hallo,
folgendes problem stellt sich mir.
ich nehme an einem zulassungsverfahren an der universitaet Nijmegen teil.
logischer bestandteil ist ein niederlaendisch sprachkurs. diese uebersteigt aber defenitiv meine finanziellen moeglichkeiten im rahmen der bewilligten leistungen.
nun wurde mir mitgeteilt, dass unter den hartz4 gesetzen keine bezuschussung moeglich ist, aber dennoch ein anspruch bei anderen aemtern bestehen koennte.
hat da jemand naehere infos bzw erfahrungswerte?
lg
folgendes problem stellt sich mir.
ich nehme an einem zulassungsverfahren an der universitaet Nijmegen teil.
logischer bestandteil ist ein niederlaendisch sprachkurs. diese uebersteigt aber defenitiv meine finanziellen moeglichkeiten im rahmen der bewilligten leistungen.
nun wurde mir mitgeteilt, dass unter den hartz4 gesetzen keine bezuschussung moeglich ist, aber dennoch ein anspruch bei anderen aemtern bestehen koennte.
hat da jemand naehere infos bzw erfahrungswerte?
lg