Ich habe mal einen Thread von September von Dir/euch ausgegraben ... Du bist die Ehefrau vom User "sonicroom", die in Bafög-förderfähiger Ausbildung ist?
Ich würde sofort dem Wohngeldamt Bescheid geben, denn im Hinweisblatt zum Wohngeld müsste auch in Deinem Fall gestanden haben, dass man nicht wohngeldberechtigt ist, wenn man einen
KdU-Zuschuss nach § 27
SGB II erhält und Du müsstest im Wohngeldantrag auch unterschrieben haben, dass Du dieses Hinweisblatt gelesen hast.
Hier z. B. das Hinweisblatt aus NRW: *klick*
https://www.fms.nrw.de/wohngeld/download/Mietzuschuss_Merkblatt.pdf
Und schau' mal hier auf Seite 4 unter Punkt 16, das zweite b) dort auf der Seite/Antragsformular: "Mir ist bekannt, dass ich verpflichtet bin, der Wohngeldstelle ... b) unverzüglich anzuzeigen ... ...": *klick*
https://www.fms.nrw.de/wohngeld/download/Mietzuschuss.pdf
Ebenso hättest Du dem
Jobcenter mitteilen müssen, dass Du einen Wohngeldantrag gestellt hast bzw. Wohngeld erhältst.
Durch Datenabgleich kommt auf jeden Fall heraus, dass Du den
KdU-Zuschuss beziehst plus Wohngeld, wenn Du es jetzt erhältst ... das könnte dann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen ... bis hin zu einem Strafverfahren (muss nicht, kann aber - darüber weiß ich jetzt zu wenig Bescheid). Ich würde
ganz schnell tätig werden.
Falls das Wohngeld höher ausfällt als der
KdU-Zuschuss, kannst Du auf Leistungen nach § 27
SGB II verzichten und das höhere Wohngeld beziehen, aber natürlich
nicht beides zusammen ... m. E. ist Wohngeld eh vorrangig gegenüber dem
KdU-Zuschuss nach § 27
SGB II.