Hallo,
ich habe für meine Selbständigkeit einen Zuschuss für Geschäftsausstattung in Höhe von 5.000€ bekommen. Ich bin Umsatzsteuerpflichtig und hole mir meine Vorsteuer vom Fa. wieder. Wer hat Erfahrungen oder weiß ob die Arge die vom Fa. zurück gezahlte Umsatzsteuer bei der Gewinnermittlung mit berücksichtigt ?
Rechenbeispiel:
Ich kaufe Pc+Software+Büromöbel+sonstiges für glatt 5.000€.
Darin sind 19% Mehrwertsteuer enthalten.
Das macht: 5.000€ - (5.000€/1,19) = 798,32 € Umsatz bzw. Mwst.
Teilt die Arge nun die 798,62 Teuro durch 6 Monate und rechnet mir das als Einkommen an ?
Ich frage, weil ich mit diesem Verein schon viel Unsinn erlebt habe. Und da die steuerliche Betrachtung aufgehoben wurde, würde mich nicht wundern, wenn meine Vermutung (hoffentlich nicht) stimmt.
Danke für Eure Antworten.
ich habe für meine Selbständigkeit einen Zuschuss für Geschäftsausstattung in Höhe von 5.000€ bekommen. Ich bin Umsatzsteuerpflichtig und hole mir meine Vorsteuer vom Fa. wieder. Wer hat Erfahrungen oder weiß ob die Arge die vom Fa. zurück gezahlte Umsatzsteuer bei der Gewinnermittlung mit berücksichtigt ?
Rechenbeispiel:
Ich kaufe Pc+Software+Büromöbel+sonstiges für glatt 5.000€.
Darin sind 19% Mehrwertsteuer enthalten.
Das macht: 5.000€ - (5.000€/1,19) = 798,32 € Umsatz bzw. Mwst.
Teilt die Arge nun die 798,62 Teuro durch 6 Monate und rechnet mir das als Einkommen an ?
Ich frage, weil ich mit diesem Verein schon viel Unsinn erlebt habe. Und da die steuerliche Betrachtung aufgehoben wurde, würde mich nicht wundern, wenn meine Vermutung (hoffentlich nicht) stimmt.
Danke für Eure Antworten.