Zuverdienst zum ALG 2 bei einer Tätigkeit in Teilzeit, wie wird das berechnet, wer kann helfen?

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Miri Fischer

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Liebe Gemeinde, ich bin recht neu. Ich erhalte seit ca 4 Monaten ALG 2 also bekomme inklusive Miete ca 927 Euro. Also nun habe ich die Chance bekommen bei der Caritas in Teilzeit zu arbeiteten.Ich werde ca. 700 - 750 Euro brutto monatlich erhalten, es ist auf Stundenbasis und zu Grunde sind wöchentlich 10 Stunden. Die Entfernung zur Arbeit sind ca. 20 km. Nun ist meine Frage, würde es sich lohnen, wenn ich die Tätigkeit aufnehme? Wie muss ich rechnen? Was habe ich nur ca raus. Ich mag die Tätigkeit, habe es mal ehrenamtlich gemacht, aber denke das ich dann noch weniger habe. Und vom rechnen habe ich nicht so viel Ahnung. Lieben Dank wenn mir jemand helfen kann. Miri. Sonst kann man mir auch bei Facebook unter Miri Fischer schreiben, blonde Haare aus Kiel
 

Tinamoelke

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Hallo Miri
Ich bin auch noch recht neu hier aber kann dazu was sagen da ich mich seit Jahren genau so befinde.
Du erhältst Freibeträge. Von 700 € sind die ersten 100 frei, von den restlichen 600 dann 20 Prozent also 120 euro sind zusammen 220 Euro die du zusätzlich hast.

Es lohnt sich auf jeden Fall. Das Gefühl selbst Geld zu verdienen ist gut.
In meinem Fall hat mich die Sachbearbeiterin komplett in ruhe gelassen. Also keine bewerbungen mehr. Keine Schikanen. Da hatte ich früher ganz andere Sachen erlebt. Du musst dir die ortsabwesenheit nicht mehr genehmigen lassen.
Ich glaube du bist denn auch raus aus der Statistik und hast daher auch mehr Ruhe vor dem Amt.
Es kommt allerdings auch auf den SB an. Es gibt welche die einen trotzdem noch trietzen. Ich hatte auch Glück.
Viele Grüße Tina
 

erwerbsuchend

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Ich werde ca. 700 - 750 Euro brutto monatlich erhalten, es ist auf Stundenbasis und zu Grunde sind wöchentlich 10 Stunden. Die Entfernung zur Arbeit sind ca. 20 km. Nun ist meine Frage, würde es sich lohnen, wenn ich die Tätigkeit aufnehme?

Die Frage ist, wieviele Stunden du tatsächlich arbeiten wirst und damit welches Einkommen du erzielen wirst. Wenn dein Einkommen in jedem Monat unterschiedlich ist, kann es Probleme mit dem JC in Bezug auf die unterschiedliche Berechnung des Aufstockungsbetrages geben. Ich empfehle dir daher, dich einmal hier im Forum zum Thema Aufstockung einzulesen.

In meinem Fall hat mich die Sachbearbeiterin komplett in ruhe gelassen. Also keine bewerbungen mehr.

Dies ist, wie du selbst schreibst, vom jeweiligen SB abhängig.
Grundsätzlich kann auch von Aufstockern verlangt werden, ihre Bedürftigkeit noch weiter zu reduzieren, indem sie sich auf Stellen mit einem höherem Einkommen bewerben. Man sollte sich dafür am besten schonmal die passende Argumente bereitlegen, warum dies mit dem aktuellen Job kollidiert.
 

biddy

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[...] Caritas [...] wöchentlich 10 Stunden

Magst Du uns mitteilen, was genau für eine Tätigkeit Du dort ausübst?

Ich werde nämlich hellhörig, wenn ich "Caritas" und "10 Stunden wöchentlich" lese.

Unter Umständen steht Dir nämlich der erhöhte Grundfreibetrag von 200 statt 100 € zu (§ 11b Abs. 2 Satz 3 SGB II). Neben dem prozentualen Freibetrag versteht sich.
Stichwort: Nebenberufliche Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG, sog. "Übungsleiterpauschale" (ohne Sportübungsleiter zu sein, betrifft nämlich auch Betreuer, Erzieher und mehr, kein "Hauptjob" nötig, um als "nebenberuflich" im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu gelten, wenn es zeitlich wöchentlich nicht mehr als 1/3 einer Vollzeittätigkeit ausmacht).

Mit dem Suchwort "nebenberuflich" oder "Übungsleiter" findest Du in diesem Dokument der BA *klick* einige Infos - evtl. trifft es ja auf Dich zu.
Bei mir war's der Fall (Betreuung Offener Ganztag), bei einer Kollegin ebenso, die vorher davon nichts wusste und somit eine schöne Nachzahlung erhielt.
 

Vyenna

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Unter Umständen steht Dir nämlich der erhöhte Grundfreibetrag von 200 statt 100 € zu (§ 11b Abs. 2 Satz 3 SGB II). Neben dem prozentualen Freibetrag versteht sich.
Stichwort: Nebenberufliche Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG, sog. "Übungsleiterpauschale" (ohne Sportübungsleiter zu sein, betrifft nämlich auch Betreuer, Erzieher und mehr, kein "Hauptjob" nötig, um als "nebenberuflich" im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu gelten, wenn es zeitlich wöchentlich nicht mehr als 1/3 einer Vollzeittätigkeit ausmacht).

Mit dem Suchwort "nebenberuflich" oder "Übungsleiter" findest Du in diesem Dokument der BA *klick* einige Infos - evtl. trifft es ja auf Dich zu.
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@biddy das ist ja interessant. Ich habe letztes Jahr aufstockend ALGII erhalten und ältere Menschen gepflegt und dieses Geld nicht erhalten weil ich nichts davon wusste!
Kann ich das noch selbst wenn es ein Jahr zurückliegt beanstanden und fordern?
 
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