Zuschuss nach § 27 SGB II - Ausschluss von Wohngeld?

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sonicboom

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ich bekomme Zuschuss für Unterkunft und Heizung. Habe nebenbei Antrag für Wohngeld gestellt. Die wurden jetzt fast zeitgleich Bewilligt.

Jetzt lese ich:

Ausschluss von Wohngeld
Empfänger von Folgenden Leistungen:
-Zuschüssen nach § 27 Abs.3 Sgb II,

Also steht mir jetzt eins von beiden nicht zu???


und wenn es so ist was muss ich machen?
 

biddy

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Ich habe mal einen Thread von September von Dir/euch ausgegraben ... Du bist die Ehefrau vom User "sonicroom", die in Bafög-förderfähiger Ausbildung ist?

Ich würde sofort dem Wohngeldamt Bescheid geben, denn im Hinweisblatt zum Wohngeld müsste auch in Deinem Fall gestanden haben, dass man nicht wohngeldberechtigt ist, wenn man einen KdU-Zuschuss nach § 27 SGB II erhält und Du müsstest im Wohngeldantrag auch unterschrieben haben, dass Du dieses Hinweisblatt gelesen hast.

Hier z. B. das Hinweisblatt aus NRW: *klick* https://www.fms.nrw.de/wohngeld/download/Mietzuschuss_Merkblatt.pdf

Und schau' mal hier auf Seite 4 unter Punkt 16, das zweite b) dort auf der Seite/Antragsformular: "Mir ist bekannt, dass ich verpflichtet bin, der Wohngeldstelle ... b) unverzüglich anzuzeigen ... ...": *klick* https://www.fms.nrw.de/wohngeld/download/Mietzuschuss.pdf

Ebenso hättest Du dem Jobcenter mitteilen müssen, dass Du einen Wohngeldantrag gestellt hast bzw. Wohngeld erhältst.

Durch Datenabgleich kommt auf jeden Fall heraus, dass Du den KdU-Zuschuss beziehst plus Wohngeld, wenn Du es jetzt erhältst ... das könnte dann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen ... bis hin zu einem Strafverfahren (muss nicht, kann aber - darüber weiß ich jetzt zu wenig Bescheid). Ich würde ganz schnell tätig werden.

Falls das Wohngeld höher ausfällt als der KdU-Zuschuss, kannst Du auf Leistungen nach § 27 SGB II verzichten und das höhere Wohngeld beziehen, aber natürlich nicht beides zusammen ... m. E. ist Wohngeld eh vorrangig gegenüber dem KdU-Zuschuss nach § 27 SGB II.
 

sonicboom

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soll ich jetzt beide Stellen bescheid geben. Ich würde das Wohngeld nehmen. Mir wurde das Wohngeld vom Jobcenter Vorgeschlagen sonst hätte ich es nicht beantragt. Ich habe das mit dem Hinweis erst Heute gelesen auf dem Bescheid mit § 27.

kann ich zur Jobcenter und Sagen das ich auf das KdU verzichte? da ich jetzt Wohngeld bekomme.?

wenn das Jobcenter das KdU streicht. Braucht ja das Wohngeld Amt nichts mehr zu unternehmen oder liege ich da Falsch?

wird das KdU an mich gezahlt? oder an mein Mann? er ist ja der ALG2 Bezieher. Auf dem Bescheid für KdU ist mein Mann sein Name.
 
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