Hallo Leute,
ich bin nicht nur im Forum neu, sondern auch im Bereich Hartz4 und allem, was damit zu tun hat. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bin ü25, wohne bei meinen Eltern und habe einen Minijob. Zwar verdiene ich weniger als 450 Euro im Monat, aber da ich von meinen Eltern unterstützt werde, reicht es mir eigentlich aus, aber nicht für eine Krankenversicherung.
Darum habe ich beim Jobcenter den Zuschuss beantragt. Dort musste ich zunächst den normalen ALG2 Antrag ausfüllen, angeblich ist das so üblich. Gewundert habe ich mich dennoch, dass es keinen eigenen Antrag für sowas gibt bzw. ich keinen bekommen habe.
Jedenfalls rief mich der Sachbearbeiter auf dem Telefon an und sagte, dass mir der Zuschuss nicht gewährt werden kann, weil ich bereits hilfebedürftig bin und Hartz4 beantragen muss.
Ich sehe mich aber nicht als hilfebedürftig, da ich mit meinem Einkommen auskomme (und von den Eltern unterstützt werde), es sei denn ich muss davon die Krankenversicherung bezahlen.
Und da im § 26 SGB ll Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung steht
und weil
... bin ich der Meinung, dass ich den Zuschuss erhalten müsste. Aber der Sachbearbeiter sagt es wäre nicht so, weil ich dafür mindestens 450 Euro verdienen müsste, um nicht als hilfebedürftig zu gelten.
Wenn das stimmen würde, dann müsste das doch auch so eindeutig im SGB stehen oder nicht?
Ausserdem: Hätte er mir die Ablehnung nicht schriftlich zukommen lassen müssen?
Vielen Dank schon mal.
ich bin nicht nur im Forum neu, sondern auch im Bereich Hartz4 und allem, was damit zu tun hat. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bin ü25, wohne bei meinen Eltern und habe einen Minijob. Zwar verdiene ich weniger als 450 Euro im Monat, aber da ich von meinen Eltern unterstützt werde, reicht es mir eigentlich aus, aber nicht für eine Krankenversicherung.
Darum habe ich beim Jobcenter den Zuschuss beantragt. Dort musste ich zunächst den normalen ALG2 Antrag ausfüllen, angeblich ist das so üblich. Gewundert habe ich mich dennoch, dass es keinen eigenen Antrag für sowas gibt bzw. ich keinen bekommen habe.
Jedenfalls rief mich der Sachbearbeiter auf dem Telefon an und sagte, dass mir der Zuschuss nicht gewährt werden kann, weil ich bereits hilfebedürftig bin und Hartz4 beantragen muss.
Ich sehe mich aber nicht als hilfebedürftig, da ich mit meinem Einkommen auskomme (und von den Eltern unterstützt werde), es sei denn ich muss davon die Krankenversicherung bezahlen.
Und da im § 26 SGB ll Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung steht
(2) Für Personen, die
1.
in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig oder freiwillig versichert sind
allein durch die Zahlung des Beitrags hilfebedürftig würden, wird ein Zuschuss zum Beitrag in Höhe des Betrages geleistet, der notwendig ist, um die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden.
und weil
§ 9 SGB II Hilfebedürftigkeit
(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
... bin ich der Meinung, dass ich den Zuschuss erhalten müsste. Aber der Sachbearbeiter sagt es wäre nicht so, weil ich dafür mindestens 450 Euro verdienen müsste, um nicht als hilfebedürftig zu gelten.
Wenn das stimmen würde, dann müsste das doch auch so eindeutig im SGB stehen oder nicht?
Ausserdem: Hätte er mir die Ablehnung nicht schriftlich zukommen lassen müssen?
Vielen Dank schon mal.