luischens_mama
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- 27 Jun 2007
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hallo ihr lieben,
ich beziehe nun seit dem ende meiner abm wieder "alg I mit aufstockendem alg II".
bedingt durch die tatsache, dass ich allein erziehende mutter eines kleinkindes bin, bin ich für die rückkehr in meinen alten job (einzelhandel) zu unflexibel bei der arbeitszeit.
deshalb würd ich gern in einer anderen branche (z.b. büro) unser budget etwas aufpolstern.
nun meine frage:
wenn ich so einen "400€- job" finde, wieviel wird mir dann von meinem alg I (knapp 800€) bzw. II (ca. 170€) abgezogen.
habe ich bei beiden leistungen freibeträge?
schon vorab lieben dank für eure antworten!
ich beziehe nun seit dem ende meiner abm wieder "alg I mit aufstockendem alg II".
bedingt durch die tatsache, dass ich allein erziehende mutter eines kleinkindes bin, bin ich für die rückkehr in meinen alten job (einzelhandel) zu unflexibel bei der arbeitszeit.
deshalb würd ich gern in einer anderen branche (z.b. büro) unser budget etwas aufpolstern.
nun meine frage:
wenn ich so einen "400€- job" finde, wieviel wird mir dann von meinem alg I (knapp 800€) bzw. II (ca. 170€) abgezogen.
habe ich bei beiden leistungen freibeträge?
schon vorab lieben dank für eure antworten!