauer der Maßnahme: 3,90 Monate
Dauer der Tätigkeit von: 05.08.2013
Dauer der Tätigkeit bis: 30.11.2013
zeitlicher Umfang: 20,00 Stunden pro woche
Arbeitszeitform: Teilzeit-Vormittags
Regelmäßige Arbeitszeit von: 07:00 Uhr
Regelmäßige Arbeitszeit bis: 11:00 Uhr
Regelmäßige Arbeitstage: ganze Woche

Mehraufwandsentschädigung: 1,50 €/Std


Rechtsfolgebelehrung
 
Aufgrund der Rechtsprechung des 14. Senats des BSG – AZ: B 14 AS 101/10 R - vom 13.04.2011, veröffentlicht am 08.03.2012, traten Änderungen in den Fachlichen Hinweisen u.a. zu § 15 SGB II ein.

Das Gericht stellt mit diesem Urteil als Leitsatz folgendes fest:
„Wenn in einer Eingliederungsvereinbarung keine Konkretisierung über den Inhalt einer Arbeitsgelegenheit vorgenommen worden ist, erfolgen die dann noch notwendigen Festlegungen durch einseitige Regelung des Trägers der Grundsicherung als Verwaltungsakt.“

Es wird somit k*****stellt, dass eine Zuweisung zu einer AGH kein Angebot, sondern einen Verwaltungsakt darstellt.

https://www.leipzig.de/imperia/md/c...ngspraxis_des_jobcenters_leipzig_fuer_agh.pdf

Bei Beantragung der aW wird es unheimlich schwer den Unterschied zwischen "keine Konkretisierung" und "keine Erwähnung" zu erklären, so meine Meinung. Versuchen kannst Du natürlich.
 
Und was ist mit meiner EGV wo nichts davon drinsteht?

Wenn deine EGV nächste Woche abläuft, dann müsste ja eine Neue bereits in Arbeit sein oder du müsstest eine "Einladung" erhalten haben?

Die Maßnahme muss in der EGV stehen, ansonsten gibt es keine Verpflichtungen von deiner Seite aus, siehe Urteil B 4 AS 20/09 R .

Aus dem Grund gibt es vor jeder Maßnahme eine neue EGV , wenn sie nicht schon in der aktuellen EGV drinsteht, man soll grundsätzlich nie unterschreiben, aber in solchen Fällen "zweifach nie :icon_hihi:"...

Solange also keine neue EGV abgeschlossen wird, bist du auf der sicheren Seite, müsstest erst bei Erhalt der EGV -VA aktiv werden.
 
Ja eine Einladung für einen Termin habe ich,ist aber ein paar Tage später als wie die AGH anfängt.Wenn in der neuen EGV nichts von Maßnahmen und AGH 's drinsteht wird ich die unterschreiben,sonst nicht. Also brauch am Montag die AGH auch nicht antreten oder?
 
Ja eine Einladung für einen Termin habe ich,ist aber ein paar Tage später als wie die AGH anfängt.Wenn in der neuen EGV nichts von Maßnahmen und AGH 's drinsteht wird ich die unterschreiben,sonst nicht. Also brauch am Montag die AGH auch nicht antreten oder?

Wann genau läuft die EGV denn ab? Du kannst davon ausgehen, das die Maßnahme in der neuen EGV drinstehen wird.
 
Bezeichnung der Tätigkeit: Helfer- Gartenbau

Tätigkeitsbeschreibung: Wiederinstandsetzung Wanderwege, Beseitigung Treibholz an Bachläufen, Instandsetzung Straßenbankette

Dauer der Maßnahme: 3,90 Monate
Dauer der Tätigkeit von: 05.08.2013
Dauer der Tätigkeit bis: 30.11.2013
zeitlicher Umfang: 20,00 Stunden pro woche
Arbeitszeitform: Teilzeit-Vormittags
Regelmäßige Arbeitszeit von: 07:00 Uhr
Regelmäßige Arbeitszeit bis: 11:00 Uhr
Regelmäßige Arbeitstage: ganze Woche

Mehraufwandsentschädigung: 1,50 €/Std


Rechtsfolgebelehrung

Meines Erachtens sind dies Tätigkeiten die zum 1. Arbeitsmarkt gehören. Ich persönlich würde sie nicht für 1,50€ ausführen. Ist dir der Arbeitgeber bekannt?
 
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