Hallo,
heute habe ich auf die Herausnahme meiner Tochter aus der BG gedrängt.
Telefonisch. Schriftliche Antrag ist in der Bearbeitung.
Mein SB hat mir mitgeteilt, meine Antrag befindet sich in der Widerspruchstelle.
Ich wurde mit Widerspruchstelle verbunden.
Wid.St. behauptet, sie würde siche nicht an dem Gesetzen halten, wenn Sie die Tochter als nicht hilfebedürftig in den Bescheiden bezeichnet.
Ich sagte, Wohngeld ist vorrangig, also von wegen Gesetzesuntreue.
Höchstwahrscheinlich bekomme ich erst noch eine Ablehnung.
Aber was mich verblüfft hat, war die Aussage, ich verliere meine Alleinerziehendezuschlag, wenn meine Tochter da herausgenommen wird!
Ist jemandem so etwas bekannt?
marty
heute habe ich auf die Herausnahme meiner Tochter aus der BG gedrängt.
Telefonisch. Schriftliche Antrag ist in der Bearbeitung.
Mein SB hat mir mitgeteilt, meine Antrag befindet sich in der Widerspruchstelle.
Ich wurde mit Widerspruchstelle verbunden.
Wid.St. behauptet, sie würde siche nicht an dem Gesetzen halten, wenn Sie die Tochter als nicht hilfebedürftig in den Bescheiden bezeichnet.
Ich sagte, Wohngeld ist vorrangig, also von wegen Gesetzesuntreue.
Höchstwahrscheinlich bekomme ich erst noch eine Ablehnung.
Aber was mich verblüfft hat, war die Aussage, ich verliere meine Alleinerziehendezuschlag, wenn meine Tochter da herausgenommen wird!
Ist jemandem so etwas bekannt?
marty