Startbeitrag
- Mitglied seit
- 5 Jun 2014
- Beiträge
- 14
- Bewertungen
- 1
Ich bin ALG1 -Empfänger, 50% GdB und bin in Wartestellung auf meinen Ex-Arbeitgeber.
Dieser hatte mich bereits für 18 Monate fest eingestellt, nun aber wartet er auf seine neue Auftragslage und meldet sich Mitte des Jahres bei mir. Das steht fest.
Seit 2014 habe ich ein Nebengewerbe und mache die Einnahme- /Überschuß-Berechnung.
Dieses Gewerbe führe ich auch während meiner Festanstellung weiter, jedoch ist die Arbeitszeit immer unter 15 Stunden pro Woche.
In diesem Gewerbe habe ich jetzt eine Zusammenarbeit treffen können, wo ich auf Honorarbasis mehrere Tage am Stück, sprich mehr als 15 Stunden pro Woche tätig bin.
Das wird rechtzeitig der AfA mitgeteilt und es findet eine "Unterbrechung aufgrund Arbeitsaufnahme" statt.
Mein Leistungsbezug für die einzelnen Tage der Tätigkeit wird mir dann abgezogen und ich versichere mich bei der Krankenkasse für diese Tage selbst.
Meine Frage ist nun, ob ich trotz der "Unterbrechung aufgrund Arbeitsaufnahme" weiterhin der Zuverdienstgrenze von 165.- als ALG-1-Empfänger unterstehe?
In meine Einnahme- /Überschuß-Berechnung fließen alle Kosten und Einnahmen ein, natürlich auch diese auf Honorartätigkeit.
Angenommen es bleiben jetzt am Ende 200.- Gewinn aus dem Gewerbe übrig, muß ich 45.- der AfA melden oder nicht?
Ich habe ja den Zuverdienst während der Unterbrechung dazubekommen.
Dazu kommt ja noch die Versteuerung beim Finanzamt.
Weitere Frage wäre, in welchem Zeitraum die Erklärung zum Zuverdienst laut AfA -Formular "Erklärung zur Selbstständigkeit" erfolgen muß?
Halbjährliche Aufstellung? Da würde sogar kein Gewinn herauskommen, da ich die Fixkosten des Gewerbes immer nur gut durch meine Festanstellung decken konnte.
Ich freue mich auf Rückantworten.
Dieser hatte mich bereits für 18 Monate fest eingestellt, nun aber wartet er auf seine neue Auftragslage und meldet sich Mitte des Jahres bei mir. Das steht fest.
Seit 2014 habe ich ein Nebengewerbe und mache die Einnahme- /Überschuß-Berechnung.
Dieses Gewerbe führe ich auch während meiner Festanstellung weiter, jedoch ist die Arbeitszeit immer unter 15 Stunden pro Woche.
In diesem Gewerbe habe ich jetzt eine Zusammenarbeit treffen können, wo ich auf Honorarbasis mehrere Tage am Stück, sprich mehr als 15 Stunden pro Woche tätig bin.
Das wird rechtzeitig der AfA mitgeteilt und es findet eine "Unterbrechung aufgrund Arbeitsaufnahme" statt.
Mein Leistungsbezug für die einzelnen Tage der Tätigkeit wird mir dann abgezogen und ich versichere mich bei der Krankenkasse für diese Tage selbst.
Meine Frage ist nun, ob ich trotz der "Unterbrechung aufgrund Arbeitsaufnahme" weiterhin der Zuverdienstgrenze von 165.- als ALG-1-Empfänger unterstehe?
In meine Einnahme- /Überschuß-Berechnung fließen alle Kosten und Einnahmen ein, natürlich auch diese auf Honorartätigkeit.
Angenommen es bleiben jetzt am Ende 200.- Gewinn aus dem Gewerbe übrig, muß ich 45.- der AfA melden oder nicht?
Ich habe ja den Zuverdienst während der Unterbrechung dazubekommen.
Dazu kommt ja noch die Versteuerung beim Finanzamt.
Weitere Frage wäre, in welchem Zeitraum die Erklärung zum Zuverdienst laut AfA -Formular "Erklärung zur Selbstständigkeit" erfolgen muß?
Halbjährliche Aufstellung? Da würde sogar kein Gewinn herauskommen, da ich die Fixkosten des Gewerbes immer nur gut durch meine Festanstellung decken konnte.
Ich freue mich auf Rückantworten.