Zuverdienst / Selbstständigkeit und ALG2 - wann fliegt man wegen Verdienst raus?

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HintermHorizont

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Hallo,

ich hoffe, bald aus den Klauen des ALG2 entkommen zu können, wahrscheinlich im (über) nächsten Zeitraum. Aktuell sitze ich jedoch noch vor der Anmeldung zum nächsten Zeitraum kommenden Monat.

Ich bekomme 556 Euro pro Monat - mal 6 wären das 3336 Euro in 6 Monaten, d.h. einem Bewilligungszeitraum.

Nun habe ich erfahren, dass ich exakt so viel "dazuverdienen" darf, bevor ich "nicht mehr bedürftig" bin. Nun kommt der Matheteil der mich etwas verunsichert:

ich darf also maximal 3336 Euro insgesamt dazuverdienen, bei 3337 Euro wäre ich theoretisch raus.

Aber zu meinem "Verdienst" kommen ja noch einmal folgende Posten, die ich vorher abziehen kann.
600 Euro (6 x 100 Euro Freibetrag pro monat)
20% von allem, was darüber liegt.

Bei 4000 Euro Verdienst wären das z.B.
4000 - (600) - 680 (20% von 3400) = 2720 Anrechnung (453 Euro weniger pro Monat) = 103 Euro ALG2 noch pro Monat.

Bei 4700 Euro
4700 - 600 - 820(20% von 4100) = 3280 Euro. Damit wäre ich knapp unter der Obergrenze.

Soweit richtig, oder habe ich hier noch einen Denkfehler?

Jetzt muss ich diesen Betrag, den ich verdiene, noch "geschätzt" auf die 6 Monate aufteilen. (es ist kein regelmäßiges oder glattes einkommen, Künstlerbereich halt)

Nun kommt eben der Knackpunkt: Wenn ich mich jetzt zu gut einschätze (es wird sich der Grenze wohl nähern) dann bekomme ich keine Bewilligung. Auf der anderen Seite, ich habe ja auch keine Kristallkugel und wenn ich am letzten Monat des Zeitraums auf meine Abrechnungen schaue und sehe "Verdient 5000 Euro ich bin damit drüber" kann ich ja nichts dafür, oder?

Gibt es eigentlich eine Verpflichtung, nach sagen wir 3 Monaten mich zu melden, falls wider erwarten schon nach 3 monaten die gewinne die "Obergrenze" übersteigen?

lg & danke!
 
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51497

Gast
Soweit richtig, oder habe ich hier noch einen Denkfehler?
Die Rechnung habe ich jetzt nicht im Detail angeschaut aber an sich kannst Du so viel dazuverdienen wie möglich. Einkommen sind an sich nicht irgendwie gedeckelt - the sky is the limit.

Ob es sich bei so manchen Sachen noch "lohnt" (Krankenversicherung, Steuern zusätzlich zahlen etc.) ist wiederum eine andere Frage.
 

HintermHorizont

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Mir wurde aber gesagt, wenn ich mehr verdiene, als ich ALG-2 bekomme, bin ich raus, weil nicht mehr bedürftig? Sprich wenn ich 500 euro im Monat bekomme und 600 im Monat verdiene, bin ich nicht mehr bedürftig.

Eben - die Krankenkasse kommt ja auch noch dazu. Wenn ich 600 verdiene, bin ich raus, aber dank der Krankenkasse bekomme ich dann nur wieder ~ 450 (sagen wir 150 KK ) womit ich wieder drunter wäre...
 

HintermHorizont

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Zuverdienst, Schätzung und Rückzahlung

Hallo,

ich habe ein kleines Problem und würde dazu gerne mal Meinungen bzw. eine Hilfestellung erhalten.

Ich bin seit etwa 2 Jahren Freiberuflich tätig, das letzte Bezugshalbjahr war sehr mau, doch das hat sich jetzt geändert und ich kann hoffen, dass ich nach diesem im Mai beginnenden halben ALG-2-Jahr erstmal aus dem ALG2 Bezug rausfalle.

Nun habe ich folgendes Problem:

Die Überweisung meines "Arbeitgebers" sollte heute (d.h. am letzten Tag im April) kommen, aber das ist nicht passiert (der bummelt gerne mal..) was im Prinzip kein Problem wäre, aber in diesem Fall fällt dann die Bezahlung in den kommenden Zeitraum Zuflussprinzip, wenn mir der Lohn von April halt im Mai bezahlt wird und der Mai ist der neue Bezugszeitraum, habe ich wohl Pech, oder?

Nun habe ich meine einstweilige Zustimmung für den nächsten Zeitraum bereits hier und hier steht "Änderungen der Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben können grundsätzlich erst bei der Schlussabrechnung berücksichtigt werden..." Also muss ich jetzt doch erstmal eine korrigierte Version für meine "Schätzung" schicken (eben plus das Geld vom April, was nun in den Mai fällt...) oder? Oder kann ich mir das sparen, weil ich eigentlich damit rechnen konnte, dass das Geld noch im April eintrifft.

Als weitere Frage: Wenn ich nun im Oktober meine Abschlussrechnung bekomme und ich mehr pro monat verdient habe (100 Euro + 20% schon abgezogen) als meinen ALG-2 Betrag dann muss ich doch meinen kompletten ALG2 Satz zurückzahlen oder? (Also das, was ich vom Amt bekommen habe, ist ja nicht der volle Bezug, weil ich aufgrund meiner Schätzung ja schon wesentlich weniger bekomme) Wenn die Behörde nun sieht, dass ich (Im Nachhinein betrachtet) gar kein ALG2 hätte bekommen brauchen (was ich ja jetzt noch nicht weiß, das wäre halt der Idealfall, dass ich so viel verdiene, dass ich aus alg2 raus bin) muss ich dann zb. meine Krankenkassenbeiträge auch nachbezahlen?

lg
 

alpha

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ZU a) Ja das nennt sich aEKS, dort musst Du Deine tatsächlichen Gewinne dann eintragen und sämtliche auch belegen. Vorsicht, immer Quittung geben lassen !

ZU b) Meiner Meinung nach, wenn nachträglich festgestellt wird, Du hast soviel Einkommen, dass kein ALG2 Anspruch mehr bestand, müsste auch Krankenkasse selbst gezahlt werden (rückwirkend). Sicher bin ich nicht, vereinbare einen Beratungstermin dazu ?
 
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