widerspruchx10
Elo-User*in
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Angenommen jemand hat 1000 Euro Schulden. Er vereinbart eine Ratenzahlung von 10 Euro im Monat. Dann merkt er das die Belastung zu hoch ist. Der Gläubiger ist einverstanden auf die Erstattung weiterer Kosten zu verzichten und von der Ratenzahlung abzusehen. (nicht wundern es ist ein spezieller Fall deshalb geht das)
Das Vergleichsangebot wird dem Schuldner am 28.04 von seiner eigenen Rechtsvertretung schriftlich zugestellt. Im Brief steht, die Gegenseite hat dieses telefonisch unterbreitet am 26.04. Im Brief steht weiterhin 1.auf die Erstattung weiterer Kosten wird verzichtet 2.die Ratenzahlung wird mit sofortiger Wirkung eingestellt 3.damit ist die Angelegenheit erledigt.
Der Schuldner wirft die Zustimmung zu dieser Regelung noch am 30.04 mit Unterschrift und diesem Datum, in den Briefkasten seiner eigenen Rechtsvertretung. Die Rechtsvertretung ist aber (nach dem Wochenende) erst erreichbar. Das wäre dann 2.05.
Der Gläubiger hatte auch geschrieben das er die bereits bezahlten Raten aber einbehält, das war die Bedingung.
Muss die Rate für Mai noch gezahlt werden? Was zählt für den Schuldner: das Datum der Zustellung durch seine Rechtsvertretung? Dann hätte er auch keine Rate mehr zahlen brauchen. Oder muss er einkalkulieren, das die eigene Rechtsvertretung schläft, solange bis ein Vollstreckungsbescheid kommt, weil keine Post von ihm (in Person seiner Rechtsvertretung) kam, ob er einverstanden ist?
Das Vergleichsangebot wird dem Schuldner am 28.04 von seiner eigenen Rechtsvertretung schriftlich zugestellt. Im Brief steht, die Gegenseite hat dieses telefonisch unterbreitet am 26.04. Im Brief steht weiterhin 1.auf die Erstattung weiterer Kosten wird verzichtet 2.die Ratenzahlung wird mit sofortiger Wirkung eingestellt 3.damit ist die Angelegenheit erledigt.
Der Schuldner wirft die Zustimmung zu dieser Regelung noch am 30.04 mit Unterschrift und diesem Datum, in den Briefkasten seiner eigenen Rechtsvertretung. Die Rechtsvertretung ist aber (nach dem Wochenende) erst erreichbar. Das wäre dann 2.05.
Der Gläubiger hatte auch geschrieben das er die bereits bezahlten Raten aber einbehält, das war die Bedingung.
Muss die Rate für Mai noch gezahlt werden? Was zählt für den Schuldner: das Datum der Zustellung durch seine Rechtsvertretung? Dann hätte er auch keine Rate mehr zahlen brauchen. Oder muss er einkalkulieren, das die eigene Rechtsvertretung schläft, solange bis ein Vollstreckungsbescheid kommt, weil keine Post von ihm (in Person seiner Rechtsvertretung) kam, ob er einverstanden ist?