Hallo 
Habe ma gegoogelt und dieses gefunden.
Ehepartner/ Lebenspartner (beide beziehen Hartz IV ) mit vorherigem ALG I Bezug
622 Euro Grundbedarf (je Antragsteller 311 Euro)
276 Euro für das Kind (15)
zusammen 898 Euro zzgl. Zuschlag von je max. 160 Euro für den Antragsteller, max. 60 Euro für das Kind und zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung im 1. Jahr
Ich bin 2004 mit meiner Partnerin zusammen gezogen und 2005 eine Bedarfsgemeinschaft angemeldet. Die ersten Monate habe ich noch den Zuschlag bekommen von 80 Euro. In der Bedarfsgemeinschaft sind auch noch 2 Kinder, nun 8 und 14 Jahre alt(Kinder der Partnerin)
Hätte ich dann nicht auch für die Kinder den Zuschlag von je 60 Euro erhalten müssen? Und wenn ja kann ich jetzt noch was machen ?
Fips
Habe ma gegoogelt und dieses gefunden.
Ehepartner/ Lebenspartner (beide beziehen Hartz IV ) mit vorherigem ALG I Bezug
622 Euro Grundbedarf (je Antragsteller 311 Euro)
276 Euro für das Kind (15)
zusammen 898 Euro zzgl. Zuschlag von je max. 160 Euro für den Antragsteller, max. 60 Euro für das Kind und zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung im 1. Jahr
Ich bin 2004 mit meiner Partnerin zusammen gezogen und 2005 eine Bedarfsgemeinschaft angemeldet. Die ersten Monate habe ich noch den Zuschlag bekommen von 80 Euro. In der Bedarfsgemeinschaft sind auch noch 2 Kinder, nun 8 und 14 Jahre alt(Kinder der Partnerin)
Hätte ich dann nicht auch für die Kinder den Zuschlag von je 60 Euro erhalten müssen? Und wenn ja kann ich jetzt noch was machen ?
Fips