hallöchen ihrs!
ich bin neu hier, aber nicht neu was alg 2 angeht. allerdings mittlerweile am ende meines lateins was die behörden angeht.
ich mache eine kurzbeschreibung damit ihr mit hoffentlich helfen könnt!
also, bis dezember 08 war ich alg 2 empfängerin in einer nicht eheähnlichen gemeinschaft. ab dezember 08 wurden mein freund und ich wieder als eheähnlich eingestuft. da dass nicht der fall ist habe ich natürlich widerspruch eingelegt und in meinem widerspruch darum gebeten dass sich das amt bezüglich informationen über meinen freund, an ihn persönlich zu wenden haben. der widerspruch wurde abgelehnt und ich habe klage eingereicht. nun bin ich seit dezember 08 freiwillig krankenversichert weil ich ja durch die eheähnlichkeit aus dem alg 2 rausgefallen bin und auch den 1 euro job den ich hatte nicht mehr machen durfte (sonst könnte ich ja wenigstens die kv selber bezahlen). ich habe antrag auf zuschuss zur kv gestellt (worauf mich das amt hingewiesen hat das ich das machen kann). für dezember habe ich auch einen zuschuss bekommen nur dann habe ich wieder einen brief bekommen dass sie die lohnabrechnungen monatlich von meinem freund haben wollen. (ist die aufforderung dass sie sich an ihn zu wenden haben nicht angekommen?). darauf hin habe ich ihnen geschrieben dass ich keine auskunft von ihm erhalte und dass sie sich an ihn wenden müssen. er hat auch eine erklärung [FONT="]nach § 38 SGB II abgegeben dass er seine interessen selber vertritt und mir keine auskünfte (mehr) gibt (was wirklich so ist, ich habe keine ahnung was auf seinem konto ist).
so, nun habe ich heute einen brief/bescheid vom amt bekommen mit dem betreff "anhörung gemäß § 24 sozialgesetzbuch, 10. teil (SGBX)" in dem steht dass sie mir den zuschuss zur kv komplett streichen wollen weil ich meiner mitwirkungspflicht nicht nachkomme. zudem drohen sie an beim chef meines freundes eine verdienstanfrage zu machen! dürfen die das? ich meine nachdem sie sich ja an IHN wenden sollen und nicht an mich? wenn ich von ihm keine infos bekomme?
was soll ich jetzt tun? eine stellungnahme in der ich wiederum darauf hinweise dass sie sich an meinen freund wenden müssen??
vielen dank schonmal und liebe grüße
simone
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ich bin neu hier, aber nicht neu was alg 2 angeht. allerdings mittlerweile am ende meines lateins was die behörden angeht.
ich mache eine kurzbeschreibung damit ihr mit hoffentlich helfen könnt!
also, bis dezember 08 war ich alg 2 empfängerin in einer nicht eheähnlichen gemeinschaft. ab dezember 08 wurden mein freund und ich wieder als eheähnlich eingestuft. da dass nicht der fall ist habe ich natürlich widerspruch eingelegt und in meinem widerspruch darum gebeten dass sich das amt bezüglich informationen über meinen freund, an ihn persönlich zu wenden haben. der widerspruch wurde abgelehnt und ich habe klage eingereicht. nun bin ich seit dezember 08 freiwillig krankenversichert weil ich ja durch die eheähnlichkeit aus dem alg 2 rausgefallen bin und auch den 1 euro job den ich hatte nicht mehr machen durfte (sonst könnte ich ja wenigstens die kv selber bezahlen). ich habe antrag auf zuschuss zur kv gestellt (worauf mich das amt hingewiesen hat das ich das machen kann). für dezember habe ich auch einen zuschuss bekommen nur dann habe ich wieder einen brief bekommen dass sie die lohnabrechnungen monatlich von meinem freund haben wollen. (ist die aufforderung dass sie sich an ihn zu wenden haben nicht angekommen?). darauf hin habe ich ihnen geschrieben dass ich keine auskunft von ihm erhalte und dass sie sich an ihn wenden müssen. er hat auch eine erklärung [FONT="]nach § 38 SGB II abgegeben dass er seine interessen selber vertritt und mir keine auskünfte (mehr) gibt (was wirklich so ist, ich habe keine ahnung was auf seinem konto ist).
so, nun habe ich heute einen brief/bescheid vom amt bekommen mit dem betreff "anhörung gemäß § 24 sozialgesetzbuch, 10. teil (SGBX)" in dem steht dass sie mir den zuschuss zur kv komplett streichen wollen weil ich meiner mitwirkungspflicht nicht nachkomme. zudem drohen sie an beim chef meines freundes eine verdienstanfrage zu machen! dürfen die das? ich meine nachdem sie sich ja an IHN wenden sollen und nicht an mich? wenn ich von ihm keine infos bekomme?
was soll ich jetzt tun? eine stellungnahme in der ich wiederum darauf hinweise dass sie sich an meinen freund wenden müssen??

vielen dank schonmal und liebe grüße
simone
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